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Innenpolitik
Stand: Dezember 2012
Innenpolitische Situation
Das Königreich Bahrain befindet sich seit Frühjahr 2011 in seiner tiefsten innenpolitischen Krise seit Amtsantritt von König Hamad Bin Issa Al Khalifa im Jahre 1999. Entscheidenden Anstoß gaben die Entwicklungen in Tunesien und Ägypten.
In Aufarbeitung der Ereignisse vom Frühjahr 2011, als zehntausende, mehrheitlich schiitische Demonstranten auf die Straße gingen und Reformen forderten, lud König Hamad Ende Juni 2011 eine unabhängige internationale Kommission nach Bahrain ein. In ihrem Abschlussbericht im November 2011 dokumentierte die sogenannte Bassiouni-Kommission massive Menschenrechtsverletzungen von Seiten der Sicherheitskräfte, wobei sowohl die Regierung als auch die Opposition zu der Eskalation der Gewalt beigetragen hätten. Bisher hat der Bericht dem inneren Aussöhnungsprozess nicht die erhoffte neue Dynamik gegeben. Dies ist vor allem der langen Vorgeschichte des schon Jahrzehnte dauernden Teilhabekonfliktes in Bahrain geschuldet. Auf allen Seiten fehlt es an Vertrauen. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und schiitischen Demonstranten halten an.
Die Forderungen der moderaten Oppositionsgruppen konzentrieren sich weiterhin auf einen nachhaltigen Dialog mit der Regierung. Als Kernthemen werden u.a. die Stärkung des gewählten Parlaments (Unterhaus) gegenüber der ernannten Beratenden Versammlung (Oberhaus), ein gerechterer Neuzuschnitt der Wahlbezirke, eine demokratische Wahl der Regierung, effektive Korruptionsbekämpfung und eine Reform der Justiz benannt. Die Regierung macht den Einstieg in einen politischen Dialog von einer Beendigung der Gewalt abhängig.
Politisches System
Seit 2002 verfügt Bahrain über ein parlamentarisches 2-Kammer-System, bestehend aus dem „Majlis ash-Shura“ (Beratende Versammlung), dessen vierzig Mitglieder, darunter 11 Frauen, direkt vom König ernannt werden, und dem „Majlis an Nuwwab“ (Abgeordnetenhaus), dessen ebenfalls 40 Mitglieder, unten ihnen 4 Frauen, durch Direktwahlen bestimmt werden. Der Shura-Rat ist die Erste Kammer (Oberhaus) des Parlaments, das Abgeordnetenhaus die Zweite Kammer (Unterhaus). In der Regierung sind ebenfalls drei Frauen vertreten.
Bei den Unterhauswahlen 2010 konnte sich die größte schiitische Sammlungsbewegung al-Wifaq als stärkste politische Kraft (und Opposition) im Abgeordnetenhaus behaupten und sogar leicht hinzugewinnen (18 von 40 Sitzen). Ihr Sitzanteil entspricht aber nicht dem Bevölkerungsanteil der Schiiten, weil die Einteilung der Wahlkreise die Schiiten deutlich benachteiligt. Hatten 2002 noch große Teile der vorwiegend schiitischen Opposition die Wahl boykottiert, setzte 2006 und 2010 nur noch eine kleine Minderheit den Boykott fort.
Da die 18 Unterhausabgeordneten der al-Wifaq im Frühjahr 2011 ihr Mandat niederlegten, waren in diesen Wahlbezirken im Herbst 2011 Nachwahlen erforderlich. Die Mehrheit der oppositionellen Gruppen entschied sich im Vorfeld, nicht an diesen teilzunehmen. Somit waren die Ergebnisse voraussehbar: geringe Wahlbeteiligung und mehrheitlich unabhängige Wahlsieger (darunter 3 Frauen). Das aktuelle Unterhaus setzt sich aus 34 unabhängigen (zuvor 17), 4 sunnitsch-salafistischen und 2 den Muslimbrüdern nahestehenden Abgeordneten zusammen.
Der Kronprinz und älteste Sohn des Königs ist nicht Mitglied der Regierung, aber stellvertretender Oberbefehlshaber der bahrainischen Streitkräfte; er vertritt den König bei Abwesenheit.
Menschenrechtslage
Die bahrainische Regierung bekennt sich zu den Menschenrechten. Die Menschenrechtssituation stellte sich im regionalen Kontext bisher relativ fortschrittlich dar und viele Grundrechte waren gesellschaftlich verankert. So waren Demonstrationen zu einem gängigen Mittel demokratischer Willensäußerung geworden. Die Gewalt gegen Demonstranten im Frühjahr 2011 und das massive Vorgehen gegen Oppositionelle während des folgenden Ausnahmezustandes stießen jedoch international auf erhebliche Kritik von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen (u.a. schwerwiegende Foltervorwürfe). Die bahrainische Regierung hat im Zuge der Veröffentlichung des sog. Bassiouni-Berichts (s. oben) die exzessive Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte eingeräumt. Sie verpflichtete sich, die Empfehlungen der Bassiouni-Kommission zügig umzusetzen und notwendige Konsequenzen zu ziehen. Gleichwohl gibt es auch ein Jahr nach Veröffentlichung des Kommissionsberichts weiterhin erhebliche Defizite.
Externer Link, öffnet in neuem Fenster10. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
