Benötigen Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens leben, ein Visum für Besuchsreisen nach Deutschland?
Alle Ausländer, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) in einem der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (sog. Schengener Staaten) leben, benötigen für Besuchsreisen nach Deutschland von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.