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Griechenland

Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Haustiere

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Grundsätzlich handelt es sich bei Griechenland um ein für deutsche Reisende sicheres Urlaubsland. Dennoch sollten Sie vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus gut auf Ihre Wertgegenstände (insbesondere Reisedokumente und Bargeld) achten.  Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen. 

Die andauernde Wirtschafts- und Schuldenkrise in Griechenland kann spürbare Auswirkungen auch für Urlauber haben: Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung kommt es immer wieder (z. T. auch ohne frühzeitige Ankündigung) zu Streiks und Demonstrationen, insbesondere, aber nicht nur in den Ballungsräumen. In diesem Zusammenhang kann es z. B. zu Streiks der Fluglotsen oder der Zollbehörden kommen, die zu massiven Behinderungen bei der Ein- und Ausreise sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg führen können. Auch im Fährverkehr kommt es immer wieder  zu Behinderungen als Folge von Streiks.Obwohl Protestkundgebungen gegen die Sparpolitik der griechischen  Regierung im Regelfall friedlich bleiben, ist es in der Vergangenheit wiederholt auch zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden.Bitte informieren Sie sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage, um Unannehmlichkeiten als Folge der Proteste und Streiks zu vermeiden (Informationen zum Thema Streik erhalten Sie auch direkt auf der Seite der Botschaft Athen unter http://www.griechenland.diplo.de/streiks). 

Gezielte Anschläge gegen Urlauber hat es in Griechenland bislang nicht gegeben. Gleichwohl sollten Sie die in ganz Europa allgemein übliche Vorsicht (z.B. an Flughäfen, in öff. Nahverkehrsmitteln usw.) walten lassen.


Allgemeine Reiseinformationen

Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.

Bei Reisen mit Haustieren wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in Griechenland verboten ist.


Einreisebestimmungen

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Weitere Anmerkungen

Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Pässen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen.

Bei Reisen auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild und nur bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

Aufenthaltserlaubnis

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.

Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.

Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.

Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten:

  • Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
  • Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
  • Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
  • Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.

Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.


Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa

Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:

Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.

  • Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
  • Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).

Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.

Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

  • Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.

Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich.

In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:

  • Kooperation ist besser als Verweigerung;
  • Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
  • In schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.

Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen.

Krim-Kongo-Fieber

Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.

West-Nil-Fieber

In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.

Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.

Medizinische Versorgung / Krankenversicherung

Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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Reisemedizinische Hinweise