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Russland-Koordinator zum gerichtlichen Verbot der „Zeugen Jehovas“ in Russland

24.04.2017 - Pressemitteilung

Zum Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen die Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ in Russland am 20.04. erklärte der Koordinator der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Gernot Erler, heute (24.04.17):

Das Gerichtsurteil zum Verbot der „Zeugen Jehovas“ in Russland und deren angeblich „extremistische“ Tätigkeiten erfüllt mich mit großer Sorge. Es darf nicht sein, dass die friedliche Ausübung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verunglimpft und unter Strafe gestellt wird. Die ausufernde Anwendung des „Extremismus“-Vorwurfs gegen Andersdenkende in Russland bereitet mir große Sorgen.

Ich rufe die russische Regierung dazu auf, die auch in der Verfassung der Russischen Föderation verankerten Menschenrechtsnormen geltend zu machen und insbesondere die Religions- und Weltanschauungs- sowie Meinungs- und Versammlungsfreiheit in vollem Umfang zu gewährleisten. Einschränkungen dürfen nur im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards vorgenommen werden, zu deren Umsetzung Russland als Mitglied des Europarats verpflichtet ist.

Hintergrund:

Die Glaubensgemeinschaft der „Zeugen Jehovas“ in Russland wurde am 20. April 2017 vom Obersten Gerichtshof in Moskau zur Auflösung ihrer Zentrale und regionaler Einrichtungen verurteilt. Zuvor hatte das russische Justizministerium die Strafverfolgung der Religionsgemeinschaft wegen angeblicher „extremistischer Tätigkeiten“ bzw. „Verbreitung extremistischen Materials“ beantragt. Bei fortgesetzter Ausübung ihres Glaubens drohen Religionsanhängern hohe Haftstrafen. Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld des Urteils gemeinsam mit EU-Partnern für die Gewährleistung des Rechts auf Religionsfreiheit in Russland eingesetzt. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert, zu deren Wahrung sich die die Russische Föderation verpflichtet hat.

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