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Menschenrechtsbeauftragter Strässer verurteilt Verhaftungswelle gegen Anwälte in China

13.07.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich der seit dem 10. Juli andauernden Festnahmewelle gegen Rechtsanwälte erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (13.07.):

„Die Festnahme von bis zu 100 Anwälten und Mitarbeitern in Anwaltskanzleien in China verurteile ich. Das Ausmaß der Festnahmen und die öffentliche Diskreditierung der Anwälte in den staatlichen Medien sind präzedenzlos. Mit dieser Verhaftungswelle setzt die chinesische Regierung ein deutliches Signal: Kritik am System wird unterbunden, und sogar Anwälte müssen mit harten Strafen rechnen, wenn sie ihrer ureigenen Aufgabe, der Verteidigung ihrer Mandanten, nachgehen. Dieses Vorgehen steht in eklatantem Widerspruch zum erklärten Willen der chinesischen Regierung, Rechtsstaatlichkeit zu fördern.

Ich bin darüber hinaus zutiefst beunruhigt, dass diese Aktion der Sicherheitsbehörden mit dem neuen nationalen Sicherheitsgesetz gerechtfertigt wird. Durch die vagen Formulierungen und die weite Fassung des Begriffs ‚nationale Sicherheit‘ sind Maßnahmen der Sicherheitsbehörden abgedeckt, ohne dass eine unabhängige Kontrolle oder Korrektur dieser Maßnahmen möglich wäre.

Ich rufe die chinesische Führung auf, die verhafteten Anwälte freizulassen und deren Berufsausübung sowie die Verteidigung ihrer Mandanten nicht weiter zu beschränken. Außerdem fordere ich die chinesische Regierung auf, sich am selbst propagierten Willen zu mehr Rechtsstaatlichkeit messen zu lassen. Das nationale Sicherheitsgesetz in seiner jetzigen Form entspricht nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Gesetze, die eine Einschränkung der bürgerlichen Rechte aufgrund der Bedrohung der nationalen Sicherheit erlauben, müssen klar definiert sein und eine unabhängige Kontrolle ermöglichen.“

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