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Menschenrechtsbeauftragte zur Entführung und Inhaftierung eines aserbaidschanischen Journalisten

06.06.2017 - Pressemitteilung

Zu Berichten über die Verschleppung des aserbaidschanischen Journalisten Afgan Muchtarli aus Georgien und seine unrechtmäßige Inhaftierung in Aserbaidschan erklärte die Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute:

Berichte über die Entführung des im georgischen Exil lebenden aserbaidschanischen Journalisten Afgan Muchtarli und seine illegale Inhaftierung durch die aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden habe ich mit großer Sorge zur Kenntnis genommen.

In der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist festgelegt, dass niemand willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden darf. Der Fall erfordert daher rasche und transparente Aufklärung sowohl von georgischer als auch von aserbaidschanischer Seite.

Ich begrüße in diesem Zusammenhang, dass die georgische Regierung bereits eine entsprechende Untersuchung in die Wege geleitet hat.

Hintergrund:

Der in Georgien lebende aserbaidschanische Journalist Afgan Muchtarli war am Abend des 29. Mai 2017 aus der georgischen Hauptstadt Tiflis verschwunden. Am Folgetag tauchte er in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku wieder auf, wo er seither von der Polizei festgehalten wird. Muchtarli lebt im georgischen Exil, da er sich als kritischer Journalist wiederholt Druck seitens aserbaidschanischer Behörden ausgesetzt sah.

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