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Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 11.02.2024)

Letzte Änderungen:
Aktuelles - Demonstrationen
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Vor Reisen in

- die Ostprovinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage),

- die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie

- die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu (siehe Aktuelles)

wird gewarnt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa

wird derzeit abgeraten.

Demonstrationen

Aktuell kann es in Kinshasa zu Demonstrationen gegen ausländische Botschaften und internationale Organisationen kommen.

Bitte beachten Sie folgende Verhaltenshinweise:

  • Vermeiden Sie nicht dringend notwendige Fahrten und Bewegungen im Stadtgebiet von Kinshasa.
  • Bleiben Sie wachsam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien zur aktuellen Lage.

Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Seit Anfang 2022 kommt es immer wieder zu neu eskalierenden Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda (siehe Teilreisewarnung). Bemühungen um eine Waffenruhe blieben bislang weitestgehend erfolglos. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 weiterhin hoch. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage können Ausreisemöglichkeiten über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen womöglich nicht mehr oder nur erschwert gegeben sein. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge. Warenlieferungen nach Goma sind ebenfalls beeinträchtigt.

Daneben führt v.a. die Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) in der Provinz Nord-Kivu, insbesondere in der Region um Beni, wieder verstärkt Angriffe auf Zivilisten durch. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).

  • Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit – Teilreisewarnung.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste, um über aktuelle Entwicklungen schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen zu werden.

Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke

In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu sowie zuletzt auch Kwango sowie Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen ist der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Auf dem Fluss Kongo kam es im März 2023 zu einem Angriff auf ein aus Kinshasa stammendes Schiff. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch nahe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in

- die Ostprovinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage),

- die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie

- die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu (siehe Aktuelles)

wird gewarnt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa

wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit Ende 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda und Ruanda erobert hat und derzeit erhebliche Teile der südlichen Gebiete Nord-Kivus rund um die Provinzhauptstadt Goma kontrolliert. Die zunehmende Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) gegen die M23 – teilweise im Verbund mit kongolesischen Streitkräften – hat die Unstetigkeit in diesen Gebieten nochmals verstärkt. Im Norden von Nord-Kivu führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. Um die Stadt Goma, besonders am Fuße des Nyiragongo-Vulkans, sind weitläufige Camps von Binnenvertriebenen entstanden. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch verschärft.

In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht. 2020 wurden unweit des Hauptquartiers der Virunga-Parkverwaltung in Rugari, auf der Straße zwischen Goma und Rutshuru, bei einem Hinterhalt der Rebellengruppe FDLR mehrere Parkranger und Zivilisten getötet. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch, der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und in Menschenmengen.

Wiederholt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.

Straßenkinder (sogenannte „shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Banden (sog. „Kuluna“), die bewaffnete Überfälle ausführen.

  • Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.
  • Meiden Sie unsichere Stadtviertel und gehen Sie nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Der Nordosten der Demokratischen Republik Kongo liegt in einer seismisch aktiven Zone und ist aktives Vulkangebiet. Der Vulkan Nyiragongo ist zuletzt 2021 ausgebrochen.

Das Klima ist tropisch. Die Regenzeit erstreckt sich im Norden von März bis November und im Süden von Oktober bis Mai. In dieser Zeit können Straßen aufgrund von Überflutungen schnell unpassierbar werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl kleinerer Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.

Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Unfällen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen sehr viel Zeit.

Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher und unfallträchtig.

Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.

Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.

Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Eine Absicherung vor Missbrauch bei Polizeikontrollen ist dies aber nicht. Man kann trotzdem an der Weiterfahrt gehindert und zu Zahlungen aufgefordert werden. Es sollte sich immer eine ortskundige Person mit im Auto befinden.

Besondere Verhaltenshinweise

Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden.
Bei Fußballspielen und anderen emotional geladenen Ereignissen, aber auch bei Trauerzügen und Beerdigungen kam es wiederholt zu einzelnen Angriffen auf Nichteinheimische.

Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen (siehe auch Rechtliche Besonderheiten). Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragt fotografierter Personen führen.

  • Meiden Sie große, öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder andere emotional geladene Ereignissen) möglichst weiträumig und seien Sie in der Nähe besonders vorsichtig.
  • Fotografieren Sie keine militärischen und strategischen Einrichtungen und auch sonst nur mit entsprechender Erlaubnis, z.B. des Informationsministerium, Presse et Information, Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries, C/Gombe, Tel: +24399991027, +243817008811.
  • Fragen Sie auch bei Personenaufnahmen immer um Erlaubnis bzw. verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Fotografieren.

Reisegenehmigungen

Das Erfordernis eines „Laissez-Passer Special“ des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem „Laissez-Passer“ oder einer „ordre de mission“ bestehen.

