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Wie helfen wir?

Humanitäre Hilfe unterstützt Menschen, die durch Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen oder innere Unruhen in akute Not geraten sind.

Die Bundesregierung fördert geeignete Hilfsprojekte der humanitären Organisationen der Vereinten Nationen, deutscher Nichtregierungsorganisationen und der Organisationen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Federführend innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt.

Politische Grundlagen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung sind der Europäische Konsens zur Humanitären Hilfe sowie die „Prinzipien und Gute Praxis Humanitärer Geberschaft“. Wesentliche Leitgedanken sind dabei die Orientierung am Bedarf der Betroffenen sowie die Einhaltung der humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet.

Menschlich, neutral, unparteilich und unabhängig

Der Grundsatz der Menschlichkeit besagt, dass menschliches Leid allerorts gelindert werden muss. Besondere Aufmerksamkeit gilt den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Die Würde aller Opfer muss gewahrt und geschützt werden.

Neutralität besagt, dass humanitäre Hilfe geleistet wird, ohne dass in bewaffneten Konflikten oder anderen Kontroversen einer der Seiten der Vorzug gegeben wird.

Unparteilichkeit bedeutet, dass humanitäre Hilfe ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit geleistet wird – ohne Diskriminierung zwischen betroffenen Bevölkerungsgruppen.

Der Grundsatz der Wahrung der Unabhängigkeit bedeutet, dass humanitäre Ziele nicht politischen, wirtschaftlichen, militärischen oder sonstigen Zielen untergeordnet werden dürfen. Einziger Zweck der humanitären Hilfe muss sein, das Leiden der Opfer humanitärer Krisen zu vermeiden oder zu lindern.

Hilfe und Vorbeugung

Das Auswärtige Amt unterstützt Maßnahmen der humanitären Sofort- und Nothilfe, insbesondere auch die Hilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Darüber hinaus fördert das Auswärtige Amt auch Maßnahmen der Katastrophenvorsorge. Durch Katastrophenvorsorge können die Folgen von Naturkatastrophen bereits im Vorfeld abgemildert und menschliches Leid sowie materielle Schäden vermindert werden.

Mit dem Ziel einer klareren Aufgabentrennung ist geplant, Aufgaben im Bereich der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe vom BMZ auf das AA zu übertragen. Damit wird das Auswärtige Amt künftig die gesamte Humanitäre Hilfe der Bundesregierung, einschließlich der Nahrungsmittelsoforthilfe aus einer Hand leisten können.

Schnelle, unbürokratische Hilfe in aktuellen Krisen

Zur Bewältigung humanitärer Krisen weltweit hat das Auswärtige Amt 2011 über 85 Mio. EUR eingesetzt. Dabei standen vor allem das vom Bürgerkrieg betroffene Libyen und die Hungersnot am Horn von Afrika sowie die anhaltenden komplexen Krisen in Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo sowie dem Sudan und Südsudan im Fokus. Durch schnelle und unbürokratische Förderung professioneller Hilfsorganisationen konnten wichtige Vorhaben der Überlebenshilfe ermöglicht werden.

An die Haushalte des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), sowie an das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) zahlte das Auswärtige weitere 13,6 Mio. EUR als freiwillige Beiträge. Schließlich unterstützte das Auswärtige Amt über 40 Projekte des humanitären Minenräumens und der Opferfürsorge.

Für 2012 zeichnet sich ein hoher Bedarf an humanitärer Hilfe als Folge der Unruhen in Mali und der Sahelzone sowie als Folge des Bürgerkrieges in Syrien ab.


Stand 10.05.2012