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Auswahlverfahren für den höheren Auswärtigen Dienst
Aktuelle Hinweise zum Auswahlverfahren 2013/2014
Für den Einstellungstermin 2. Mai 2014 werden keine Bewerbungen mehr angenommen.
Die Benachrichtungen über die Zulassung zum schriftlichen Auswahlverfahren sind versandt worden.
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens findet am 22. Juli 2013 in fünf deutschen Städten statt. Informationen zu den einzelnen Prüfungsorten finden Sie hier.
Wir empfehlen allen Teilnehmern, die wichtigen Hinweise zur Vorbereitung auf den schriftlichen Verfahrensteil aufmerksam zu lesen.
Das Auswahlverfahren für den Einstellungstermin im Frühjahr 2015 wird voraussichtlich im April/Mai 2014 stattfinden.
Schriftliches Auswahlverfahren
Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bitten wir Sie, die Position der Bundesregierung zu einem außenpolitisch, europapolitisch oder außenwirtschaftspolitisch relevantem Thema schriftlich darzustellen und argumentativ zu unterlegen. Außerdem prüfen wir Ihre Englisch- und Französischkenntnisse (statt Französisch auch die einer anderen UN-Amtssprache (Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch).
Ebenso interessieren uns Ihre Kenntnisse in Völker-, Europa- und Staatsrecht, Wirtschaft, Geschichte und Politik sowie Allgemeinwissen. Zum Abschluss führen wir mit Ihnen einen psychologischen Eignungstest durch, mit dem wir Ihr intellektuelles Leistungsvermögen überprüfen.
Nach dem Bewerbungsschluss im Online-Verfahren entscheidet der Auswahlausschuss für den höheren Auswärtigen Dienst im Juni über die Zulassung zum Auswahlverfahren, das in der Regel zwischen Mitte Juli und Anfang Dezember stattfindet. Der schriftliche Abschnitt des Verfahrens findet in der Regel Mitte Juli an einem Tag zeitgleich in Berlin, Bonn, Erfurt, Hamburg, München und Stuttgart statt. Bitte geben Sie bereits in der Online-Bewerbung an, wo Sie den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens absolvieren möchten. Das Auswärtige Amt behält sich jedoch vor, bei Kapazitätsengpässen einen anderen als den gewünschten Prüfungsort zuzuweisen. Ein Ausweichtermin steht nicht zur Verfügung.
Ebenso ist es nicht möglich, das Auswahlverfahren im Ausland zu absolvieren, auch nicht an einer deutschen Auslandsvertretung.
Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die alle Abschnitte bestehen und aufgrund der Rangfolge der erzielten Ergebnisse in die engere Wahl kommen, werden vom Auswahlausschuss zum mündlichen Teil des Verfahrens eingeladen, der in der Regel im November in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin stattfindet und ebenfalls einen Tag dauert.
Hinweise zum schriftlichen Auswahlverfahren für den höheren Auswärtigen Dienst
Mündliches Auswahlverfahren
Der mündliche Abschnitt besteht aus einem Vorstellungsgespräch vor dem Auswahlausschuss, einem Einzelgespräch mit dem/der Psycholog/in, einem Kurzplädoyer von etwa fünf Minuten vor dem Auswahlausschuss und aus zwei Gruppenübungen.
In der Einzelvorstellung verschafft sich der Ausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation für Ihre Bewerbung. Auch Fragen zum politischen Verständnis werden regelmäßig gestellt.
Das Kurzplädoyer, zu dessen Vorbereitung Ihnen 30 Minuten zur Verfügung stehen, halten Sie in möglichst freier Rede. Es werden außenpolitisch, europapolitisch oder außenwirtschaftspolitisch relevante Themen zur Wahl gestellt. In der ersten Gruppenübung diskutieren Sie mit anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern über vorgegebene Themen und vertreten Ihre Position mit möglichst vielen guten Argumenten, bei der zweiten erarbeiten Sie im Team mit anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern einen Lösungsvorschlag für eine Ihnen gemeinsam gestellte Aufgabe.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im zweiten Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.
Diese steht noch unter dem Vorbehalt, dass auch die Gesundheitsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem positiven Ergebnis führen. Was unter "gesundheitlicher Eignung" zu verstehen ist, haben wir für Sie in der Rubrik "Fragen und Antworten" ausführlich erläutert.
Anreiseinformationen zur Akademie Auswärtiger Dienst, Berlin-Tegel (PDF, 64 KB)
Informationen für Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber lädt das Auswärtige Amt gemäß § 82 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht im vorausgehenden schriftlichen Teil ihre offensichtliche Nichteignung für den höheren Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien "überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit", "ausgeprägtes politisches Verständnis" und "sehr gute Sprachkenntnisse" sind eine schriftliche politische Analyse, zwei Sprachtests, Fachprüfungen (Multiple-Choice) in den Bereichen Völker-, Europa- und Staatsrecht, Wirtschaft, Geschichte und Politik, Allgemeinwissen sowie ein psychologischer Eignungstest. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 82 SGB IX liegt dann vor, wenn in der politischen Analyse und den Fachprüfungen kein besseres Ergebnis als "mangelhaft", in beiden Sprachtests kein besseres Ergebnis als "ungenügend" bzw. im psychologsichen Eignungstest keine höhere Einstufung als "ungeeignet" erzielt wird.
Zur Klärung weiterer Einzelfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie Auswärtiges Dienst telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Stand 18.06.2013
