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Menschenrechtsbeauftragte Dr. Kofler zur außergerichtlichen Einigung nach Brand in pakistanischer Textilfabrik

12.09.2016 - Pressemitteilung

Am 11. September 2012 sind bei einem Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi, Pakistan, über 250 Menschen ums Leben gekommen. In den Überresten des Fabrikgebäudes wurden ausschließlich Kleidungsstücke mit einem Label der Firma KiK gefunden. KiK zahlte als Sofortmaßnahme 1 Mio. US$ in einen Fonds für die Überlebenden ein. Das pakistanische Institute of Labour Education & Research (PILER) führte Verhandlungen zu generellen Schadensersatzzahlungen an alle Betroffenen des Unglücks (Hinterbliebene der Verstorbenen und die Überlebenden).

Am vergangenen Freitag, dem 9. September, haben sich PILER und KiK außergerichtlich in Genf unter Vermittlung der Internationalen Arbeitsorganisation auf die Zahlung weiterer 5,15 Mio. US$ geeinigt. Ich habe selbst Karachi besucht und mit PILER gesprochen. Die Dauer der Verhandlungen und die damit verbundenen Unsicherheiten sowohl für die Opfer des Brandes als auch für die beteiligten Unternehmen zeigen, dass es notwendig ist, die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf sichere Füße zu stellen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung auf verbindliche Regelungen für menschenrechtliche Sorgfaltsstandards hinführt.

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