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 <title>Reisehinweise des Auswärtigen Amts</title>
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 <description>Reisehinweise des Auswärtigen Amts</description>
 <language>de-de</language>
 <copyright>Auswärtiges Amt</copyright>
 <ttl>60</ttl>
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 <title>Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BrasilienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
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    </div></div><h1 >Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 18.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:  <br/>
Aktuelle Hinweise – Demonstrationen<br/>
</p>
</div><a name="doc367882bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Aktuelle Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">In Brasilien, insbesondere in den Städten Brasilia, São Paulo, Rio de Janeiro, Porto Alegre, Goiânia und Natal ist es in den vergangen Tagen zu Demonstrationen gekommen, die zum Teil auch gewaltsam waren. Reisenden wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.</p>
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<a name="doc367882bodyText2"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Überfälle und Gewaltverbrechen sind in Brasilien leider nirgends völlig auszuschließen. Besonders Großstädte wie Belém, Recife, Salvador, Rio de Janeiro und São Paulo weisen hohe Kriminalitätsraten auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen; siehe auch Allgemeine Reiseinformationen). Grundsätzlich ist Vorsicht angebracht, auch in als sicher geltenden Landes- oder Stadtteilen. Besonders betroffen sind Elendsviertel (Favelas). Von Favela-Besuchen wird dringend abgeraten Diese Gebiete werden teilweise von Kriminellen kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.</p>

<p>Eine Häufung ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zum Flughafen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis auch schon im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden. Bei der Reise sollten Ausweispapiere nicht im Gepäck aufbewahrt werden. Am Zielort ist es empfehlenswert, Originale der Ausweispapiere im Safe des Hotels zu lassen und nur Kopien und eine Broschüre/Visitenkarte des Hotels mit sich zu führen. Laptops sollten unauffällig, z.B. in einer Reisetasche, verstaut werden.</p>

<p>Auf auffällige Kleidung und Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) sollte beim Straßenbummel verzichtet werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück. Es ist ratsam, stets einen Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen.<br/>
<br/>
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Berüchtigt ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Es wird dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Von der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten.</p>

<p><em>Hinweise für die Bundesstaaten Santa Catarina, Paraná und São Paulo</em></p>

<p class="MsoBodyText">Anfang Mai 2013 wurde bekannt, dass in den Bundesstaaten Santa Catarina, Paraná und São Paulo mit Formaldehyd kontaminierte Milch ausgeliefert worden ist, die gesundheitliche Schäden auslösen könnte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch Altbestände kontaminierte Milch im Umlauf befinden. Daher sollte beim Kauf auf ein neues Herstellungsdatum geachtet werden. </p>

<p class="MsoBodyText"><em>Hinweise für Rio de Janeiro</em></p>

<p class="MsoBodyText">Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss am Samstag und Sonntag unbelebt und nicht sicher. Menschenleere Straßen der Innenstadt sollten daher nach Möglichkeit am Wochenende gemieden werden.<br/>
In Rio ist es in den letzten Jahren gelungen, einige Favelas im Innenstadtbereich durch zusätzliche Polizeieinheiten deutlich sicherer zu machen. Trotzdem sollte ein Besuch nur in Begleitung von Ortskundigen in Erwägung gezogen werden.<br/>
Auch an den Strandpromenaden, insbesondere der Copacabana ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle auf Deutsche. Hier ist, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, Achtsamkeit geboten. <br/>
Insbesondere nachts sind Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen.</p>

<p><em>Pflanzen- und Tierwelt</em></p>

<p>Einige einheimische Samen, Pflanzen, Tiere, besonders im Amazonasgebiet, desgleichen Fossilien und bestimmte Mineralien stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen werden auch mit Freiheitsstrafen geahndet (siehe strafrechtliche Vorschriften).</p>
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<a name="doc367882bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Sprache</em></p>

<p>Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesischkenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.</p>

<p><em>Flugverkehr</em></p>

<p>Aus Deutschland kommend, muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird. </p>

<p><em>Reisen mit dem Flugzeug nach Südbrasilien/ Vulkanische Aktivitäten</em></p>

<p>Nach einer Phase der Aktivität befindet sich der südchilenische Vulkan Puyehue zurzeit in einer Ruhephase. Seit Oktober 2011 ist der Flugbetrieb in Porto Alegre nicht mehr durch Aschewolken beeinträchtigt worden. Es ist allerdings nicht gänzlich auszuschließen, dass sich die Lage kurzfristig ändert, weshalb es erneut zu Schließungen des Luftraums von Rio Grande do Sul  kommen kann.</p>

<p><em>Führerscheine, Alkohol im Straßenverkehr</em></p>

<p>Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügt grundsätzlich das Mitführen des deutschen Führerscheins sowie eines zusätzlichen Identitätsnachweises (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch dringend empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen deutschen Führerschein, besser noch eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mit zu führen.</p>

<p>Lediglich für die alten „grauen“ Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird.</p>

<p>Seit Anfang 2008 gilt für Fahrzeugführer absolutes Alkoholverbot.</p>

<p><em>Geld und Kreditkarten</em></p>

<p>Die gängigen internationalen Kreditkarten wurden bisher landesweit akzeptiert. Geldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u.a. HSBC, Citibank, Banco24Horas) grundsätzlich weiterhin möglich.</p>

<p>In letzter Zeit wurde jedoch beobachtet, dass bei einer Vielzahl von Geldinstituten die Nutzung der EC- und Kreditkarten zum Teil oder ganz ausgeschlossen ist, eine Bargeldabhebung am Geldautomat somit nicht mehr möglich, bzw. stark eingeschränkt ist. Reisende berichteten, dass sie keine oder nur kleinere Geldbeträge abheben konnten.</p>

<p>Aufgrund der derzeitigen eingeschränkten Möglichkeiten der Bargeldabhebung wird Reisenden empfohlen sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit brasilianischen Reais an Geldautomaten zu verlassen. Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung wie z.B. Reisechecks, Devisen usw. sollten in Betracht gezogen werden.</p>

