Mein Visum wurde durch die Vertretung eines anderen Schengen-Landes ausgestellt. Kann es auch genutzt werden, um nach Deutschland zu reisen?
Ja. Inhaber eines Schengenvisums (Text im Visumetikett: gültig für „Schengener Staaten“ in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) oder eines Aufenthaltstitels bzw. nationalen Visums (Kategorie „D“) eines Mitgliedstaates können sich für bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum und damit auch in Deutschland aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist.
Das Visum sollte allerdings von einer Vertretung des Landes erteilt worden sein, in dem das Hauptreiseziel liegt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend.