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Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 14.01.2026
(Unverändert gültig seit: 12.01.2026)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Aufgrund der andauernden Krise in Venezuela und damit verbundener Bandenkriminalität, Schmuggel und Flüchtlingen sowie begrenzter Präsenz von Sicherheitskräften wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschließungen kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Reisen und Aufenthalte im unmittelbaren Grenzgebiet zu Venezuela.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden, sind in Brasilien hoch, besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Luiz und São Paulo. Dort wiederum sind Armensiedlungen (Favelas) besonders stark betroffen. Die Favelas von Rio de Janeiro waren zuletzt immer wieder von Gewaltakten, z.T. mit Todesfolge betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.

Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis bereits im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist.

Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Verbreitet ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln.

Über Dating-Apps arrangierte Treffen werden zunehmend auch für Überfälle bzw. Straftaten missbraucht.

Vereinzelt wird auch von Überfällen bei geführten Bootsfahrten im Amazonasgebiet berichtet.

Täter sind häufig bewaffnet und stehen oft unter Drogeneinfluss, sodass vor dem Gebrauch von Waffen, auch aus nichtigem Grund, nicht zurückgeschreckt wird.

Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen.

Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler“ missbraucht.

Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Städte sollten aufgrund der Gefahr von Überfällen nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden.

Bei Fahrten mit dem Pkw sollten Navigations-Apps mit Vorsicht genutzt werden. Einige Apps haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Touristen über vermeintliche Abkürzungen unwissentlich in von bewaffneten Gruppen kontrollierte Stadtteile gelangten. Aus Sicherheitsgründen sollten daher bevorzugt die Hauptverkehrsstraßen genutzt werden.

Es kommt immer wieder vor, dass Kreditkarten kopiert werden, um im Anschluss missbräuchlich hohe Beträge abzubuchen.

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabbuchungen und lassen Sie bei Verdacht auf Missbrauch die Karte sofort (temporär) sperren.
  • Nehmen Sie nach Möglichkeit noch eine weitere funktionierende Kreditkarte mit auf die Reise und bewahren Sie diese aus Sicherheitsgründen nicht am selben Ort auf.
  • Achten Sie vor der Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard) darauf, dass der zu zahlende Betrag korrekt auf dem Display des Kartenterminals erscheint und bestehen Sie stets auf die Aushändigung des Zahlungsbelegs.
  • Seien Sie in allen Landes- und Stadtteilen stets besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Verstauen Sie mobile Geräte unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, oder legen Sie diese in einen Safe.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Verzichten Sie auf auffällige Kleidung, Uhren und (Mode-)Schmuck und tragen Sie in der Öffentlichkeit Uhren und Smartphones nicht sichtbar.
  • Führen Sie stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mit.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Lassen Sie vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung).
  • Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer mit.
  • Sehen Sie zur Verringerung des Risikos, Opfer eines – nicht selten auch vorgetäuschten - Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden von Überlandfahrten in der Nacht ab.
  • Bestehen Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht.
  • Halten Sie im Stadtverkehr die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und verstauen Sie Wertgegenstände außer Sichtweite.
  • Seien Sie besonders vorsichtig an Ampeln und im stockenden Verkehr.
  • Benutzen Sie auf drei- oder mehrspurigen Straßen die mittlere Spur.
  • Ziehen Sie nachts Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie Ihr eigenes Gepäck.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Rio de Janeiro

Die Stadt Rio informiert über die App COR-Rio rundum über die aktuelle Lage in der Stadt, gibt Wetter- und Unfallwarnungen heraus und informiert z.B. über Großereignisse oder Straßensperrungen, Polizeiaktionen, etc.

In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Debit- und Kreditkarten und Bargeld abgesehen. Nach Einbruch der Dunkelheit ist nochmals gesteigerte Wachsamkeit geboten.

Außerdem ist eine Häufung von Fällen zu beobachten, bei denen Strandverkäufer oder Taxifahrer mithilfe manipulierter Kartenleseterminals (z.B. Displays ohne Anzeige des Betrags), durch gezieltes Ablenken (z.B. Display wird gegen das Sonnenlicht gehalten oder das Gerät funktioniert angeblich nicht und andere Verkäufer bieten ihres an) ein Vielfaches des vereinbarten Betrags abbuchen.

  • Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen in englischer Sprache in der App COR-Rio, wenn Sie sich in Rio de Janeiro aufhalten.
  • Zahlen Sie in Taxis und bei Standverkäufern bevorzugt in bar. Führen Sie nur kleinere Beträge bzw. das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Beachten Sie darüber hinaus die obenstehenden weitergehenden Hinweise zu Kredit-/Debitkarten.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Strandspaziergänge.

Im Ausgehviertel Lapa sowie bei der häufig von Touristinnen und Touristen besuchten Veranstaltung „Pedra do Sal“ ereigneten sich zuletzt mehrere Fälle von durch Gelegenheits- bzw. vermeintlich romantischen Bekanntschaften verabreichten Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln („K.-o.-Tropfen“), um die Opfer anschließend in deren Hotelzimmern bzw. Airbnb- oder ähnlichen Unterkünften auszurauben.

  • Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer bzw. die Ferienwohnung mit.

Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die teils menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher zu diesen Zeiten gemieden werden.

Insbesondere in den informellen Armensiedlungen (sogenannte „Favelas“), die von bewaffneten kriminellen Gruppen kontrolliert werden, kommt es immer wieder zu Schusswechseln, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.

  • Verzichten Sie auf den Besuch jeglicher „Favelas“ von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums.
  • Nehmen Sie nicht an geführten Touren oder „Party-Touren“ dorthin teil, auch wenn sie als sicher beworben werden.

São Paulo

In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die Praça da Sé (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher. Gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station „Estaçao da Luz“, die zu den genannten Zeiten gemieden werden sollte. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten belästigen.

Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen, auch tagsüber, nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil).

  • Seien Sie im gesamten Stadtgebiet, auch in besseren Gegenden, besonders vorsichtig.

Der Nordosten Brasiliens

Der Nordosten leidet unter der höchsten Gewaltkriminalität in Brasilien. Besonders betroffen ist der Bundesstaat Bahia (der gewalttätigste in Brasilien) und seine Hauptstadt Salvador. Es gibt dort viele Drogenbanden und Milizen, die sich gegenseitig und die Polizei bekämpfen.

Daneben gehören auch Fortaleza, Natal und Recife zu den gefährlichsten Städten der Welt.

Bewaffnete Überfälle auf Touristen sowie auf Pkw und Überlandbusse sind keine Seltenheit.

  • Seien Sie auch tagsüber vorsichtig, tragen Sie keine Wertgegenstände sichtbar bei sich.
  • Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere besonders wachsam.
  • Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und benutzen Sie grundsätzlich Taxis oder andere Fahrdienste. Vermeiden Sie Fußwege bei Dunkelheit und Nachtfahrten in Überlandbussen.

Natur und Klima

Das Klima ist im Norden und Zentrum tropisch und im Süden subtropisch.
In der Regenzeit, die im Süden und Südosten von November bis Anfang April und im Nordosten von April bis Juli andauert, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.
  • Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz, zahlreiche Überlandbusverbindungen und einige wenige Eisenbahnverbindungen. In den Metropolen gibt es außerdem U- und Straßenbahnen.

Aus Deutschland kommend muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine eventuelle Weiterreise zum Reiseziel innerhalb Brasiliens erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht.

Bei Autofahrten ist aufgrund des zum Teil schlechten Zustands vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Auf manchen Autobahnen besteht Mautpflicht, die in bar an Mautstationen entrichtet werden kann.

In den Städten empfiehlt sich in der Regel die Benutzung der relativ preiswerten Taxis oder anderer Fahrdienste.

Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden mit hohen Strafen geahndet.

Führerschein

Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügen grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mitzuführen.

Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für Inhaber der Führerscheine der Klassen C (alle), D und DE gilt in Brasilien ein Mindestalter von 21 Jahren.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogen

Von jeglichem Kontakt mit Drogen wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen, werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden sollen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen die Reise Finanzierung einer Reise angeboten wird.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Sexualstraftaten

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.

Baden „oben ohne“/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit

Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen.

  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten auf.

Tier- und Pflanzenschutz

Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, freilebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen aus einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Es gibt einen umfangreichen Katalog in Brasilien geschützter Tiere und Pflanzen.

  • Kaufen und sammeln Sie daher keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen und versuchen Sie auch nicht, diese auszuführen.

Besuch von Indigenenschutzgebieten

Für Reisen in Indigenenschutzgebiete wird eine vorher bei der FUNAI (Nationale Indigenenstiftung) einzuholende Genehmigung benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder Debitkarten (Girocard) mit Maestro-Symbol sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.

Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500 oder 2.500 BRL (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.

Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Kartendaten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.

  • Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.
  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit BRL an Geldautomaten.
  • Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen und nicht auf offener Straße.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige dürfen für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visumfrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen:

  • touristische Aktivitäten,
  • Verwandtenbesuche,
  • Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
  • Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
  • Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.

Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.

Ebenso sollten diejenigen Personen, die beabsichtigen entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.

Minderjährige

Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaater), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des/der Minderjährigen vermerkt ist.

Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ bietet die brasilianische Botschaft in Berlin ausführliche Hinweise.

Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Auch wenn die Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. mit nur einem Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Deutsch-brasilianische Doppelstaater

Für Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, gilt grundsätzlich, dass sie mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen müssen.

Um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, sollten deutsch-brasilianische Doppelstaater einen gültigen brasilianischen Reisepass mit sich führen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Polícia Federal (nur auf Portugiesisch) und bei der für Sie zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Über die Ein- und Ausreise entscheiden die brasilianischen Grenzbeamten.

Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.

Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten

Reisende, die beabsichtigen von Brasilien in einen Drittstaat oder mit Transit in einem Drittstaat nach Europa zu reisen, sollten sich informieren, ob für die Einreise in diesen Drittstaat bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. die Vorlage einer Reisekrankenversicherung oder der Nachweis einer Gelbfieberimpfung zu erfüllen sind.