<p>Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.</p>

<p><em>Telefonieren/ Mobiltelefone</em></p>

<p class="MsoNormal">In Brasilien ist bei Ferngesprächen grundsätzlich ein Provider vorzuwählen: Innerhalb Brasiliens Provider (z.B. 014 od. 015) + bras. Vorwahl + Tel.; bei Auslandsgesprächen z.B. nach DEU analog: Provider (z.B. 0014 od. 0015)+ 49 + dt. Vorwahl + Tel.).<br/>
In Brasilien sind die Mobilfunknetze regional organisiert. Um ein brasilianisches Mobiltelefon anzurufen, muss deshalb auch die jeweilige regionale Vorwahl mit gewählt werden.</p>
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<a name="doc367882bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Nein</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Minderjährige.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Visum</em></p>

<p>Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 01.10.2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien ein oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens drei Monate während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen<br/>
- touristische Aktivitäten,<br/>
-Verwandtenbesuche,<br/>
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,<br/>
- Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quelle entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),<br/>
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.</p>

<p>Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.</p>

<p>Ebenso sollten sich diejenigen, die beabsichtigen, entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.</p>

<p><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p>Brasilianische Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin trifft dies auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zu.</p>

<p>Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin  <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://berlim.itamaraty.gov.br/de/konsularabteilung.xml"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://berlim.itamaraty.gov.br</a></span>  ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt.</p>

<p>Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.</p>

<p><em>Doppelstaater</em></p>

<p>Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.</p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.<em> </em></p>
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<a name="doc367882bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.</p>

<p>Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika.</p>

<p>Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.</p>

<p>Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,00 übersteigen, unabhängig von Währung und Form (bar, Schecks, … ) bei der Einreise deklariert werden.</p>

<p>Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter  <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.receita.fazenda.gov.br/principal/Ingles/faq.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.receita.fazenda.gov.br</a></span>(auf englisch) zu finden.</p>

<p>Obwohl für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien eine Quarantänefrist nicht besteht, dürfen Pflanzen und Tiere nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.</p>

<p>Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare erhalten Sie auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://berlim.itamaraty.gov.br/de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://berlim.itamaraty.gov.br</a></span>.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen</p>
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<a name="doc367882bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p><em>Drogen</em></p>

<p>Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.</p>

<p><em>Sexualstraftaten</em></p>

<p>Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.</p>

<p>Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.</p>

<p><em>Baden „oben ohne“  / Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit</em></p>

<p>Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z.B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Zum Kleidungswechsel sollten daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten aufgesucht werden.</p>

<p><em>Tier- und Pflanzenschutz</em></p>

<p>Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig davon ist auch die Einfuhr von Pflanzen und Tieren nach Deutschland, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig  bzw. nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de oder aber direkt beim</p>

<p>Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3<br/>
Konstantinstr. 110<br/>
53179 Bonn<br/>
Tel: +49228/8491-4444<br/>
Fax: +49228/8491-1039<br/>
<a href="mailto:PBox-CitesMA@BfN.de">PBox-CitesMA@BfN.de</a></p>

<p></p>

<p><em>Besuch von Indianerschutzgebieten</em></p>

<p>Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.</p>

<p class="MsoNormal">Weiterführende Hinweise zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien sind auch auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin zu finden  <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://berlim.itamaraty.gov.br/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://berlim.itamaraty.gov.br/</a></p>
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<a name="doc367882bodyText7"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz gegen Gelbfieber</em></p>

<p>Brasilien verlangt bei der Einreise keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Brasilien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören:<br/>
<br/>
</p>

<p>·         <span dir="ltr">Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (einschließlich der Hauptstadt Brasilia), Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima, und Tocantins.</span></p>

<p>·         <span dir="ltr">Für bestimmte Gebiete in folgenden Staaten: Bahia, Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, und São Paulo. Die Impfung wird auch für den Besuch der Iguaçu-Wasserfälle empfohlen. Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete ist auch unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></span> zu finden.</span></p>

<p>·         <span dir="ltr">Die Impfung ist nicht erforderlich, wenn lediglich die Küstenstädte Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife und Fortaleza besucht werden.</span></p>

<p><em>Genereller Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> .</p>

<p>Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.</p>

<p><em>Denguefieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.</p>

<p class="MsoNormal">In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.</p>

<p class="MsoNormal">Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p>Ganzjährig besteht ein hohes Risiko in den Provinzen Acre, Rondônia und Roraima bzw. ein geringes Risiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul.</p>

<p>Als malariafrei gelten die Ostküste inkl. Fortaleza, Recife, Igauçu und die meisten Stadtzentren.</p>

<p>Je nach Reiseprofil kann eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.</p>

<p>Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li><span dir="ltr">körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</span></li><li><span dir="ltr">tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</span></li><li><span dir="ltr">ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</span></li></ul>

<p><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten und im Norden und Nordosten des Landes.</p>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.</p>

<p>Vor einer Reise nach Brasilien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span></p>

<p>Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. </p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<p class="MsoNormal">.        <span dir="ltr">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</span></p>

<p class="MsoNormal">·        <span dir="ltr">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</span></p>

<p class="MsoNormal">·        <span dir="ltr">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</span></p>

<p class="MsoNormal">·        <span dir="ltr">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</span></p>

<p></p>

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    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Tue, 18 Jun 2013 17:03:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BrasilienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BulgarienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551906/normal/175489/Bulgarien.jpg" title="Bulgarien" alt="Bulgarien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 18.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText1">Aktueller Hinweis</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText2">Landesspezifischer Sicherheitshinweis</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p> Letzte Änderung:<br/>
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Aktueller Hinweis</p>
</div>
<p><p></p>
</p>
<a name="doc360616bodyText1"></a><h3>Aktueller Hinweis</h3>

<p>In Sofia und in einigen größeren Städten Bulgariens wie z.B. Plovdiv und Varna finden zur Zeit größere Demonstrationen statt. Sie hängen mit  den aktuellen innenpolitischen Entwicklungen im Lande zusammen. Obwohl die Kundgebungen größtenteils friedlich verlaufen, wird Reisenden empfohlen, in den Abendstunden die Plätze zu meiden, auf denen Demonstrationen stattfinden.</p>

