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Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2013
(Unverändert gültig seit: 05.02.2013)
Letzte Änderung
Allgemeine Reiseinformationen - Flugreisen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Während der Sommermonate 2009 war insbesondere die Ferieninsel Mallorca im Fokus der baskischen Terrororganisation ETA. Seit dieser Zeit ist es zu keinen weiteren Anschlägen und Anschlagsversuchen der ETA gekommen. Das Risiko weiterer Anschläge landesweit ist nicht völlig auszuschließen, hat sich aber seit der am 20. Oktober 2011 verkündeten Erklärung der ETA, mit der sie "die endgültige Beendigung der bewaffneten Aktionen" ankündigte, deutlich verringert. ETA hatte in den vergangenen Jahren vor allem in der Ferienzeit immer wieder Anschläge in Touristenregionen verübt, um mediale Wirkung zu erzielen.
Reisende werden zu besonders umsichtigem Verhalten aufgerufen. Darüber hinaus sollte die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.
Das spanische Innenministerium hat verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an belebten Plätzen und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen.
Vor der Durchführung von Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Dies war auch bei den Anschlägen auf touristische Ziele in Mallorca der Fall. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen.
Am 11. März 2004 verübten Islamisten Bombenanschläge auf Vorortzüge in Madrid, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden können weitere islamistisch motivierte Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.
Allgemeine Reiseinformationen
Spanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen.
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist jedoch Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht (siehe Sicherheitshinweise).
Da Flugreisen nach Deutschland nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen:
· dass Reisende, soweit Sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen,
· oder dass Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.
Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland.
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Spanien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, in der Praxis hat es Fälle gegeben, wo ein Kinderausweis ohne Foto nicht anerkannt wurde
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besondererExposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Aviäre Influenza ("Vogelgrippe")
Auch in Spanien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung
Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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