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Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts
Das Auswärtige Amt hat für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland sowie für deren Familienangehörige eine erweiterte Verantwortung hinsichtlich der besonderen gesundheitlichen Risiken, vor allem an schwierigen, gesundheitlich problematischen Dienstorten. Diese Aufgabe nimmt im wesentlichen der amtseigene Gesundheitsdienst wahr, und zwar auf der gesetzlichen Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD).
Der Gesundheitsdienst ist mit neun Ärzten und Medizinisch-Technischen Assistentinnen (MTA) in tropischen oder schwierigen Regionen vor Ort präsent (Regionalärzte). In Berlin arbeiten erfahrene (Tropen)-Ärzte und Fachärzte. Sie führen jährlich ca. 3000 Eignungsuntersuchungen durch. Grundlage sind die vom Gesundheitsdienst gesammelten Informationen über gesundheitliche Risiken und gesundheitliche Versorgung im tropischen oder medizinisch schlecht versorgten Ausland. Sie werden in enger Kooperation mit anderen diplomatischen Gesundheitsdiensten zusammengestellt und in regelmäßigen Abständen überprüft.
Fachfragen aus dem gesamten Themenkreis Medizin im Ausland werden im Gesundheitsdienst bearbeitet und entschieden. Weitere Aufgaben sind die Beratung und Betreuung von Delegationen der Bundesregierung und des Bundestages auf Auslandsreisen.
Der Gesundheitsdienst versucht, die Multiplikatoren in Reise- und Impfmedizin im deutschen Sprachraum zu erreichen und zu informieren. Dem dient neben dieser Website das jährliche Symposium Reise- und Impfmedizin und ein intensiver Austausch mit Betriebsärzten der deutschen Industrie.
Ein Artikel über den Aufbau und die Aufgaben des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts ist in der Zeitschrift "Auswärtiger Dienst" erschienen: 1998, Heft III-IV, 59. Jahrgang.
