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Eritrea

Innenpolitik

Stand: Juni 2012

Staatsaufbau

Eritrea ist ein in sechs Provinzen aufgeteilter Zentralstaat.

Die Verfassung von 1997 ist nicht in Kraft getreten. Alle wesentlichen Entscheidungen werden vom Präsidenten getroffen. Es gibt keine Gewaltenteilung.


Zusammensetzung des Parlaments nach politischen Parteien/Richtungen

Das Übergangsparlament besteht aus 150 Abgeordneten, von denen 75 der allein zugelassenen Staatspartei PFDJ (People´s Front for Democracy and Justice) angehören. Es tritt nur auf Anforderung des Präsidenten zusammen, zuletzt 2001, ist also faktisch inaktiv.


Innenpolitik: Allgemeine Grundlagen, Hauptprobleme. Menschenrechtslage

Die innenpolitische, wirtschaftliche und soziale Lage in Eritrea wird seit Jahren in erster Linie durch den ungelösten Grenzkonflikt mit Äthiopien bestimmt. Folgen sind unter anderem die weitgehende Militarisierung der Gesellschaft und ein Zurückdrängen der Privatwirtschaft durch staatlich gelenkte Wirtschaftsunternehmen.

Die Ausübung von Grundrechten, wie z.B. Rede– und Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Religionsfreiheit, ist nicht oder nur extrem eingeschränkt möglich. Eine freie Presse existiert nicht; Rundfunk und Fernsehen unterliegen staatlicher Kontrolle.

Die Justiz ist als Teil des Justizministeriums von diesem abhängig, es gibt Sondergerichte.

Eine organisierte politische Opposition innerhalb Eritreas gibt es nicht.

Zahlreiche Regimekritiker wurden seit 2001 ohne rechtsstaatliches Verfahren verhaftet und sind seit Jahren ohne jeden Kontakt zur Außenwelt an geheimen Orten inhaftiert.


Menschen- und Bürgerrechte

Die Menschen- und Bürgerrechtslage in Eritrea ist sehr schlecht. Eritrea ist ein Einparteienstaat, Oppositionsparteien sind verboten. Kritiker der politischen Führung Eritreas laufen Gefahr, ohne förmliches Justizverfahren verhaftet und dauerhaft inhaftiert zu werden. Die Justiz ist nicht unabhängig, Sondergerichte übernehmen „politische Fälle“. Die Presse ist staatlich gelenkt und wird streng kontrolliert. Es gibt nur eine staatliche Fernsehgesellschaft und nur eine staatliche kontrollierte Zeitung.

Es sind nur vier Religionen (Islam, Koptische Kirche, Römisch-Katholische Kirche, Prostestanten) zugelassen. Alle anderen Religions- oder Weltanschaungsgemeinschaften müssen sich staatlich registrieren lassen. Bisher ist noch kein Registrierungsantrag beschieden worden.


Lage der Frau

Die Lage der der Frauen in Eritrea ist im Vergleich zu vielen anderen afrikanischen Ländern als vergleichsweise positiv zu bewerten, allerdings im Gesamtzusammenhang einer sehr schlechten allgemeinen Menschen- und Bürgerrechtslage (siehe oben). Während des Unabhängigkeitskampfes zählte die Forderung nach Gleichberechtigung zu den wichtigsten Programmpunkten der EPLF. Zahlreiche Frauen nahmen am bewaffneten Unabhängigkeitskampf teil und erkämpften sich so Respekt. Nach der Unabhängigkeit sind jedoch vielfach die traditionellen Rollenvorstellungen zurückgekehrt. Trotzdem: Frauen sind in der Politik wie auch den gehobenen Verwaltungsposten vergleichsweise stark vertreten: vier Minister (von insgesamt 17 Kabinettsposten) sind Frauen. Der Entwurf für das Wahlgesetz sieht eine obligatorische Frauenquote bei den Abgeordneten von 30 Prozent vor. Eine rein geschlechtsspezifische Diskriminierung, die den Behörden zuzuschreiben wäre, gibt es nicht.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.