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Südafrika

Innenpolitik

Stand: April 2013

Staatsaufbau

Die am 4. Februar 1997 in Kraft getretene Verfassung der Republik Südafrika begründet eine Präsidialdemokratie mit föderalen Elementen. Der Präsident wird alle fünf Jahre von der Nationalversammlung gewählt. Er ist mit weitreichenden Befugnissen und Vollmachten ausgestattet, die Elemente der Gewaltenteilung eingeschränkt werden. Die neun Provinzen verfügen über eigene Provinzparlamente und -regierungen; sie sind jedoch in politischen und finanziellen Fragen weniger eigenständig als die deutschen Bundesländer.

Das Parlament gliedert sich in zwei Kammern: Die Nationalversammlung (National Assembly) setzt sich aus 400 Abgeordneten zusammen. Der Nationalrat der Provinzen (National Council of Provinces) hat 90 Mitglieder; jede der neun Provinzen wählt zehn Mitglieder. Der Nationalrat hat ein Gesetzesinitiativrecht und ein Einspruchsrecht gegen Gesetzentwürfe der Nationalversammlung, welche die Angelegenheiten der Provinzen betreffen. Für den Konfliktfall ist ein Vermittlungsausschuss vorgesehen.

In beiden Kammern werden Gesetze grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen. Fehlt diese in einer der Kammern, so ist die gemeinsame Mehrheit der Stimmen beider Kammern erforderlich. Besondere Verfahren und Quoren gelten für Gesetzentwürfe der Nationalversammlung zu Provinzgrenzen, Befugnissen der Provinzregierungen, für Finanz-, Haushalts- und Steuergesetze sowie verfassungsändernde Gesetze.

Regierung und Opposition

Nach dem Ende der Apartheid und der Wahl Nelson Mandelas zum Staatspräsidenten wurde das Land in den ersten Jahren nach der Rückkehr zur Demokratie zunächst von einer Regierung der nationalen Einheit aus "African National Congress" (ANC), "National Party" (NP) und  "Inkatha Freedom Party" (IFP) regiert. Seit Übernahme der Präsidentschaft durch Thabo Mbeki 1999 wird die Regierungvon einem Dreierbündnis aus ANC, Kommunistischer Partei (SACP) und Gewerkschaftsbund (COSATU) getragen.

Nach den vierten freien Parlamentswahlen am 22. April 2009 verfügt der ANC weiterhin über eine komfortable absolute Mehrheit, verfehlte allerdings mit 66 Prozent der Stimmen knapp eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das Parlament wählte am 6. Mai 2009 den bereits seit Dezember 2007 als ANC-Präsident amtierenden Jacob G. Zuma zum Staatspräsidenten. Das Kabinett hat 66 Mitglieder (34 Minister, 32 Vize-Minister). Die nächste Wahlen auf nationaler Ebene finden regulär im Jahr 2014 statt. Auch die Regierungschefs in acht von neun Provinzen sind ANC-Mitglieder. Eine Ausnahme bildet lediglich die Provinz Western Cape, in der die "Democratic Alliance" (DA) bei den Provinzwahlen im April 2009 eine absolute Mehrheit errang. Seither ist die DA-Parteivorsitzende Helen Zille dort Premierministerin.

Die wichtigsten Oppositionsparteien sind die liberale "Democratic Alliance" (16 Prozent bei den letzten Parlamentswahlen), der erst im Dezember 2008 gegründete "Congress of the People" (COPE, 7 Prozent), die "Inkatha Freedom Party" (IFP, 4 Prozent), die "Independent Democrats" (ID, 1 Prozent, die Partei wird sich der "Democratic Alliance" anschließen), die "African Christian Democratic Party" (ACDP, 1 Prozent), "Freedom Front Plus" (FF+, 1 Prozent) und das "United Democratic Movement" (UDM, 1 Prozent). Aus Reihen der Oppositionsparteien werden der Regierung vor allem Versäumnisse im Bildungswesen, ein zu langsamer Ausbau der Infrastruktur, insbesondere in ländlichen Gebieten, unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung der HIV/Aids-Pandemie, Kriminalität, Arbeitslosigkeit und Korruption vorgeworfen.

Aus den vierten freien Kommunalwahlen im Mai 2011 ging der ANC trotz leichter Verluste mit 62 Prozent der Stimmen als klarer Gewinner hervor und regiert weiterhin in den meisten Rathäusern. Ausnahme ist der Parlamentssitz Kapstadt: Hier wurde die ‚Democratic Alliance’ (DA) bereits 2006 stärkste Partei. Die DA stellt seither die Bürgermeisterin. Die DA kam 2011 auf ihr bis dato höchstes Ergebnis von 23,9 Prozent der abgegebenen Stimmen und konnte ihr Ergebnis von 2006 (16,9 Prozent) signifikant verbessern. Die IFP erhielt bei den Kommunalwahlen 2011 3,5 Prozent, die NFP 2,4 Prozent und COPE 2,1 Prozent der Stimmen.

Menschenrechtspolitik

Die Verfassung Südafrikas zählt zu den fortschrittlichsten der Welt. Sie enthält einen umfassenden und modernen Menschenrechtskatalog ("Bill of Rights"). Besondere Instrumente des Schutzes der Rechte der Bürger sind die so genannten "Kapitel-IX-Institutionen". Diese sind unabhängig und ausschließlich dem Parlament rechenschaftspflichtig. Dazu gehören:

  • die Menschenrechtskommission ("Human Rights Commission", HRC): Beobachtung und Förderung der Menschenrechte seit 1994; Information und Erziehung der Bevölkerung, Prüfung von Gesetzesvorhaben unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten;
  • die Kommission für Gleichstellungsfragen ("Commission for Gender Equality", CGE): Förderung der Gleichberechtigung der Frau, frauenspezifische Prüfung von Gesetzesvorhaben;
  • die Unabhängige Wahlkommission ("Independent Electoral Commission", IEC): trägt Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung aller Wahlen in Südafrika;
  • die Ombudsbehörde ("Public Protector", PP): sie hat die Aufgabe, Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger gegen die Regierung oder Behörden zu untersuchen.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.