Ich möchte eine ausländische Urkunde in Deutschland verwenden und benötige dafür eine Beglaubigung/Bestätigung, dass diese echt ist. Was ist damit gemeint?
Sollen ausländische öffentliche Urkunden in Deutschland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung im Errichtungsstaat („Herkunftsland“) der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. In einigen Ländern tritt an die Stelle der Legalisation die Überprüfung der Urkunden im Rahmen der Amtshilfe.
Entscheidend dafür, welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist also der Ausstellerstaat der jeweiligen öffentlichen Urkunde. Weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgend eingestellten Seite unter „Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland“.