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Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 26.05.2013
(Unverändert gültig seit: 14.07.2012)
Letzte Änderungen:
redaktionelle Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstands- bzw. Kontaktlinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden und es kommt gelegentlich zu Schusswechseln. Mit Schusswechseln muss auch an der regulären aserbaidschanisch-armenischen Landesgrenze gerechnet werden, einschließlich zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.
Allgemeine Reiseinformationen
Aserbaidschan ist ein Land mit vergleichsweise guter Sicherheitslage und wenig Kriminalität. Touristen sollten aber, insbesondere in der Dunkelheit, normale Vorsicht walten lassen. So erhöht das Zeigen von Wertsachen das persönliche Risiko. Es wird empfohlen, eine Fotokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Grundsätzlich ja, aber nicht empfehlenswert
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.azembassy.de/ abgerufen werden.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente, ect.) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie eine Legalisation der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin tragen. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Die Beschränkungen für den Grenzübergang Samur-Jalama (RUS - AZE) wurden aufgehoben. Damit handelt es sich nunmehr um einen internationalen Grenzübergang mit den üblichen Reisebestimmungen. Eine Einreise ist daher auch für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, möglich.
Informationen zur Sicherheitslage im Nordkaukasus sollten vor der Einreise in die Russische Föderation aus Aserbaidschan eingeholt werden.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
- Kaviar (höchstens 125g)
- Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
- Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD, darüber 1,5% Zoll)
- Gold (Wert bis max. 1000,- USD, darüber 1,5 % Zoll)
- Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
- Zigaretten (höchstens 2 Stangen)
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- USD haben, deklariert werden (1,5% Zoll).
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Homosexualität wird gesellschaftlich nicht akzeptiert und ist mit Tabus belegt, aber nicht strafbar. Intimer Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen bis hin zur Abmahnung durch die Polizei.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).
Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Malaria-Symptome (z. B. Fieber) sind entsprechend ernst zu nehmen. Die Stadt Baku gilt als malariafrei.
Gesundheitsvorsorge / medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.
In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: International SOS, Yusif Safarov St 1, Khatai District, Baku, AZ 1014 Tel.: +994 493 73 54, Mobil: +994 050 – 212 69 21.
Bei zahnärztlichen Notfällen eignet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural, Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: +994 498 96 98, +994 498 11 98, Fax: +994 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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