Hauptinhalt
Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 23.05.2013
(Unverändert gültig seit: 13.05.2013)
Letzte Änderung:Medizinische Hinweise - Coronavirus
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.manama.diplo.de.
Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung, auch unter Einsatz von Tränengas, halten weiter an. Von Demonstranten spontan errichtete Straßensperren (brennende Autoreifen, Öl o. ä.) können zu zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.
Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen. Dies gilt auch nach dem 14. Februar 2013, dem 2. Jahrestag des Beginns der Unruhen.
In den letzten Monaten kam es wiederholt zur Explosion von improvisierten Sprengsätzen, bei denen zum Teil auch Polizisten verletzt wurden. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen daher, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.
In verschiedenen Bereichen der Innenstadt und auch außerhalb Manamas sind Sicherheitscheckpoints eingerichtet; teilweise nur temporär in den Abendstunden.
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
In Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft telefonisch und per SMS unter der Nummer +973 39458537.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2012 vom 24. bis 26. November) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei ihrer Ankunft am Flughafen ein Einreisevisum bei Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen. Es empfiehlt sich, den Reisezweck durch entsprechende Unterlagen (Einladung Geschäftspartner, Hotelreservierung, o. ä.) belegen zu können.
Die Visagebühr beträgt 5 Bahrainische Dinar und kann auch in Euro (ca. 10,- bis 15,- Euro/ abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s.u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.
Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden.
Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur ( Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bna.bh ) verfügbar.
Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren.
Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekannt geworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in Bahrain nicht statt.
Medizinische Hinweise
Aktuell
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 17.5.2013 unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.ecdc.europa.eu ).
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000
