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Auswärtiges Amt zur Genehmigung von 566 Wohneinheiten in israelischen Siedlungen in Ost-Jerusalem

23.01.2017 - Pressemitteilung

Zur Erteilung von Baugenehmigungen für 566 Wohneinheiten in israelischen Siedlungen in Ost-Jerusalem sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (23.01.):

Gestern hat das Jerusalemer Bau- und Planungskomitee Baugenehmigungen für insgesamt 566 Wohneinheiten in Ost-Jerusalem erteilt. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem in Israel über die Erteilung weiterer Baugenehmigungen und die Ausweitung des Siedlungsbaus diskutiert wird.

Wir verfolgen diese Entwicklungen mit großer Sorge und haben unseren Standpunkt immer wieder deutlich gemacht: Der Siedlungsbau in den besetzten Gebieten, und damit auch in Ost-Jerusalem, verstößt gegen das Völkerrecht und gefährdet einen dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern, den nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung bringen kann.

Beide Seiten bleiben dazu aufgerufen, von einseitigen Maßnahmen abzusehen, die das Risiko neuer Eskalation bergen, ihr Bekenntnis zur Zwei-Staaten-Lösung zu erneuern und durch konkrete Maßnahmen zu untermauern, wie in den Empfehlungen des Quartett-Berichts vom Juli 2016 vorgesehen.

Hintergrund:

Am 22. Januar erteilte das Jerusalemer Bau- und Planungskomitee Baugenehmigungen für insgesamt 566 Wohneinheiten in den Ost-Jerusalemer Siedlungen Ramat Shlomo, Ramot und Pisgat Ze’ev. Dies ist der letzte Schritt im Genehmigungsprozess. Für die morgige Sitzung des Komitees stehen Baugenehmigungen für weitere neue Wohneinheiten in Ost-Jerusalemer Siedlungen auf der Tagesordnung.

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