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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum Gerichtsurteil gegen Ilham Tohti in China

23.09.2014 - Pressemitteilung

Zum Gerichtsurteil gegen den uigurischen Professor Ilham Tohti erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, am Rande der VN-Vollversammlung heute (23.09.) in New York:

Die heutige Verurteilung von Ilham Tohti bestürzt mich. Tohti ist uns bekannt als Befürworter des Dialogs. Er tritt für die Verständigung zwischen Uiguren und Han-Chinesen ein. Trotzdem wurde er heute wegen angeblicher separatistischer Aktivitäten zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte monatelang weder Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl, noch wurden Anwalt oder Familienangehörige über den anberaumten Prozess informiert. Dies steht nicht im Einklang mit chinesischem Recht.

Ich bedaure zudem, dass China den Prozessbeobachtern Deutschlands und der EU keinen Zugang zur Gerichtsverhandlung gewährt hat. Es wäre zu begrüßen, wenn das Urteil in einem fairen Berufungsverfahren überprüft werden könnte.

Das harte Urteil gegen Ilham Tohti ist vor allem deshalb bedauerlich, weil es im Widerspruch zu Bemühungen um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in China steht. Die Serie von Verhaftungen zahlreicher chinesischer Professoren, Journalisten, Anwälte und weiterer Personen schadet dem internationalen Ansehen Chinas und unterminiert das Vertrauen der chinesischen Bürger in ihr Rechtssystem.

Hintergrund:

Ilham Tohti wurde am heutigen Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Tohti war Professor für Wirtschaftswissenschaften an der renommierten Minderheitenuniversität in Peking. Dort forschte er zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Uiguren. 2006 richtete Tohti eine Webseite für ein besseres Verständnis zwischen Han-Chinesen und Uiguren ein. Nach seiner Verhaftung am 15.01.2014 wurde er in die Hauptstadt der westchinesischen Provinz Xinjiang, Urumqi, verbracht. Am 30.07.2014 wurde gegen ihn Anklage wegen Separatismus und Anstiftung zum Rassenhass erhoben.

Schutz der Menschenrechte

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