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Innenpolitik
Stand: März 2013
Staatsaufbau
Spanien ist eine parlamentarische (Erb-)Monarchie. Mit der am 27. Dezember 1978 in Kraft getretenen Verfassung hat sich das Land als sozialer und demokratischer Rechtsstaat konstituiert. Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation. Sie gewährleistet das Recht der Nationalitäten und regionalen Gemeinschaften auf Autonomie und die Solidarität zwischen diesen. Das Staatsgebiet ist in Gemeinden, 50 Provinzen und 17 Autonome Gemeinschaften ("Comunidades Autónomas") sowie die nordafrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla gegliedert.
Der König ist Staatsoberhaupt und Symbol der Einheit und Beständigkeit des spanischen Staates. Er ernennt den Ministerpräsidenten, nachdem diesem vom Kongress das Vertrauen ausgesprochen wurde, und kann diesen nach Maßgabe der Verfassung seines Amtes entheben. Außerdem ernennt und entlässt er auf Vorschlag des Ministerpräsidenten die Mitglieder der Regierung. Er übt den Oberbefehl über die Streitkräfte sowie das Begnadigungsrecht, aber ansonsten keine direkte Staatsgewalt aus.
Der Ministerpräsident bestimmt und leitet an der Spitze seiner Regierung die Innen- und Außenpolitik, die Zivil- und Militärverwaltung und die Landesverteidigung. Die Regierung ist dem Abgeordnetenhaus für ihre politische Amtsführung verantwortlich.
Die Cortes Generales - Kongress der Abgeordneten und Senat, beide auf vier Jahre gewählt - üben die gesetzgebende Gewalt aus, billigen den Staatshaushalt und kontrollieren die Regierungstätigkeit. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 350 Abgeordneten; der Senat zurzeit aus 259 überwiegend direkt gewählten (208), im Übrigen von den Autonomen Gemeinschaften benannten Senatoren. Das Abgeordnetenhaus kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum die Regierung zur politischen Verantwortung ziehen.
Aktuelle innenpolitische Lage
Die Priorität der seit Dezember 2011 amtierenden Regierung von Ministerpräsident Rajoy (zugleich Vorsitzender der konservativen Volkspartei Partido Popular) ist die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie reagiert damit auf die für Spanien beträchtlichen Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Im Verbund der Euro- und EU-Partner gestaltet sie die Stabilitätspolitik mit. Wichtige Gesetzgebungsprojekte sind in diesem Bereich die Sparpakete, Haushaltsgesetze und Arbeitsmarktreformen, die zum einen der Einhaltung der Konsolidierungsvorgaben, zum anderen der Schaffung von Beschäftigung dienen sollen.
Ein drängendes Problem ist die erhebliche Arbeitslosigkeit von über 25 Prozent, bei arbeitssuchenden jungen Leuten sogar über 50 Prozent. Letzteres hat zur Entwicklung der Protestbewegung „15. Mai“ beigetragen, die insbesondere im Frühling und Sommer 2011 in Spaniens Städten ihren Protest artikulierte und seither politische und wirtschaftliche Reformen und alternative Sparkonzepte einfordert.
Außerdem steht die Regierung vor folgenden Herausforderungen:
- Umsetzung der gemeinschaftlich beschlossenen Regelungen zur Stabilisierung des Euro und zur Fortentwicklung gemeinsamer wirtschaftspolitischer Strukturen
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der spanischen Wirtschaft, insbes. auch durch Verbesserungen im Bereich Bildung/Ausbildung
- Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Zentralstaat und den autonomen Gemeinschaften
- Justizreform
Die Volkspartei Partido Popular hat bei den Parlamentswahlen am 20. November 2011 eine absolute Mehrheit erhalten (185 von 350 Sitzen). Sie verfügt auch in der zweiten Kammer über die absolute Mehrheit und stellt 13 der 17 regionalen Regierungen.
Größte Oppositionspartei ist die Sozialistische Arbeiterpartei PSOE (110 Sitze). Nach der Wahlniederlage im November 2011 hat der ehemalige Ministerpräsident Zapatero den Parteivorsitz abgegeben. Sein Nachfolger in diesem Amt und damit Oppositionsführer ist der ehemalige Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba. Es setzte sich auf dem 38. Parteitag der PSOE im Februar 2012 gegen seine Herausforderin Carme Chacón, ehemals Verteidigungsministerin, durch
Im Parlament sind – neben PP und PSOE – vier weitere Parteien in Fraktionsstärke vertreten:
- die katalanische Convergència i Unió (CiU – 16 Sitze)
- die linksalternative Izquierda Unida – Los Verdes (IU-LV – 11 Sitze)
- die bürgerliche Union, Progreso y Democracia (UPyD – 5 Sitze)
- die baskisch-bürgerlich-nationalistische Eusko Alderdi Jeltzalea - Partido Nacionalista Vasco (EAJ-PNV – 5 Sitze)
In der sog. Gemischten Gruppe (18 Sitze) sind alle Parteien zusammengefasst, die keinen Fraktionsstatus erreichen konnten. Es sind dies:
- das links-nationalistische baskische Wählerbündnis AMAIUR (7 Sitze)
- die katalanisch-linksnationalistische Esquerra Republicana de Catalunya (ERC – 3 Sitze)
- die kanarische Coalición Canaria-Nueva Canarias (CC-NC-PNC – 2 Sitze)
- der galizische Bloque Nacionalista Galego (BNG - 2 Sitze)
- das Wählerbündnis Geroa Bai aus Navarra (GBAI – 1 Sitz)
- das bürgerliche Foro de Ciudadanos aus Asturien (FAC – 1 Sitz)
- der valencianische Bloc-Iniciativa-Verds-Equo-Coalició Compromís (COMPROMÌS-Q – 1 Sitz)
- die Unión de Pueblo Navarro (UNP-PP, 1 Sitz).
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
