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Menschenrechtsbeauftragte zu den Urteilen gegen Menschenrechtsverteidiger in China

05.08.2016 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, erklärte heute (05.08.):

Ich bin sehr besorgt über die Urteile, die diese Woche in Tianjin gegen die Anwälte der Fengrui-Kanzlei sowie gegen Menschenrechtsaktivisten wegen Subversion ergangen sind und über den Hausarrest gegen einige ihrer Angehörigen am 01.08.

Die Verfahren lassen Zweifel am erklärten Ziel der chinesischen Regierung von mehr Rechtsstaatlichkeit aufkommen. Die Betroffenen haben sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Rechte ihrer Mandanten und für mehr Rechtsstaatlichkeit eingesetzt. Nach unserem Rechtsverständnis ergeben sich daraus keine Hinweise auf Subversion oder staatsfeindliche Aktivitäten.

Auch die Vorwürfe einer angeblichen Anstiftung und Steuerung der Anwälte und Aktivisten durch das Ausland erfüllen mich mit Sorge. Solche unbegründeten Schuldzuweisungen können zu Vorurteilen und Ressentiments führen und sind der weiteren Entwicklung einer weltoffenen Gesellschaft in China nicht förderlich.

Hintergrund:

Seit dem 9. Juli 2015 wurden in China landesweit über 300 Anwälte und weitere Menschenrechtsverteidiger vorübergehend festgenommen und verhört. Anschließend wurden rund 30 von ihnen für sechs Monate an unbekannten Orten festgesetzt und im Januar 2016 ins Gefängnis verlegt, die Aufnahme der Verhandlungen wurde monatelang hinausgezögert, der Kontakt zu ihren Anwälten und ihren Familien wurde ihnen verwehrt. Die ersten Urteile gegen vier der Anwälte bzw. Aktivisten ergingen vom 2. bis 8. August 2016 vor dem Zweiten Mittleren Volksgericht der Stadt Tianjin und waren gekennzeichnet durch massive Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien: Die von den Angeklagten selbst gewählten Anwälte erhielten weder vor noch während des Verfahrens Zugang zu ihren Mandanten und wurden durch staatlich bestimmte Anwälte ersetzt. Die Ehefrauen und anderen Angehörigen der Angeklagten erhielten weder vor noch während des Verfahrens die Möglichkeit, mit den Angeklagten zu sprechen. Trotz öffentlicher Betonung, dass das Gerichtsverfahren öffentlich und für jeden zugänglich sei, erhielten weder die Angehörigen noch Diplomaten die Möglichkeit, dem Verfahren beizuwohnen und es zu beobachten. Bei dem Versuch, sich nach den Angeklagten zu erkundigen, wurden mehrere Ehefrauen zeitweilig inhaftiert; sie sind seit heute frei, stehen aber unter Hausarrest.

Seit Oktober 2015 steht der 16-jährige Sohn eines der Anwälte unter Hausarrest, seit er beim Versuch, das Land zu verlassen, in Myanmar aufgegriffen wurde. Einigen weiteren Kindern von Personen, die ihm Zusammenhang zum „709-Crackdown“ stehen, wird seit letztem Jahr ebenfalls die Ausreise verwehrt.

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