Hauptinhalt
Bekämpfung des Menschenhandels
Verschleppte Kinder in Pakistan
© picture-alliance/dpa
Nationale Maßnahmen
Zur nationalen Bekämpfung des Menschenhandels hat die Bundesregierung einschlägige Aktionspläne verabschiedet. So wird das Thema Menschenhandel zum Beispiel im Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, im Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und im Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland berücksichtigt.
Unter der Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde 1997 eine Bund-Länder Arbeitsgruppe zum Frauenhandel eingerichtet.
Externer Link, öffnet in neuem FensterAktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Externer Link, öffnet in neuem FensterAktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010
Externer Link, öffnet in neuem FensterBund-Länder Arbeitsgruppe Frauenhandel
Vereinte Nationen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahre 2000 wird durch das Zusatzprotokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels ergänzt. Am 14. Juni 2006 trat Deutschland diesem Zusatzprotokoll bei.
Im Rahmen der Vereinten Nationen versucht die „Globale Initiative der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Menschenhandels (UN.GIFT)“ Bewusstsein zu schaffen und einen Anstoß zu effektiven Gegenmaßnahmen zu geben. Im Rahmen der Initiative fand vom 13. bis 15. Februar 2008 in Wien das „Vienna Forum to Fight Human Trafficking“ mit Beteiligung der Bundesregierung statt.
Am 30. Juli 2010 wurde die Resolution zum Globalen Aktionsplan gegen Menschenhandel in der Generalversammlung im Konsens angenommen.
VN-Sonderberichterstatter für Menschenhandel
Ausstellung zu Menschenhandel
© picture-alliance/dpa
Auf deutsche Initiative beschloss im Jahre 2004 die damalige Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen die Einrichtung des Mandats eines Sonderberichterstatters für Menschenhandel, insbesondere Frauen und Kinder (Beschluss 2004/110). Im Juni 2008 wurde das Mandat um drei Jahre verlängert. Deutschland war zusammen mit den Philippinen auch im Juni 2011 Hauptinitiator einer weiteren Resolution im Menschenrechtsrat.
Diese jüngste Resolution verlängert das Mandat der Sonderberichterstatterin um weitere drei Jahre, in denen sie sich der Verhinderung von Menschenhandel in allen seinen Ausformungen und der effizienten Anwendung des einschlägigen internationalen Rechts widmen soll. Die Sonderberichterstatterin wird insbesondere beauftragt auf eine Verbesserung des Opferschutzes und der Verhinderung einer wiederholten Viktimisierung hinzuwirken.
Derzeit hat die Nigerianerin Joy Ngozi Ezeloi das Mandat der Sonderberichterstatterin inne. Ihre jährlichen Berichte erscheinen seit März 2009.
Externer Link, öffnet in neuem FensterResolution 17/1 vom 16. Juni 2011
Externer Link, öffnet in neuem FensterSonderberichterstatter für Menschenhandel (englisch)
Aktivitäten auf EU-Ebene
Innerhalb der Europäischen Union wurde der Schutz der Opfer von Menschenhandel aus Drittstaaten verbessert. Rechtsgrundlage ist hierbei eine EG Richtlinie aus dem Jahre 2004 (EG 2004/81) über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Betroffene, zu denen auch solche gehören, denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren.
Externer Link, öffnet in neuem FensterRichtlinie aus dem Jahre 2004 (EG 2004/81)
Am 9. Dezember 2005 verabschiedete die EU einen Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung des Menschenhandels, zu dessen Umsetzung unter deutscher Ratspräsidentschaft eine Datenbank mit Kontaktdaten von Organisationen aufgebaut wurde, die sich speziell für die Unterstützung von Opfern einsetzen. Ferner wurde unter deutscher Ratspräsidentschaft erstmals der Tag der EU gegen den Menschenhandel ausgerufen, der jährlich am 18. Oktober begangen wird.
Ein weiterer Schritt für einen verbesserten Opferschutz ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom März 2009 für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie. Die Initiative ist auf eine wirksame Strafverfolgung, den Schutz der Opferrechte, die Prävention der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Schaffung wirksamer Kontrollsysteme ausgerichtet.
Externer Link, öffnet in neuem FensterVorschlag der EU Kommission vom März 2009 KOM(2009)135 endg.
Zuletzt hat der europäische Rat am 21. März 2011 eine Richtlinie erlassen, nach der Delikte im Zusammenhang mit Menschenhandel, bei denen Zwangsarbeit und sexuelle Ausbeutung unter Anwendung von Gewalt, Täuschung oder Zwang eine Rolle spielen, schneller verfolgt, härter sanktioniert und die Opfer besser geschützt werden sollen. Die Vorgaben der Richtlinie sollen innerhalb von 2 Jahren in allen Mitgliedsstaaten außer Großbritannien und Dänemark, die ihre bestehenden Gesetze als ausreichend erachten, Anwendung finden.
