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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Auspeitschung von iranischen Studenten

30.05.2016 - Pressemitteilung

Anlässlich der Meldungen über die Verurteilung von mehr als 30 Studenten zu je 99 Peitschenhieben erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (30.05.):

Ich bin entsetzt über Berichte, dass am Wochenende mehr als 30 Studenten im Iran ausgepeitscht worden sind. Die Verurteilung friedlich feiernder Studenten zu je 99 Peitschenhieben ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern grausam und unmenschlich. Aufgrund der Schnelle des Verfahrens bestehen erhebliche Zweifel daran, dass rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten wurden. Körperstrafen haben im einundzwanzigsten Jahrhundert keinen Platz.

Hintergrund:

Nach der gemeinsamen Feier ihres Hochschulabschlusses sind nach Berichten in der nordiranischen Stadt Qazvin mehr als 30 Studenten zu je 99 Peitschenhieben verurteilt worden. Sie wurden binnen 24 Stunden festgenommen und verurteilt. Laut iranischen Medien habe die Moralpolizei die Strafe sofort vollstreckt, um Normenbrechern eine Lehre zu erteilen. Die Verurteilung erfolgte aufgrund „unzüchtigen Verhaltens“. Die Studenten seien „halbnackt“ gewesen und hätten Alkohol konsumiert. In Iran ist es Männern und Frauen verboten, gemeinsam zu tanzen. Alkohol ist für Muslime grundsätzlich verboten.

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