  • Setzen Sie sich vor Verlassen der Provinz Kinshasa mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung und beantragen Sie eine Genehmigung der „Direction Générale de Migration“ (DGM).

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Flughäfen, militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung, Straßen und öffentlichen Plätzen, besonders entlang des Flusses Kongo in Kinshasa (Staatsgrenze) ist verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF); der USD wird jedoch ebenfalls in allen urbanen Räumen akzeptiert. Häufig bekommt man das Rückgeld in CDF, welche sich aufgrund der kleineren Stückelung auch gut als Trinkgeld eignen. Das Geschäftsleben wird weitestgehend mit USD abgewickelt. Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD nicht älter als Druckjahr 2013. Ältere Scheine sowie 1-USD-Noten aller Druckjahre werden häufig abgelehnt.

Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. EUR werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des USD ist erfahrungsgemäß etwas günstiger. In den größeren Städten können mit gängigen Kreditkarten (z.B. VISA, Mastercard) je nach Vorrat bis zu 500 USD pro Tag abgehoben werden.

Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in größeren Hotels, bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc.).

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der DR Kongo sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 55 USD erhoben („Go-Pass“).

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das vor der Reise bei der kongolesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt zehn Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggf. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

Transit

Es werden keine Visa für Personen ausgestellt, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.

  • Beantragen Sie bei beabsichtigter Reise in die beiden Kongos und Angola Richtung Süden unbedingt vor Reiseantritt Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes beantragen.

Verlängerung des Aufenthalts

Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die „Direction Générale de Migration“ (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Bewegungen von Ausländern innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Dies gilt sowohl für Verlegungen des Lebensmittelpunkts als auch für Kurzaufenthalte. Meistens sind die Nennung des Reisezwecks und das Vorzeigen von Reisepass samt gültigem Aufenthaltstitel ausreichend. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.

Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines „Visa d'Etablissement“ vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer „autorisation parentale“, der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer „prise en charge“ durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.

Einfuhrbestimmungen

Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000 USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von CDF ist nicht erlaubt.

Über sonstige zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

Heimtiere

Heimtiere benötigen zur Einreise eine Tollwut-Schutzimpfung, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sowie einen Impfausweis. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

Gesundheit

Impfschutz

Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten neunten Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinisch sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.

  • Beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Auf einen Polio-Impfschutz ist besonders zu achten, da Impfpolioausbrüche berichtet werden.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig im gesamten Land inkl. den Städten ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica (P. falciparum). Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe sollte zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) durchgeführt werden. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Ebola-Fieber

In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokalen Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Osten, seltener im Norden/Nordwesten des Landes.

Ebola ist ein hochansteckendes hämorrhagisches Fieber. Die Viruserkrankung ist schwerwiegend und führt häufig zum Tod.

  • Beachten Sie hinsichtlich der individuellen Schutzmaßnahmen unsere Informationen zu Ebolafieber.

Andere hämorrhagische Fieber

Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber und Schlafkrankheit kommen gelegentlich vor. Seit September 2018 wurde aus der Provinz Zentralkongo und Kinshasa eine Zunahme der Fälle von Chikungunya-Fieber gemeldet.

HIV/AIDS

Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2019) sind etwa 0,8% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer empfohlen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmittel selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist derzeit landesweit (vor allem in den Provinzen Nord-und Südkivu) präsent und ein großes Gesundheitsproblem von weiten Teilen der lokalen Bevölkerung, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung)

Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ z.B. durch Anhusten) kommt in der Demokratischen Republik Kongo vor. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Pest

Die Pest ist im Nordosten des Landes v.a. in der Provinz Ituri, endemisch. Sporadisch werden aus dieser Region immer wieder kleinere Ausbrüche gemeldet. Es handelt sich um eine durch Rattenflohbisse übertragene bakterielle Erkrankung, welche nur unter einfachen Lebensbedingungen vorkommt, z.B. wenn sich Ratten in Menschennähe aufhalten und Rattenflöhe auf den Menschen übergehen. Die mit Abstand häufigste Form, die Beulenpest, kann bei rechtzeitiger Diagnosestellung problemlos behandelt werden.

Das äußerst geringe Infektionsrisiko kann durch das Einhalten von hygienischen Grundregeln und präventiv unter Anwendung von Repellentien auf Haut und Kleidung weiter minimiert werden, siehe Pest.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden, siehe Schistosomiasis.

Schlafkrankheit (Trypanosomiasis)

Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten).

Tollwut

Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen. Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr). 2018 wird ein Ausbruch in der auch vom Ebola-Fieber-Ausbruch betroffenen Provinz Ituri gemeldet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar.

In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer, vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar.

Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen.

  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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