<p>Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In den Sommermonaten entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, die Hauptreisezeiten an Wochenenden zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.</p>

<p>Am Grenzübergang Kapitan Andreevo finden seit einiger Zeit Umbauarbeiten statt, so dass es hier bei erhöhtem Reiseverkehr zur Staubildung kommen kann. Es wird empfohlen, ggf. auf andere Grenzübergänge auszuweichen.</p>

<p class="MsoNormal">Es ist zu beachten, dass die Grenzen von Bulgarien zu Serbien und zur Türkei EU-Außengrenzen sind und bei Grenzübertritt in beiden Richtungen mit Ausweis- und Zollkontrollen zu rechnen ist.</p>

<p class="MsoNormal">Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Website unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mvr.bg/en/Guide/traveling.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.mvr.bg/en/Guide/traveling.htm</a> eine Broschüre mit Informationen für Reisende in englischer Sprache veröffentlicht. Dort finden Sie auch Informationen speziell für Autoreisende. Bitte beachten Sie ebenso die unten stehenden Hinweise zum Straßenverkehr, zur Vignettenpflicht und zu Polizeikontrollen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360616bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</strong></h3>

<p>Für Bulgarien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360616bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Einreise</em></p>

<p>Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.</p>

<p>Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.</p>

<p>Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf allen Autobahnen und Landstraßen sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).</p>

<p>Seit dem Attentat auf einen Bus mit israelischen Touristen am Flughafen Burgas am 18.07.2012 gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für alle bulgarischen Flughäfen, Bus- und Eisenbahnhöfe sowie Postämter. Alle Reisenden werden vom bulgarischen Verkehrsministerium gebeten, mindestens 2 Stunden vor Abflug am jeweiligen Flughafen zu erscheinen.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Sofern Bulgarien im Rahmen einer Pauschalreise besucht wird, dürfte das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, nicht größer sein als in anderen europäischen Urlaubsregionen. Generell sollte Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geübt werden.</p>

<p>Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Schließen Sie deshalb Ihr Fahrzeug immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.</p>

<p>Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.</p>

<p>Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:</p>

<ul><li>Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;</li><li>Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;</li><li>Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.</li></ul>

<p>Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, <strong>112</strong>.</p>

<p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p>Für den Umtausch von Bargeld sind eher Banken zu empfehlen als Wechselstuben. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland, wobei der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, zurzeit 400 Leva beträgt. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte, …) beachtet werden.</p>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p>Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.</p>

<p>In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration ist 0,5 Promille.</p>

<p><em>Vignettenpflicht</em></p>

<p>Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien gekauft werden. Es wird dringend empfohlen, nach Einreise die erste Möglichkeit zum Vignettenkauf zu nutzen, da bereits im grenznahen Bereich mit Kontrollen zu rechnen ist. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld.</p>

<p>Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.</p>

<p><em>Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko</em></p>

<p>Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.</p>

<p>Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.</p>

<p>Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet:<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://nocorr.mvr.bg/crr/p5c1.nsf/6152030f80281b98c2256f4d002a7867?OpenForm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://nocorr.mvr.bg/</a></p>

<p>Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.</p>

<p><em>Taxis</em></p>

<p>Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1 Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt(z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet. </p>

<p><em>Erdbeben</em></p>

<p>Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist.Das letzte große Erdbeben ereignete sich am frühen Morgen des 22. Mai 2012 bei Pernik (südwestlich von Sofia). Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360616bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja (mit Foto)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja (mit Foto)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Alle Dokumente müssen gültig sein.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p>Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bulgarien unter keinen Umständen mehr ein Visum.</p>

<p> Bulgarien hat mit Wirkung vom 31.01.2012 beschlossen, Inhabern von gültigen Schengen-Visa (Kategorien A und C) sowie gültigen nationalen Visa (Kategorie D) und Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen der Schengen-Partner (d.h. Vollanwender des Schengener Besitzstandes), darunter Deutschlands, die visumfreie Einreise zu erlauben. Der jeweilige Aufenthalt dieser Personen in Bulgarien ist begrenzt durch die Gültigkeit der genannten Dokumente und der darin festgelegten Zahl von Aufenthaltstagen und Einreisen, darf jedoch die Dauer von 3 Monaten innerhalb einer 6-Monatsfrist nicht überschreiten.</p>

<p><em>Polizeiliche Anmeldung</em></p>

<p>Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.</p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360616bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:</p>

<ul><li>bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),</li><li>60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,</li><li>300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)</li></ul>

<p class="MsoNormal">Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.</p>

<p class="MsoNormal">Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360616bodyText6"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Bulgarien ist Transitland auf der so genannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.</p>

<p>Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug“ entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.</p>

<p class="MsoNormal">Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.<br/>
</p>

<p></p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc360616bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und <span class="MsoHyperlink">Hepatitis A</span>, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen <span class="MsoHyperlink">Hepatitis B</span> und Tollwut.</p>

<p class="MsoNormal">In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.</p>

<p class="MsoNormal">Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.</p>

<p class="MsoNormal">In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Tue, 18 Jun 2013 17:00:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BulgarienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>&#196;gypten: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551852/normal/175430/AegyptenNeu.jpg" title="Ägypten" alt="Ägypten" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 18.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc363010bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc363010bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc363010bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc363010bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc363010bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc363010bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc363010bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: <br/>
Aktuelle Hinweise - Großdemonstrationen - Korrektur datum</p>
</div><div class="infoBoxInfoIcon"><p><br/>
</p>
</div><a name="doc363010bodyText1"></a><h3><strong>Aktuelle Hinweise</strong></h3>

<p><strong>Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo, Alexandria,</strong> <strong>die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die</strong> Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten, dies gilt insbesondere für den Sinai (mit Ausnahme der Touristenorte am Roten Meer im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba) sowie das ägyptisch-libysche Grenzgebiet. Von Reisen in den Nord-Sinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird dringend abgeraten. Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden – es sollte wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.</p>

