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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Verurteilung des iranischen Regisseurs Panahi

22.12.2010 - Pressemitteilung

Zur gerichtlichen Verurteilung des iranischen Regisseurs Dschafar Panahi erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (22.12.) in Berlin:

„Die Verurteilung von Dschafar Panahi zu sechs Jahren Haft ist empörend. Mit dem zusätzlich ausgesprochenem Berufs- und Reiseverbot wird ihm gleichzeitig die Existenzgrundlage entzogen und die Wahrnehmung seiner bürgerlichen und politischen Rechte verwehrt. Das ist schlicht inakzeptabel.
Es ist aber auch deswegen bestürzend, weil Dschafar Panahis Filme in den vergangenen Jahren vielen Menschen auf der Welt einen Einblick in die iranische Gesellschaft gegeben und somit wesentlich zum interkulturellen Dialog beigetragen haben.
Iran muss endlich die fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte achten, zu deren Einhaltung sich das Land selbst verpflichtet hat, und die Verurteilung gegen Dschafar Panahi aufheben.“

Dschafar Panahi war im März während seiner Arbeiten an einem kritischen Film über die umstrittenen Präsidentschaftswahlen 2009 festgenommen worden. Ihm wird u.a. „Propaganda gegen die iranische Staatsordnung“ zur Last gelegt.

Panahi wurde bereits mehrfach international ausgezeichnet. Er ist 2011 erneut eingeladen, an den 61. Internationalen Filmfestspielen in Berlin teilzunehmen.

Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert.

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