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Schweiz

Kultur- und Bildungspolitik

Stand: März 2013

Das schweizerische Bildungssystem

Die Kantone haben die alleinige Zuständigkeit für die Vorschulstufe (Kindergarten) und den obligatorischen Schulbereich (Primarstufe und Sekundarstufe I). Die Primarstufe ab dem sechsten bzw. siebten Lebensjahr und die Sekundarstufe I bilden die Basis des schweizerischen Schulsystems. Sie umfassen in der Regel neun Jahre. Mit dem Abschluss der Sekundarstufe I endet die Schulpflicht.

Bund und Kantone teilen sich die Verantwortung für das übrige Bildungswesen. Die 26 Kantone und Halbkantone verfügen über weitgehende Autonomie, daher sind die Strukturen unterschiedlich ausgeformt und stark kantonal geprägt. Bei der Pflichtschule gelang im Juli 2007 mit der „Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule“ (HarmoS-Konkordat) ein erster Schritt zur Harmonisierung. Die HarmoS-Kriterien sehen u.a. eine Einschulung ab vier Jahren und damit eine Erhöhung der Schulpflicht auf elf Jahre vor. In zehn Kantonen konnte das Konkordat zum 01. August 2009 in Kraft treten. Die beigetretenen Kantone sind nunmehr verpflichtet, innerhalb von sechs Jahren für die Anpassung der Schulstrukturen sowie die Anwendung der Bildungsstandards zu sorgen.

Nach der Pflichtschule treten Jugendliche in die Sekundarstufe II über. Sie ist unterteilt in allgemeinbildende und in berufsbildende Ausbildungsgänge. Allgemeinbildende Schulen sind Maturitätsschulen (Gymnasien) und Fachmittelschulen (FMS). Die Berufsbildung kann in Lehrbetrieben mit ergänzendem Unterricht in den Berufsfachschulen oder in einem schulischen Vollzeitangebot wie Lehrwerkstätten oder beruflichen Vollzeitschulen absolviert werden.

Im Tertiärbereich besitzt der Bund die Regelungskompetenz für die höhere Berufsbildung (Höhere Fachschulen). Er ist außerdem für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich und Lausanne verantwortlich. Die einzelnen Standortkantone sind ihrerseits zuständig für ihre kantonalen Universitäten und für die Pädagogischen Hochschulen (PH). Für die letzteren gelten auch interkantonale Rechtsgrundlagen. Die Kunst- und Musikhochschulen sowie die Pädagogischen Hochschulen sind teils integriert in Fachhochschulen, teils sind sie selbständig. Seit dem 01.01.2013 sind das frühere Bundesamt für Berufsbildung und Technologie und das Staatsekretariat für Bildung und Forschung zum Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation fusioniert und unter das Dach des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung gestellt.

Eine hilfreiche Gesamtübersicht und weitergehende Informationen geben die Webseiten des Staatssekretariats für Bildung und Forschung (SBFI) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen mit jeweils weiterführenden Links.

Die Website des SBFI führt über "Themen" zur Seite "Hochschulen" mit Links zu allen Schweizer Hochschulen, Fachhochschulen und den beiden eidgenössichen Technischen Universitäten. Über „Themen“ > „Internationale Bildungszusammenarbeit“ gelangt man zur Seite „Anerkennung ausländischer Diplome“.  


Fremdsprachenunterricht

Deutsch ist eine der vier Landessprachen der Schweiz (neben Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) und wird an allen Schulen unterrichtet. Nach langjährigen Diskussionen hat das Schweizer Parlament im Herbst 2007 ein Sprachengesetz des Bundes verabschiedet. Es legt fest, dass die Wahl der ersten Fremdsprache an den Schulen Zuständigkeit der Kantone bleibt. In den nicht-deutschsprachigen Kantonen ist Deutsch erste Fremdsprache.


Wissenschaft, Kunst und Literatur

Die Schweiz mit ihrem reichen Geistesleben und ihrer vielfältigen Kulturszene hat seit jeher bedeutenden Wissenschaftlern, Autoren und Kunstschaffenden, die hier gelebt und gewirkt haben, fruchtbare Arbeitsbedingungen geboten. Engagement für Kultur ist in Politik und Gesellschaft hoch angesehen, Sponsoring und privates Mäzenatentum sind daher weit verbreitet. Wissenschaft und Forschung gehören zu den Prioritäten der Schweizer Politik. Für 2013 - 2016 hat der Bundesrat für Bildung, Forschung und Innovation einschließlich der Beiträge für das EU-Forschungsprogramm 26 Mrd. CHF vorgesehen.