<p><strong>Für den 30. Juni ist eine Großdemonstration der Opposition und ein Marsch zum Präsidentenpalast im Kairoer Stadtteil Heliopolis angekündigt. Bereits für den 21. Juni ist eine Demonstration der islamistischen Parteien und Bewegungen zur Unterstützung Präsident Mursis vorgesehen. Es wird nachdrücklich empfohlen im Vorfeld, während und nach diesen angekündigten Großdemonstrationen besondere Vorsicht walten zu lassen und den Einzugsbereich der Demonstrationen in der Innenstadt und in Heliopolis zu meiden.</strong></p>

<p><strong>Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung sehr aufmerksam und regelmäßig zu verfolgen.</strong></p>

<p><strong>Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.</strong></p>

<p>Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:</p>
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<a name="doc363010bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Jährlich verbringen ca. eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:</p>

<p><em>Terrorismus, Entführungsrisiken (insbes. Wüstengegenden / Sinai)</em></p>

<p>Anschläge auf Hotels und Touristenziele gab es zuletzt im Februar 2009. Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können aber nicht ausgeschlossen werden. <strong>Dies gilt aktuell insbesondere vor dem Hintergrund des deutschen Engagements in Mali.</strong> In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch <strong><em>Al-Qaida im Maghreb</em></strong> (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt.</p>

<p><strong>Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.</strong> <strong>Dies gilt insbesondere für die Grenzregion zu Libyen und zum Sudan.</strong></p>

<p>Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.</p>

<p>Auf dem <strong>gesamten</strong> <strong>Sinai</strong> ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es ist ein erhöhtes <strong>Entführungsrisiko</strong> erkennbar, das auch für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, nicht ausgeschlossen werden kann. Es gab wiederholt kurzfristige Entführungen von Touristen durch Beduinenstämme. <strong>Von Reisen auf den Sinai (mit Ausnahme der Touristenorte im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba) wird daher derzeit abgeraten. Nächtliche Transfers zwischen dem Flughafen Sharm-El-Sheikh und den Orten auf dem Küstenstreifen bis Nuweiba sollten vermieden werden.</strong>Eine besonders hohe Gefährdung besteht im Nord-Sinai und im Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung kommt es im Nord-Sinai und im Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. <strong>Von Reisen in den Nord-Sinai und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird daher dringend abgeraten.</strong></p>

<p><strong>Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt.</strong></p>

<p class="MsoPlainText">Regulär ist der Grenzübergang zwischen Ägypten und dem Gazastreifen in Rafah an sechs Tagen pro Woche (außer freitags) geöffnet. <strong>Es kann allerdings jederzeit zu einer vollständigen</strong><strong>Schließung des Grenzübergangs Rafah</strong> <strong>kommen.</strong> Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten. <br/>
</p>

<p><em>Demonstrationen und gewalttätige Ausschreitungen</em></p>

<p>Zum zweiten Jahrestag der Revolution am 25. Januar 2013 und anlässlich der Verkündung des Urteils im sog. Port-Said-Verfahren (Todesfälle im Fußballstadion von Port-Said) am 26. Januar 2013 ist es in Kairo und zahlreichen anderen Städten zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Brennpunkte waren insbesondere Suez und Port Said, aber auch Kairo und Alexandria. Im zeitlichen Umfeld der Verkündung des zweiten Urteils im sog. Port-Said Verfahren am 9. März 2013 kam es erneut zu Ausschreitungen. Es gab zahlreiche Tote und Verletzte. Generell kommt es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nehmen.</p>

<p class="MsoNormal">In <strong>Kairo</strong> konzentrieren sich die Ausschreitungen in der Regel auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, das Fernsehgebäude Maspero, die Brücke des 6. Oktober, die Zentrale der Muslimbrüder in Moqqattam und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Bei der Fahrt zum bzw. vom Internationalen Flughafen Kairo sollten diese Bereiche gemieden werden; es sollte ausreichend Zeitpuffer eingeplant werden, weil es zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes (wie bspw. Ramses Hilton, Semiramis Intercontinental, Shepheard-Hotel) können nicht mehr uneingeschränkt als sicher betrachtet werden, da es zu wiederholten Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen ist. Bei einem Besuch des Ägyptischen Museums ist erhöhte Umsicht angezeigt, der Zugang sollte vom rückwärtigen Bereich her erfolgen.</p>

<p>Der Zeitpunkt der Wahlen zum Parlament ist nach wie vor unklar; der ursprünglich vorgesehene Wahlkalender ist nicht mehr gültig. Nach den Erfahrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im zeitlichen und räumlichen (Wahllokale) Umfeld der Wahlen zu Demonstrationen kommt, die auch einen gewalttätigen Verlauf nehmen können.</p>

<p><em>Minengefahr</em></p>

<p>Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.</p>

<p><em>Straßen-, Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr</em></p>

<p>Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer stark erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch deshalb dringend abgeraten. Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. <strong>Auch vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Straße oder der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.</strong><br/>
</p>

<p>Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.</p>

<p>Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter <span class="standardLink"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.kairo.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.kairo.diplo.de</a></span></p>

<p></p>
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<a name="doc363010bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Verhaltensregeln und allgemeine Sicherheitshinweise<br/>
</em>Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).</p>

<p>Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen Individualreisende - gerade auch an Sehenswürdigkeiten - vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage verstärkt belästigt und bedrängt werden; bei allein reisenden Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigungen. Die Polizei ist nicht immer willens und/oder in der Lage, hiergegen effektiv einzuschreiten.<br/>
<br/>
Vor dem Hintergrund jüngster Unfälle sollten sich Reisende bei der Benutzung von (technischen) Einrichtungen bzw. Geräten (Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads, etc.) vor Benutzung davon überzeugen, dass diese sich in einem guten Zustand befinden und regelmässig gewartet werden.</p>

<p><em>Hinweise für Doppelstaater</em></p>

<p>Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.</p>

<p><em>Versorgung mit Treibstoff / Strom</em></p>

<p>Bei Individualreisen mit dem PKW – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Dieselkraftstoff gibt es Engpässe, die zu sehr langen, mitunter mehrtägigen Wartezeiten an den Tankstellen führen.  </p>

<p>Engpässe gibt es auch im Bereich der Stromversorgung. Bereits jetzt kommt es landesweit regelmäßig zu kurzfristigen (minuten- oder stundenweisen) Stromabschaltungen, die sich mit steigenden Temperaturen verlängern könnten.</p>
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<a name="doc363010bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Derzeit beträgt die Gebühr 15 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR).  </p>

