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Auswärtiges Amt zu Vereinbarung zwischen Regierung und Opposition in der Demokratischen Republik Kongo

02.01.2017 - Pressemitteilung

In der Regierungspressekonferenz am 2. Januar 2017 erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts:

„Vertreter von Regierung und Opposition in der Demokratischen Republik Kongo haben am 31. Dezember 2016 eine Vereinbarung getroffen, die den Weg zu freien und fairen Wahlen in 2017 aufzeigt.

Es ist gut, dass dieses Abkommen endlich zustande gekommen ist und ganz offenbar von den politisch relevanten Kräften im Kongo Akzeptanz erfährt. Das bedeutet, dass das Land jetzt eine Perspektive und einen konkreten Fahrplan für einen echten demokratischen Übergang hat. Deshalb fordern wir alle politischen Akteure zur konsequenten und transparenten Umsetzung ohne Abstriche und mit Respekt für die kongolesische Verfassung auf. Wir appellieren an alle Beteiligten, die Menschenrechte zu achten, die Verstöße der letzten Wochen und Monate zu untersuchen und vollständig aufzuklären und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Auch fordern wir die Freilassung und die Rehabilitierung der festgenommenen Aktivisten und Vertreter der Opposition.

Große Wertschätzung gebührt der Katholischen Bischofskonferenz, die mit ihren guten Diensten in der Vermittlung der Gespräche einen ganz wichtigen Beitrag zu der jetzt erfolgten Einigung geleistet hat. Wir begleiten den Übergangsprozess gemeinsam mit unseren europäischen Partnern und stehen zur Unterstützung eines dann bis hoffentlich spätestens Ende dieses Jahres anstehenden Wahlprozesses bereit.“

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