Die Deutschschweiz ist Teil eines großen gemeinsamen Kulturraums mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Das Interesse wie auch das Angebot an deutsch geprägten Kulturveranstaltungen in allen Bereich der Kunst und Kultur ist groß. Der kulturelle und wissenschaftliche Austausch zwischen Deutschland und der Schweiz, insbesondere der Deutschschweiz, ist intensiv.

Der im Jahr 2000 in die Verfassung aufgenommene „Kulturartikel“ 69 hält an der primären Zuständigkeit der Kantone für Kultur fest, erlaubt aber dem Bund, kulturelle Projekte von gesamtschweizer Interesse zu fördern. Planung und Umsetzung der schweizerischen Kulturpolitik und -förderung erfolgen durch das Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung "Pro Helvetia". Das Parlament hat Ende 2009 ein neues Kulturförderungsgesetz für die nationale Kulturförderung verabschiedet, das die Aufgabenteilung zwischen BAK und „Pro Helvetia“ festlegt. Das Gesetz ist am 01. Januar 2012 in Kraft getreten, zusammen mit der sogenannten „Kulturbotschaft“, in der die Hauptziele der Kulturpolitik des Bundes für 2012 – 2015 niedergelegt sind. Für sie wurden vom Parlament knapp 670 Mio. CHF bewilligt. Die Organisationseinheit "Präsenz Schweiz" im Außenministerium ist für die kulturpolitischen und öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten zur Darstellung der Schweiz im Ausland verantwortlich. 

Schweizer Kulturinstitutionen verfügen in der Regel über anspruchsvolle und professionelle Internetangebote. Allgemeine Informationen finden sich auf den deutschsprachigen Fassungen der nachfolgend genannten Internetseiten:

Im Übrigen verfügen alle größeren Städte über eigene, in der Regel gute und aktuelle Internetseiten, die auf das jeweilige Kulturangebot verweisen.


Medien

Die Schweizer Printmedien befinden sich seit einigen Jahren in einem Konzentrationsprozess. Die Leserzahlen der großen Schweizer Tages- und Wochenzeitungen (zwischen 200.000 und 1,3 Millionen) sind wie in den Vorjahren auch 2011 insgesamt leicht zurückgegangen. Die Online-Dienste der Printmedien werden ausgebaut.

2007 trat das novellierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) mit Neuregelungen zur stärkeren Förderung von Privatsendern aus Rundfunkgebühren sowie zur Rundfunkwerbung in Kraft. Die neue Ausführungsverordnung verpflichtet Kabelnetzbetreiber zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen und bestimmter lokaler/regionaler Programme sowie von ausländischen Programmen mit besonderem Beitrag zur Kultur und (Meinungs-)Bildung (u.a. Arte, 3sat, Euronews, ARD). Das 2009 vom Verwaltungsrat der Schweizer Rundfunkgesellschaft (SRG) beschlossene Projekt "Konvergenz und Effizienz" wurde bis 2012 vollzogen (Konkretisierung der Zusammenlegung von Radio und Fernsehen, Berücksichtigung von neuen Entwicklungen, wie zum Beispiel Wandel des Medienkonsums und neuer Technologien).


Programme der Europäischen Union

Seit längerer Zeit zählt eine völkerrechtlich abgesicherte Vollbeteiligung an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union zu den wichtigsten bildungspolitischen Zielen der Schweiz. Seit 01. März 2011 ist ein Abkommen in Kraft, das Schweizer Bürgern eine rechtlich abgestützte und den EU-Partnern weitgehend gleichgestellte Teilnahme an den aktuellen EU-Programmen „Jugend in Aktion“ (außerschulische Jugendaktivitäten) und „Lebenslanges Lernen“ (allgemeine und berufliche Bildung) ermöglichen. Für die Teilnahme an diesen Programmen in den Jahren 2011 bis 2013 ist in dem Abkommen ein Beitrag von insgesamt 50,1 Millionen Euro (circa 77 Millionen Schweizer Franken) vereinbart. Im Mediensektor werden Schweizer Filmschaffende im Rahmen der Anwendung eines Abkommens am Förderprogramm „MEDIA 2007“ (2007-2013) der EU beteiligt.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.