<p class="MsoPlainText">In Dienst- und Diplomatenpässe werden ausnahmslos keine Visa bei der Einreise erteilt. Es erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen müssen sich zur Beantragung des benötigten Visums rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Reisestelle der Behörde oder Institution in Verbindung setzen, in deren Auftrag sie die Reise durchführen.</p>

<p><em>Einreise aus Israel</em></p>

<p class="MsoNormal">Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.</p>

<p class="MsoNormal">Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc363010bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.</p>

<p>Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.</p>

<p>Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc363010bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.</p>

<p class="MsoNormal">Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.</p>

<p class="MsoNormal">Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.kairo.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.kairo.diplo.de</a></span>  zu finden.</p>

<p></p>
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<a name="doc363010bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>

<p>Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a></span>).</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Meningokokkenmenigitis (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</p>

<p><em>Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten</em></p>

<p>Ägypten gilt seit Jahren als malariafrei.</p>

<p>Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.</p>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Prävalenz im Land ist gering (&lt; 0,1% der Bevölkerung).</p>

<p><em>Hepatitis C</em></p>

<p>Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p>Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.</p>

<p>Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:</p>

<p><span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/333306/publicationFile/3270/DurchfallMerkblatt.pdf"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a></span></p>

<p><em>Vogelgrippe</em></p>

<p>Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.</p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p><em>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt</em> (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.</p>

<p><strong>Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.dtg.org/</a></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.frm-web.de</a></span>.</strong></p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="note">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note"> Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Tue, 18 Jun 2013 12:15:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551994/normal/175581/Japan.jpg" title="Japan" alt="Japan" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 18.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Medizinische Hinweise</p>
</div><a name="doc366194bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><strong>Das Auswärtige Amt warnt weiterhin ausdrücklich vor Aufenthalten in der engeren Region um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung).</strong></p>

<p>Am 11. März 2011 gegen 14.45 Uhr Ortszeit (06.45 Uhr MEZ) ereignete sich im Nordosten Japans ca. 130 Kilometer östlich der Stadt Sendai und knapp 400 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Tokyo ein schweres Seebeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.</p>

<p>In drei Blöcken  des Atomkraftwerks Fukushima I kam es zu einem Kernschmelzen mit nachfolgender Freisetzung radioaktiver Stoffe. Die Anlagen sind derzeit in einem relativ stabilen Zustand. Die Bemühungen um die Eingrenzung der verbliebenen Gefährdungen dauern an. </p>

<p>Aus radiologischer Sicht ist ein Aufenthalt, außer in den gesperrten Gebieten in ganz Japan unbedenklich.<br/>
Bei den gesperrten Gebieten handelt es sich um<br/>
- den von der japanischen Regierung festgelegten 20-km-Umkreis um das Kernkraftwerk sowie<br/>
- das gesamte Gebiet der außerhalb dieses Umkreises gelegenen Ortschaft von Iitate sowie um Teile der Ortschaften von Katsurao, Minamisōma und Kawamata.</p>

<p class="MsoNormal">Weil eine Veränderung der radiologischen Situation am AKW Fukushima I zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist, wird empfohlen die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Anweisungen der japanischen Behörden sollten unbedingt befolgt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretungen in Japan unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.japan.diplo.de/Vertretung/japan/de/03-Reisehinweise-und-Kriseninformationen/0-Reisehinweise-und-Kriseninformationen.html%20"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.japan.diplo.de/</a></p>

<p class="MsoNormal">Zu kerntechnischen Fragen informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmu.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.bmu.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Die <strong>Sicherheitslage in der Region, speziell auf der koreanischen Halbinsel</strong>, wird vom Auswärtigen Amt genau beobachtet. Zur Zeit gibt es keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger, die sich in Japan aufhalten. Deutschen Staatsangehörigen, die sich (auch nur vorübergehend) in Japan aufhalten, wird geraten sich auf der Deutschenliste der Botschaft registrieren zu lassen (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a>).<br/>
</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc366194bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.</p>

<p>Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Überschwemmungen und Erdrutsche können zu Schäden führen. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Bargeldverfügbarkeit an Geldautomaten</em></p>

<p class="MsoNormal">Maestro-Bankkarten und die MasterCard können in Japan in der Regel zur Abhebung von Bargeld an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten), der Citibank und in den Seven-Eleven Supermärkten verwendet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer Bank, ob Sie Ihre Kreditkarte in Japan benutzen können bzw. wie Sie in Japan Bargeld erhalten.</p>
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<a name="doc366194bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente:</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, vom 10. - 16. Lebensjahr mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise nach Japan mit einem Reisedokument, das deutschen Behörden bereits einmal als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung an der Grenze führen. Bitte klären Sie ggf. mit der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland, ob Ihnen vor Beginn Ihrer Japanreise ein neues Dokument ausgestellt werden kann</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme</em></p>

<p class="MsoNormal">Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.</p>

<p class="MsoNormal">Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende:</p>

<p class="MsoNormal">1.      sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden. Er erhält ein personalausweisähnliches "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist,</p>

<p class="MsoNormal">2.      die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.</p>

<p>Wer bereits bei seiner Einreise beabsichtigt, sich länger als 90 Tage in Japan aufzuhalten, erhält direkt bei der Einreise am Flughafen eine „Residence Card“ anstelle des „Certificate of Alien Registration“ des Einwohnermeldeamts. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt entfällt damit jedoch nicht.</p>

<p class="MsoNormal">Die Aneinanderfügung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Längere Aufenthalte oder Aufenthalte mit Arbeitsaufnahme</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder die japanischen Generalkonsulate in Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.jawhm.or.jp/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.jawhm.or.jp/</a></p>

<p class="MsoNormal"><em>Biometrische Daten</em></p>

<p class="MsoNormal">Japan erfasst seit dem 20. November 2007 von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.</p>

<p><em>Passzwang</em></p>

<p>In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Alien Registration Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc366194bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen.</p>

<p>Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000 Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen pro Gegenstand gezählt. Bargeld kann beliebig eingeführt werden.</p>

