Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechtsbeauftragter kritisiert neues NGO-Gesetz in Russland

20.05.2015 - Pressemitteilung

Zur Annahme des „Gesetzes über unerwünschte ausländische Organisationen“ durch die Duma erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (20.05.) in Berlin:

Die wachsende Tendenz der russischen Staatsführung, internationale Zusammenarbeit als Bedrohung zu stigmatisieren, bereitet mir große Sorge. Das neue Gesetz über ‚unerwünschte ausländische Organisationen‘ eröffnet eine weitere Möglichkeit, die für eine demokratische Entwicklung Russlands so unabdingbare Zivilgesellschaft weiter einzuschränken und international zu isolieren.

Austausch über Ländergrenzen hinweg bereitet den Weg für einen stärkeren Menschenrechtsschutz in aller Welt, und Dialog und gegenseitiges Verständnis der Menschen füreinander ist gerade in Krisenzeiten der Schlüssel für vertrauensvolle Beziehungen zwischen unseren Ländern in der Zukunft.

Ich appelliere an die russische Regierung, den internationalen Austausch in allen Bereichen zivilgesellschaftlichen Engagements stärker zu fördern und das Recht auf Meinungsfreiheit in Russland zu gewährleisten. Es muss sichergestellt sein, dass Gesetze nur im Rahmen der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Russlands angewandt werden.

Hintergrund

Das am 19. Mai 2015 in der Staatsduma verabschiedete Gesetz über „unerwünschte ausländische Organisationen“ gibt der russischen Regierung die Möglichkeit, die Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen mit unmittelbarer Wirkung für gesetzeswidrig zu erklären, sollten Generalstaatsanwalt und Außenministerium der Ansicht sein, dass ihre Arbeit die Sicherheitsinteressen sowie die „Grundlagen des Verfassungsaufbaus“ der Russischen Föderation bedrohen.

Im Falle einer Registrierung würden die Büros „unerwünschter Organisationen“ geschlossen, jegliche Zusammenarbeit sowie die Verbreitung ihrer Veröffentlichungen unter Strafe gestellt. Bei mehr als zwei Verstößen sind Haftstrafen bis zu sechs Jahren vorgesehen. Menschenrechtsverteidiger in Russland befürchten, dass das Gesetz dazu genutzt werden könnte, sie international zu isolieren.

Verwandte Inhalte

Schlagworte

nach oben