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Datenaustausch und Datenschutz

In den letzten Jahren hat sich die Europäische Union auf zahlreiche Regeln zur Verbesserung des Informationsaustausches geeinigt, vor allem im Bereich der Inneren Sicherheit. Auch hier ist das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Entwicklung eines umfassenderen Datenschutzes, vor allem für personenbezogene Daten auf europäischer Ebene, erheblich gewachsen.

Verschiedene Rechtsinstrumente sollen den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und beschleunigen. Hierzu gehört etwa im Bereich der strafjustiziellen Zusammenarbeit der Rahmenbeschluss zur Erleichterung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden (sogenannte "Schwedische Initiative"). Weitere Beispiele für derartige Rechtsinstrumente sind das Schengener Informationssystem, in dem beispielsweise die schengenweite Ausschreibung von polizeilich gesuchten Personen erfolgen kann, sowie das Visa-Informationssystem, das den Datenaustausch im Visumverfahren ermöglicht. Regelungen zum polizeilichen Informationsaustausch sind geplant oder befinden sich in der Umsetzung.

Der Informationsaustausch muss unter Wahrung der Schutzrechte des Einzelnen geschehen. Im Vertrag von Lissabon und in der EU-Grundrechtecharta ist das Recht des Einzelnen auf den Schutz persönlicher Daten als Grundrecht ausdrücklich festgeschrieben. Viele EU-Rechtsakte enthalten bereits bereichsspezifische Datenschutzregeln. Für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit ist der Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, (RB 2008/977/JI) zu beachten. 

Die EU-Kommission hat Anfang 2012 Vorschläge für eine umfassende Modernisierung des EU-Datenschutzrechts vorgelegt. Zentrales Element dieser Vorschläge ist eine Verordnung, die den allgemeinen Rechtsrahmen für den Datenschutz in der EU festlegen und die aktuelle Rahmenregelung, die RL 95/46, ablösen soll. Im Zuge der Modernisierung soll auch der erwähnte Rahmenbeschluss RB 2008/977/JI in eine neue Richtlinie überführt werden.


Stand 25.01.2013