<p>Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als 1 Million Yen (eine Million Yen) und Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>

<p></p>
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<a name="doc366194bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Insbesondere in den letzten Monaten sind Touristen gezielt angeworben worden, illegale Substanzen nach Japan einzuschmuggeln. Aufgrund verschärfter Zollkontrollen hat dies zu einem spürbaren Anstieg von Verhaftungen bei der Einreise geführt.</p>

<p>Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy“, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Beim Besitz von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz von Amphetaminen sind es sogar zehn Jahre. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.</p>

<p>Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Botschaft Tokyo oder dem Generalkonsulat Osaka-Kobe in Verbindung setzen.</p>

<p>Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Tokyo.</p>
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<a name="doc366194bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Japan zu überprüfen und zu vervollständigen.</p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und auch gegen Keuchhusten (Pertussis), insbesondere Mumps, Masern Röteln (MMR – s. u.) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfung werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch <span class="MsoHyperlink">Hepatitis</span> B  und Japanische Encephalitis Impfung empfohlen, bei Reisen in Nachbarländer zusätzlich auch gegen Hepatitis A.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Röteln</em></p>

<p class="MsoNormal">Gegenwärtig wird Japan von einer Rötelnepidemie erfasst, die auch bei Erwachsenen zu Erkrankungen geführt hat. Röteln ist zwar eine in der Regel mild verlaufende Infektionskrankheit, die in der Schwangerschaft jedoch wegen möglicher Schäden für das ungeborene Kind umso mehr Bedeutung hat. Reisende, insbesondere Schwangere bzw. Frauen mit Kinderwunsch sollten Sie sich vergewissern, dass sie gegen Röteln geimpft sind (frühere Masern-Mumps-Röteln-Impfung) bzw. Antikörper gegen Röteln vorhanden sind.</p>

<p><em>Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)</em></p>

<p>Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und zentralem Nervensystem können tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Japanische Enzephalitis</em></p>

<p class="MsoNormal">Diese durch nachtaktive Moskitos übertragene Virusinfektion des Gehirns kommt in Japan auf Grund des Nationalen Impfprogrammes kaum noch  vor. In den letzten Jahren lagen die Erkrankungszahlen bei unter 10 Fällen pro Jahr (überwiegend in Kyushu und Shikoku). Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressenlisten können bei Bedarf bei den deutschen Auslandsvertretungen angefordert werden) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein.</p>

<p><br/>
</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Tue, 18 Jun 2013 09:16:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TschechischeRepublikSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552210/normal/175804/Tschechien.jpg" title="Tschechische Republik" alt="Tschechische Republik" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 18.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359038bodyText1">Landesspezifischer Sicherheitshinweis</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359038bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359038bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359038bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359038bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359038bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:Aktuelle Hinweise zum Hochwasser entfernt</p>
</div><a name="doc359038bodyText1"></a><h3>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</h3>

<p>Für die Tschechische Republik besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. </p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc359038bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Bitte beachten Sie auch die Informationen der Deutschen Botschaft Prag  <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.prag.diplo.de/Vertretung/prag/de/Startseite.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.prag.diplo.de</a>.<br/>
</p>

<p>Die Tschechische Republik weist eine in der Hauptstadt Prag und im westböhmischen Bäderdreieck gute, in anderen Gebieten des Landes befriedigende touristische Infrastruktur auf.</p>

<p><em>Geldumtausch</em></p>

<p>Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR in Kc an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von Kc herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Angesichts häufiger Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind angezeigt. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten. Ferner treten zunehmend Fälle auf, in denen als Polizisten verkleidete Betrüger unter einem Vorwand (Falschgeld, Erwerb von Drogen) Touristen auffordern, ihr mitgeführtes Geld zwecks Kontrolle vorzulegen. Bei dieser angeblichen Kontrolle wird den Touristen ein Teil ihres Geldes entwendet, ohne dass ihnen das sofort bewusst wird. Rechtmäßige Polizisten hingegen dürfen auf der Straße nur die Identität überprüfen, für alle weitergehenden Eingriffe ist eine Vorführung ins Polizeipräsidium erforderlich. Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. In Prag belaufen sich die Taxigebühren auf ca. 35 Kc (Grundgebühr) zuzüglich ca. 25 Kc pro gefahrenen Kilometer. An den bedeutenderen Sehenswürdigkeiten gibt es Hinweisschilder mit Preisinformationen.</p>

<p><em>Reisen mit Haustieren</em></p>

<p>Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen) in die Tschechische Republik ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://europa.eu.int</a></span> sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></span></p>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p>Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2000,- Kc sowie 1 Punkt. Kraftfahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 Kc.</p>

<p>Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich. Darüber hinaus können die Vignetten über den ADAC erworben werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000 Kc, im Wiederholungsfalle weit höher.</p>

<p>Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000,- Kc ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.</p>

<p><em>Verhalten bei Gesetzesverstößen</em></p>

<p>Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.</p>
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<a name="doc359038bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Das Reisedokument muss mindestens bis zum Reiseende gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal">Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc359038bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 gibt es außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Dies schließt nach geltender EU-Regelung Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.</p>

<p>In einigen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen. Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts. Nähere Informationen dazu (inklusive der Freimengen für Tabakwaren im Reiseverkehr) finden Sie unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a></p>

<p>Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein Waffenschein vorzuweisen sind. </p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal"> Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a>  einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc359038bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.</p>
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<a name="doc359038bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtigen Amt empfiehlt, den „normalen“ Impfschutz – wie auch in Deutschland empfohlen – zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (=Keuchhusten) - Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Aufgrund von vermehrten Hepatits-A-Erkrankungen im letzen Jahr ist ein Impfschutz auch gegen diese Virusinfektion empfohlen.</p>

<p>Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen oder besonderer Exposition können zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und auch gegen die von Zecken übertragbare FSME-Virusinfektion sinnvoll sein.</p>

<p>Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de/</a> sollten auf aktuellem Stand sein.</p>

