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Abteilung 2A: Abrüstung und Rüstungskontrolle
Abbau von sowjetischen Mittelstreckenraketen
© picture-alliance/dpa
Die Abteilung 2A steht unter der Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle und seines Stellvertreters. Sie besteht aus fünf Referaten, deren Aufgaben sich im Einzelnen wie folgt verteilen:
Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
Referat 240:
Abrüstung und Rüstungskontrolle: Grundsatzfragen; Sicherheitspolitische Fragen der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen; Nukleare Abrüstung; Nichtverbreitungsvertrag; Nukleares Testverbot; Genfer Abrüstungskonferenz; Abrüstung in den VN; Kernwaffenfreie Zonen.
Referat 241:
Konventionelle Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) weltweit; VN-Waffenkonvention; Ottawa-Konvention (Antipersonenminen); Oslo-Konvention (Streumunition); OSZE-Forum für Sicherheitskooperation; präventive Rüstungskontrolle; Cybersicherheit: VSBM
Referat 242:
Konventionelle Rüstungskontrolle: Implementierung und Weiterentwicklung konventioneller Rüstungskontroll- und VSBM-Verträge und Abkommen (KSE-Vertrag, Wiener Dokument, Vertrag über den Offenen Himmel); außenpolitische Steuerung der Implementierungsaufgaben; VN-Waffenregister; OSZE-Kommunikationsnetz
Referat 243:
Globale Abrüstungs- und Nichtverbreitungsübereinkommen: chemische und biologische Waffen (CWÜ und BWÜ); Nationale Behörde (Kontaktpunkt) für Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) und Kontaktpunkt für UNODA Genf (Implementation Support Unit für das BWÜ; Ad hoc-Gruppe); Implementierungsaufgaben für beide Übereinkommen.
Referat 244:
Abrüstungszusammenarbeit im chemischen und nuklearen Bereich; Projektimplementierung Globale Partnerschaft.
Stand 11.07.2012