Europarat
Am 28. Juni 2012 hat der Bundestag das Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels durch ein Zustimmungsgesetz in deutsches Recht überführt. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Übereinkommen, das den Opferschutz in den Mittelpunkt stellt. So wird der Grundsatz der Nichtabschiebung bei Verdacht auf Menschenhandel völkerrechtlich festgesetzt und eine Erholungs- und Bedenkzeit für die Betroffenen von mindestens 30 Tagen eingeführt. Zudem werden die Gewährung von Aufenthaltstiteln sowie soziale Rechte und das Recht auf Entschädigung der Opfer geregelt. Die Einhaltung des Übereinkommens soll durch einen unabhängigen Kontrollmechanismus in Form einer Expertengruppe gewährleistet werden.
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Leitfaden für Aktivitäten der OSZE ist der OSZE-Aktionsplan gegen den Menschenhandel vom 24. Juli 2003. Seit 2010 ist Dr. Maria Grazia Giammarinaro, ehemalige Richterin am Strafgerichtshof in Rom, als OSZE-Sonderbeauftragte für die Bekämpfung des Menschenhandels tätig. Diese hat regelmäßig Gespräche mit der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels geführt und bei ihrem letzten Besuch im November 2011 auch vor dem Bundestag gesprochen.
Beschluss über den Aktionsplan der OSZE zur Bekämpfung des Menschenhandels, 24. 7. 2003 (PDF, 89 KB)
Projekte gegen den Menschenhandel
Das Auswärtige Amt unterstützt im Rahmen seiner Menschenrechtsaktivitäten auch lokale Projekte von Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen den Menschenhandel wenden. Solche Projekte klären zum Beispiel gefährdete Bevölkerungsgruppen auf, die ihre Heimatstaaten zur Aufnahme einer Arbeit verlassen wollen, damit diese nicht Opfer von Menschenhandel werden. Andere Projekte helfen von Menschenhandel Betroffenen und deren Verwandten oder erforschen Ursachen und Möglichkeiten zur Eindämmung des Menschenhandels.
In den vergangenen Jahren förderte das Auswärtige Amt unter anderem diese Projekte:
- 2009 - Ukraine
Die Sängerin Ruslana (Gewinnerin des European Song Contest 2004) produzierte ein Video, das junge Frauen in der Ukraine und im gesamten russischsprachigen Raum vor lukrativ erscheinenden Arbeitsangeboten im Ausland warnt, die sich oftmals als Einstieg in Zwangsarbeit herausstellen. - 2009 - Thailand/Kambodscha
In Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen untersuchte UNIAP (United Nations Inter-Agency Project on Human Trafficking) die Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf das Risiko der Bevölkerung in der Mekong-Region. Vor allem Textilarbeiter, die im Zuge der Finanzkrise ihre Arbeit verloren hatten, wurden als gefährdet eingeschätzt, von Menschenhandel betroffen zu werden. Ihnen wurden vielfältige Informationsangebote (Magazine, Fernsehbeiträge, Call-in Radio) zur Verfügung gestellt. - 2009 - Moldau
Die Republik Moldau ist besonders stark vom Menschenhandel betroffen. Die lokale Nichtregierungsorganisation "La Strada" versucht daher, gefährdete Bevölkerungsgruppen frühzeitig aufzuklären. In einer nationalen Medienkampagne wurde durch Fernsehspots, Handzettel und Poster vor den Gefahren des Menschenhandels gewarnt, für bereits betroffene Personen wurde eine Hotline eingerichtet. - 2010 - Vietnam
Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. veranstaltete in Zusammenarbeit mit der vietnamesischen Regierung ein Seminar über die Bekämpfung des Menschenhandels mit den Mitteln des Strafrechts. Deutsche Experten diskutierten mit vietnamesischen Regierungsvertretern über einen Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit des Menschenhandels. - 2012 - Ukraine
Im Rahmen der EURO 2012 wurde mit einem Anstieg der Zwangsprostitution bzw. des Menschenhandels in der Ukraine gerechnet. Die Nichtregierungsorganisation "DCO Alliance" führte deshalb eine Kampagne in den Austragungsorten durch, durch die Polizei und Helfer der EURO 2012 für das Problem sensibilisiert werden sollten. Außerdem wurde eine Hotline für Betroffene und deren Bezugspersonen eingerichtet und Workshops mit Multiplikatoren aus den Herkunftsgegenden von Betroffenen veranstaltet.
Stand 25.01.2013