<p><em>Luftverschmutzung</em></p>

<p>Weitere besondere gesundheitliche Risiken bestehen nicht. Allerdings sind vor allem in den Industriegebieten Nordböhmens und Nordmährens wegen hoher Luftverschmutzung Erkrankungen der Atemwege häufig.</p>

<p><em>Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)</em></p>

<p>In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p></p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Tue, 18 Jun 2013 09:04:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TschechischeRepublikSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>T&#252;rkei: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552214/normal/175806/Tuerkei.jpg" title="Türkei" alt="Türkei" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 18.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc336356bodyText1">Aktueller Hinweis</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc336356bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc336356bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc336356bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc336356bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc336356bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc336356bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><p><br/>
</p>
<div class="infoBoxAdressIcon"><p>Letzte Änderungen:<br/>
redaktionelle Änderungen im Bereich Aktuelle Hinweise - Demonstrationen </p>
</div><a name="doc336356bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Aktueller Hinweis</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Die seit Ende Mai stattfindenden Demonstrationen in Istanbul, Ankara, Izmir und anderen Städten der Türkei halten an. Seit Beginn der Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten kommt es zu Gewalt und Festnahmen. Die Polizei setzt hierbei auch Tränengas und Wasserwerfer ein. Es wurden zahlreiche Personen verletzt, mehrere Menschen kamen im Zusammenhang mit den Protesten ums Leben.</p>

<p class="MsoNormal">Reisende werden weiter gebeten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und Vorsicht walten zu lassen. Es wird zu besonders umsichtigem Verhalten aufgerufen. Rund um Demonstrationen kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird weiterhin empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten und insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden (siehe auch bisherige weitergehende Hinweise unter <em>Reisen über Land</em>.)  </p>

<p class="MsoNormal">Am 11. Februar explodierte eine Autobombe im Niemandsland am türkisch-syrischen Grenzübergang Cilvegözü bei Reyhanli (Provinz Hatay). Dabei wurden mehr als 10 Menschen getötet und mehr als 30 verletzt. Am 11. Mai wurden in der Stadt Reyhanli durch zwei Autobomben mindestens 50 Personen getötet und viele weitere verletzt.</p>
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<a name="doc336356bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p>Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.</p>

<p>Am 1. Februar 2013 war die US-Botschaft in Ankara Ziel eines Bombenanschlags, der durch einen Selbstmordattentäter verübt wurde. Zwei Personen wurden getötet, mehrere verletzt.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.</p>

<p>Seit Sommer 2011 kam es verstärkt zu Anschlägen gegen türkische Sicherheitskräfte sowie Militär- und Polizeieinrichtungen durch die als Terrororganisation gelistete PKK, vor allem im Südosten des Landes. In einer Erklärung der PKK-nahen Organisation „Freiheitsfalken Kurdistan“ (TAK) vom 22.08.2011 heißt es, dass auch auf Zivilisten und Touristen keine Rücksicht genommen werde. Bei Reisen in den Südosten des Landes ist mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen. Seit Ende 2012 finden Gespräche zwischen der Regierung und der PKK zur Beendigung des Kurdenkonflikts statt, in deren Rahmen derzeit von beiden Seiten eine Waffenruhe eingehalten wird.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird jedoch weiterhin bei Reisen in den Südosten des Landes zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden.  </p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisen über Land</em></p>

<p class="MsoNormal">In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Jandarmaaufkommen zu rechnen. Es wird aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im türkisch-syrischen Grenzgebiet empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten, insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.</p>

<p>Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Dies betrifft insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkâri befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak).</p>

<p>Diese Militärsperrgebiete sind allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Sollten Sie beabsichtigen, in den entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu reisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für Ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der von Ihnen bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.</p>

<p>Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten</p>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.</p>

<p class="MsoNormal">Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.</p>

<p class="MsoNormal">Informationen der deutschen Botschaft zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Botschaft empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.</p>
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<a name="doc336356bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.</p>

<p>In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).</p>

<p>Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.<span class="underline"><br/>
</span></p>

<p class="MsoNormal">Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.</p>

<p class="MsoNormal">Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.</p>

<p class="MsoNormal">Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.</p>

<p class="MsoNormal">Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.</p>

<p class="MsoNormal">Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (<em>TAPDK</em>) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (<em>TAPDK</em>-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.</p>
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<a name="doc336356bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: grundsätzlich ja, Einschränkungen s.u.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild notwendig</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten "Reiseausweis als Passersatz" (s. Muster unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/RAP/_RAP_node.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.bundespolizei.de/</a> )</p>

<p class="MsoNormal">Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="StandardWeb1"><em>Empfehlungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.<br/>
Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreiseausweis auch seit höchstens seit<br/>
einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis. <strong><br/>
</strong>In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, jedoch  zu Problemen kommen. <strong>Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.</strong></p>

<p class="MsoNormal">Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es ebenfalls in der Vergangenheit  Probleme gegeben.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Reisepass dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen muss.</strong> </p>

<p class="MsoNormal">In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen</strong> <strong>visumfrei im Land aufhalten</strong>. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit dem 1. Februar 2012 nicht mehr möglich.<br/>
Personen, dies sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 90 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Deutsche Staatsangehörige, die ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei  der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) einzuholen ist.</strong></p>

<p class="MsoNormal">Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie, dass bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. In Serbien sind seit dem 12.06.2010 eine Einreise und ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit dem Bundespersonalausweis möglich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise zur Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.</p>

<p class="MsoNormal">Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weiterreise in Drittländer</em></p>

<p class="MsoNormal">Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.</p>

<p>Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (=Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o.g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weiterreise nach Georgien</em></p>

<p>Zu den erforderlichen Dokumenten für den Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien liegen derzeit keine verbindlichen Informationen vor.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weiterreise in den Irak</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die <strong>Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak</strong> hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weiterreise nach Syrien</em></p>

<p class="MsoNormal">Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in dieses Land. In diesem Zusammenhang wird auf die <strong>Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien </strong>hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Einreise mit dem Pkw</em></p>

<p class="MsoNormal">Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.</p>

<p class="MsoNormal">Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.</p>

<p class="MsoNormal">Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.</p>

<p class="MsoNormal">In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.<br/>
</p>
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<a name="doc336356bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TL in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich.</p>

