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Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 19.06.2013
(Unverändert gültig seit: 16.05.2013)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer (zum Teil mit anschließenden Fahrzeugentführungen) kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden. In besonderem Maße hat die Kriminalität in Maun, dem Eingang zum Okavango-Delta, zugenommen.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit der VISA-Karte plus PIN kann an einigen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard, weniger AMEX) werden weitgehend akzeptiert. Bei Verwendung von Reiseschecks sollten diese auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein. Mit EC-Karte kann an einigen Bankautomaten (Stanbic Bank) Bargeld abgehoben werden, allerdings häufig beschränkt auf den Gegenwert von ca. 100 €. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Jeweils zum Monatsende (Zahltag), ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und zum Teil Bargeldengpässen zu rechnen.
Straßen- / Luftverkehr
Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf 90 Tage pro Kalenderjahr.
Für über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Brüssel.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf 4 Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana erfahren werden.
Adresse
Botschaft der Republik Botsuana
Avenue de Tervuren, 169
B-1150 Brüssel, Belgien
Telefon: +32 27 35 20 70, +332 27 35 61 10
Fax: +32 27 35 63 18, +32 27 32 72 64
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.
Das botsuanische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe, auch wenn Klageerhebungen selten sind.
Da gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Botsuana gesellschaftlich nicht toleriert werden, wird sehr zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (vierfach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria
Eine hohes Risiko besteht in der Regenzeit (November-Juni) im Norden in den Distrikten Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume.
Ein mittleres Risiko dort in der übrigen Zeit, nach Süden und in der Trockenzeit abnehmend.
Ein geringes bzw. kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern insbesondere entlang des Okavangos. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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