Besonders Südamerikareisende sollten sich über Einreisevoraussetzungen informieren, da einige Nachbarländer Brasiliens den Nachweis einer Gelbfieberimpfung (z. B. Ecuador) oder die Vorlage einer Reisekrankenversicherung (z. B. Argentinien) verlangen.

Eine Liste, welche Länder bei Einreise aus Brasilien eine Gelbfieberimpfung vorschreiben, finden Sie auf der Webseite der WHO.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes. Weitere Hinweise bieten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden können, kann kann bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden. Impfausweise sollten immer im Original mitgeführt werden, da Kopien oftmals nicht anerkannt werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.

Einfuhrbestimmungen

Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.

Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel, bereits exportierten brasilianischen Alkohol und ausländische Zigarettenmarken, die nicht in Brasilien im Handel erhältlich sind. Die Einfuhr elektronischer Zigaretten und Verdampfer/Vaporisatoren, inklusive der Ersatzteile und E-Liquid, ist ebenfalls verboten.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.

Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, unabhängig von Währung und Form, bei der Einreise deklariert werden.

Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, welches den Namen des Patienten und des Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.

Detaillierte Einfuhrbestimmungen erteilt die brasilianische Receita Federal (Portugiesisch) und die brasilianische Botschaft in London (Englisch).

Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare bietet die brasilianische Botschaft in Berlin.

Tiere

Insbesondere die Ausfuhr von (ggf. zuvor eingeführten) Haustieren aus Brasilien gestaltet sich als Herausforderung mit hohen bürokratischen Hürden. Es wird geraten, sich ggf. an die brasilianischen Behörden und/oder entsprechende brasilianische Dienstleister zu wenden. Eine Quarantänefrist für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien besteht nicht. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.

Gesundheit

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittstaaten kann der Nachweis eines Gelbfieberimpfschutzes aus Brasilien kommend bei Einreise erforderlich sein. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen und sich Einreisebestimmungen ändern, siehe auch Einreise und Zoll - Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Gelbfieber und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Brasilien ist in großen Zentren im privaten Sektor in der Regel gut und entspricht dem Stand der Technik und Wissenschaft. Medizinische Dienstleistungen können hier jedoch sehr kostenintensiv werden. Der öffentliche Sektor (SUS) ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen je nach Region unterschiedlich, aber im Schnitt schlechter ausgestattet. Hier kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Insbesondere in ländlichen Regionen nimmt die Qualität der Versorgung zum Teil stark ab. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor jeder Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken, unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung, eine u.U. hohe Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden.
Für Gelbfieber besteht ein hohes Risiko in den Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (inklusive der Hauptstadt Brasília), Espírito Santo, Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Paraná, Piauí, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul, Rondônia, Roraima, Santa Catarina, São Paulo, Tocantins und bestimmten Teilen von Bahia. Auch die Iguaçu-Fälle zählen zum Risikogebiet.

Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 17 %, 83% entfallen auf die Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

  • Hohes Risiko: im Amazonasbecken (Teile der Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Roraima, Teile des Nordostens und Südwestens von Pará)
  • Mittleres Risiko: sofern nicht unter hohes Risiko erwähnt in den Bundesstaaten Amapá, Rondônia, Norden und Westen von Pará, Westen von Mato Grosso, Teile des Bundesstaates Amazonas; Stadtzentren von Boa Vista, Manaus und Porto Velho; Flusskreuzfahrten in Hochrisikoregionen auf großen Kreuzfahrtschiffen
  • Geringes Risiko: im Rest der Bundesstaaten Pará inkl. der Stadt Belém und Mato Grosso; Teile von Mato Grosso do Sul inkl. Pantanal, Maranhão inkl. der Stadt Saõ Luis, Tocantins und in ländlichen bewaldeten Regionen der Bundesstaaten Alagoas, Bahía, Ceará, Espirito Santo, Goiás, Minas Gerais, Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Rio de Janeiro, São Paulo, Santa Catarina (Ausnahmen s. o.)
  • Malariafrei: Städte Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Recife, Fortaleza und Salvador; Iguaçu-Fälle

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, (insbesondere in ländlichen Regionen im Norden und Nordosten), lymphatische Filariosen, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.

Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen. Im Bundesstaat São Paulo treten vereinzelte Fälle von Rocky Mountain Spotted Fever, einer saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit, auf.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien (adäquate Kleidung, Repellentien) und suchen Sie Ihren Körper anschließend sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden.
  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Es kommen zahlreiche Schlangen vor, wobei die meisten ungiftig sind. Giftige Schlangen kommen insbesondere im Amazonasbecken vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline in Großstädten i.d.R. verfügbar sind, es jedoch zu Versorgungsengpässen kommen kann.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Schlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Im Allgemeinen wird vor dem Genuss von alkoholhaltigen Produkten unbekannter Herkunft bzw. aus privater Herstellung gewarnt, da es dadurch zu Methanolvergiftungen mit teilweise letalem Ausgang kommen kann.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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