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Beauftragter für Humanitäre Hilfe Strässer fordert humanitären Zugang zum Flüchtlingslager Yarmouk in Damaskus

11.04.2015 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Humanitäre Hilfe und Menschenrechtspolitik, Christoph Strässer, appelliert an die Konfliktparteien, unverzüglich den humanitären Zugang zu dem zwischen syrischer Armee, pro-Assad Milizen, palästinensischen Gruppierungen und der terroristischen Organisation ISIS umkämpften palästinensischen Flüchtlingslager Yarmouk in Damaskus zu ermöglichen:

Seitdem Yarmouk letzte Woche in weiten Teilen durch die Terrororganisation ISIS erobert wurde, wird die Bevölkerung das Opfer einer weiteren Eskalation dieses grausamen Konfliktes, nachdem seit zwei Jahren der Zugang humanitärer Hilfe erschwert und häufig gänzlich verwehrt wurde. Ich fordere alle Konfliktparteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten und ihren Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung nachzukommen. All jenen, die Yarmouk verlassen wollen, muss eine sichere Evakuierung ermöglicht werden. Darüber hinaus appelliere ich an die syrische Regierung, den Einsatz geächteter Kriegswaffen, wie den Abwurf von Fassbomben auf das dicht besiedelte Palästinenserviertel, sofort einzustellen!

Das Auswärtige Amt hatte die humanitäre Arbeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen zur Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge, UNRWA, für humanitäre Hilfe in Syrien 2014 mit rund 6,4 Mio. Euro unterstützt und ist nun im intensiven Kontakt mit den Vereinten Nationen, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds (IKRK) und Nichtregierungsorganisationen, in welcher Weise Hilfe für die von den Kämpfen in Yarmouk betroffene Zivilbevölkerung geleistet werden kann.

„Dies setzt aber die Möglichkeit humanitären Zugangs voraus, und den können nur die Konfliktparteien gewähren“, erklärte Strässer.

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