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Großbritannien/ Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 22.05.2013
(Unverändert gültig seit: 19.02.2013)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Hinblick auf Terrorgefahren im Zusammenhang mit der Lage in Nordirland („Irish-related terrorism“) haben die britischen Sicherheitsbehörden unterschiedliche Warnstufen festgesetzt: für Großbritannien gilt die Stufe „moderate“, d. h. ein terroristischer Anschlag ist möglich, aber nicht wahrscheinlich („possible but not likely“); dagegen gilt für Nordirland selbst die Warnstufe „severe“; d.h. es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Anschlags.
Im Hinblick auf Gefahren im Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus gilt landesweit die Stufe „substantial“.
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen erteilt das Home Office unter der Telefonnummer +44 20 7035 4848 sowie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.homeoffice.gov.uk/counter-terrorism/current-threat-level /
Auskunft zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wird über eine Rufnummer des Police Service of Northern Ireland (PSNI) +44 845 600 8000 erteilt. Wählen Sie die o.a. Telefonnummern vom Vereinigten Königreich aus an, ist die internationale Vorwahl durch eine "0" zu ersetzen. Von Irland aus ist die internationale Vorwahl durch"048" zu ersetzen.
Besondere Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla
Die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla liegen in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison von Juni bis Ende November). Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nhc.noaa.gov abrufbar.
Hinweis für Montserrat
Die vulkanischen Aktivitäten des Soufrière Hills Vulkans auf der Ostkaribikinsel Montserrat sind unverändert. Bereits zwei Drittel des Landes sind inzwischen unbewohnbar. Aus Sicherheitsgründen wird der südliche Inselabschnitt unterhalb des Belham Valley regelmäßig zum Sperrgebiet erklärt. Die Gefährdungsstufe wurde vom Montserrat Vulkan Observatorium (MVO) derzeit auf Stufe 2 (von insgesamt 5) festgelegt. Anwohner im nördlichen, noch bewohnten Teil der Insel wurden darauf hingewiesen, stets mit einer Evakuierung zu rechnen, da sich die Situation jederzeit kurzfristig wieder verschlechtern könnte. Es wird daher dringend empfohlen, die Aktivität des Vulkans auf der Website des MVO unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mvo.ms regelmäßig zu verfolgen. Auf der Website werden jede Woche aktuelle Berichte veröffentlicht.
Die gesamte Bevölkerung von etwa 6.000 Bewohnern hält sich, ebenso wie Touristen, ausschließlich im Norden der Insel auf. Es wurde ein inselweites Sirenen-Alarmsystem eingeführt, das die Bevölkerung vor vulkanischen Aktivitäten warnt. Im Falle einer Sirenenwarnung sollte sofort Radio Montserrat ZJB 88.3 FM oder 95.5 FM eingeschaltet werden, um aktuelle offizielle Informationen zu erhalten. Deutsche Reisende oder Anwohner auf Montserrat sollten auf einen umfassenden Reise- und Krankenversicherungsschutz inkl. Rücktransportversicherung achten.
Allgemeine Reiseinformationen
Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nach Großbritannien mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.
Bei Reisedokumenten ohne Foto (z.B. Kinderausweisen) kann es zu Problemen bei der Einreise kommen. Es wird daher die Ausstellung eines Kinderpasses oder Reisepasses mit Foto empfohlen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlustseintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands
Anguilla
(Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Port of Spain / Trinidad und Tobago)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Bermuda
(Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: New York /USA)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt!
Bei Einreise vorzulegende Dokumente
1. gültiger Reisepass
2. Round-Trip Ticket
3. Hotel- oder Host-Adresse
4. Immigrations- und Zollformular (werden im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt und sollten vor Ankunft ausgefüllt werden).
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Bei Alleinreisenden ist Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich, in der enthalten sein muss, welche Person während des Aufenthaltes für den Minderjährigen verantwortlich ist.
Auch sollte erklärt werden, dass im Falle einer Repatriierung aus medizinischen oder anderen Notfallgründen die Eltern die Kosten tragen werden. Eine Kontaktadresse in Deutschland und in Bermuda ist anzugeben.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
British Virgin Islands
(Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Port of Spain / Trinidad und Tobago)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Cayman Islands´
(Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Kingston / Jamaika)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja,
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Montserrat
(Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Port of Spain / Trinidad und Tobago)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
St. Helena & Dependencies
(Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Kapstadt / Südafrika)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird “Visitor's pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Turks & Caicos Islands
(Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Kingston / Jamaika)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen können in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, wenn sie einen Mikrochip und einen Heimtierausweis haben und eine gültige Tollwutimpfung nachweisen können.
Die genauen Bestimmungen können unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ukingermany.fco.gov.uk nachgelesen werden.
Bitte bei Hunden beachten, dass vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.defra.gov.uk
Pflanzen und Lebensmittel
Reisende aus EU-Ländern, außer Kanarische Inseln, können Pflanzen und Lebensmittel, die frei von Symptomen von Schädlingsbefall, Krankheit bzw. Krankheitserregern sind, zum privaten Gebrauch mitführen, sofern sie in einem EU Land erzeugt wurden.
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health Division, Foss House, King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01 2PX.
Weitere Informationen finden Sie unter
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://defra.gov.uk/food-farm und
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.food.gov.uk
Medikamente
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen nach Großbritannien ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge).
Weitere Informationen finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.homeoffice.gov.uk
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die Folge.
Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch verschärft worden. Der Besitz, die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen sind seitdem verboten: großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen, selbstladende und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer anderen Waffe umgebaut worden sind, Streumunition.
Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, wird - selbst wenn sie sich im Besitz eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Drogen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
In Großbritannien gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Diese wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung Großbritanniens erhalten, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dh.gov.uk
Medizinische Versorgung
Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.
Die Kosten in privaten Krankenhäusern sind hoch. Es wird daher empfohlen, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Medizinische Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla
Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.
Für Kurzreisen empfiehlt sich neben den Standard-Impfungen für Kinder und Erwachsene -siehe Impfkalender der Ständigen Impfkommission STIKO unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de - ein Impfschutz gegen Hepatitis A, für einen einen Langzeitaufenthalt oder für besondere Expositionen auch gegen Hepatitis B und Typhus.
Malaria
Kein Risiko.
Denguefieber
Dengue-Fieber, eine von tagaktiven Mücken übertragene Virusinfektion ist diesen karibischen Inseln relativ häufig. Es empfiehlt sich ein Schutz gegen Mückenstiche auch tagsüber (Repellentien).
HIV/ AIDS und andere venerische Infektionen
Geschlechtskrankheiten einschließlich HIV/Aids sind wie auch auf anderen Karibikinseln verbreitet.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung folgender Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport) ist möglich.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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Fax: +49 30 1817 51000