<p class="MsoNormal">Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):</p>

<p class="MsoNormal"><em>Persönliche Habe<br/>
</em>Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro). </p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisemitbringsel</em></p>

<ul><li>600 Stück Zigaretten</li><li>100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück) oder</li><li>50 Stück Zigarren</li><li>250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier)</li><li>250 g Pfeifentabak oder 200g Kautabak oder 200g blauer Tabak oder 50g Schnupftabak</li><li>Getränke, die einen Alkoholgehalt über 22% Alkohol enthalten: 1 Liter</li><li>Getränke, die einen Alkoholgehalt bis zu 22% Alkohol enthalten: 1 Liter</li><li>Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie</li><li>5 Stücke Hautpflegemittel und Toilettenartikel</li><li>1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten</li><li>Maximal 2 kg Lebensmittel</li></ul>

<p class="MsoNormal">Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-7 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.</p>

<p class="MsoNormal">Informationen zu Hilfstransporten in die Türkei bzw. im Transitverkehr durch die Türkei in Drittländer finden Sie unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/05__Rechts__und__Konsularangelegenheiten/Zollvorschriften/Zollvorschriften.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.ankara.diplo.de/</a>.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen. </p>
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<a name="doc336356bodyText6"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.</p>

<p class="MsoNormal">In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft (10 - 20 Jahre Gefängnis für Einfuhr, 6 - 12 Jahre Gefängnis für Ausfuhr).</p>

<p class="MsoNormal">Ebenfalls hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff “Antiquitäten” weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.</p>

<p class="MsoNormal">Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug ist ohne besondere Erlaubnis verboten.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.</p>
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<a name="doc336356bodyText7"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoBodyText">Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p class="MsoBodyText">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Typhus (je nach Region!) empfohlen. </p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Türkei ist malariafrei, vor allem die touristischen Regionen im Süden und Westen des Landes. Nur in den Grenzregionen zu Syrien und Irak gibt es ein geringes bis mittleres Malariarisiko (nur die weniger gefährliche Form der Malaria tertiana zwischen Mai bis Oktober).</p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p>Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen:</p>

<ul><li class="MsoNormal">körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li class="MsoNormal">in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li class="MsoNormal">ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p><em>HIV / AIDS</em></p>

<p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Piercing, Tätowierungen und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Die HIV Inzidenz ist in der Türkei allerdings sehr gering (&lt; 0,01 % der Bevölkerung).</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p>

<p><em>Einige Grundregeln</em></p>

<p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser  bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine private Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.</p>

<p>Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise in die Türkei ggf. durch einen Reisemediziner beraten, siehe www.dtg.org<br/>
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen</p>

<p class="MsoNormal">Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="MsoNormal">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li></ul>

<ul><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Tue, 18 Jun 2013 09:01:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552228/normal/175814/USA.jpg" title="USA Vereinigte Staaten" alt="USA Vereinigte Staaten" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
redaktionelle Änderungen im Bereich Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Visum</p>
</div><a name="doc335722bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p>Im Zusammenhang mit den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in den USA und den damit verbundenen Personaleinsparungen bei den für die Einreise, den Zoll und die Luftverkehrssicherheit zuständigen Behörden kam es in letzter Zeit vermehrt zu deutlich längeren Wartezeiten an den Flughäfen bei der Ein- und Ausreise.</p>
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<a name="doc335722bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p class="MsoNormal">Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf.</p>

<p>Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.</p>

<p>Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.</p>

<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des „<em>Department of Homeland Security</em>“ unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.dhs.gov</a> und bei der nachgeordneten „<em>Transportation Security Administration</em>“ unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tsa.gov/travelers/index.shtm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.tsa.gov</a></p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren.</p>

<p>In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren!</p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.<br/>
Ähnliches gilt im Mittleren Westen für Gefahren durch Tornados zwischen März und Juli.<br/>
Im Winter können an der Ostküste Schneestürme auftreten, die u.a. zu Einschränkungen des Flugverkehrs führen.</p>

<p>Bei allen diesen Naturkatastrophen wird dringend empfohlen, ausreichende Vorräte an Wasser, Lebensmittel anzulegen und gegebenenfalls Benzin mit sich zu führen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden unbedingt Folge zu leisten.</p>

<p>Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.</p>

<p>Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.nhc.noaa.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.nhc.noaa.gov</a> abrufbar.</p>

<p>In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Auch in anderen Bundesstaaten insbesondere im Süden und Südwesten der USA können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.</p>
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<a name="doc335722bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Besonderheiten bei der Einreise</em></p>

<p>Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. </p>

<p>Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben :</p>

<p>• vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen),</p>

<p>• das Geburtsdatum und</p>

<p class="MsoNormal">• das Geschlecht</p>

<p class="MsoNormal">Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für:</p>

<p class="MsoNormal">• alle internationalen Flüge in die und aus den USA,</p>

<p class="MsoNormal">• alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften,</p>

<p class="MsoNormal">• alle inneramerikanischen Flüge.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tsa.gov/secureflight"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tsa.gov/secureflight</a></p>

<p>Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov/us-visit"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dhs.gov/us-visit</a> eingesehen werden.</p>

<p>Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.</p>

<p>Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.</p>

<p>Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen.</p>

<p>Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden.</p>

<p>In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen.</p>

<p>Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Webseite der amerikanischen Botschaft unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/faqs/reisen/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>usembassy.gov</a></span> abrufen. Wertvolle Informationen sind auch auf der Website von <em>U.S. Customs &amp; Border Protection</em> unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://help.cbp.gov/app/answers/list"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>help.cbp.gov</a></span> abrufbar.</p>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN-Nummer kann an Geldautomaten auch Bargeld abgehoben werden.<br/>
Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen.</p>

<p>In Deutschland hat die Umstellung der EC-Karten auf Chiptechnik begonnen. EC-Karten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist mit diesen neuen Karten nicht mehr möglich<br/>
Deshalb wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden.</p>

<p><em>Straßenverkehr / Mietwagen</em></p>

<p>Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen!</p>

<p>Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.</p>

<p>Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Link <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.statelocalgov.net/50states-public-works.cfm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.statelocalgov.net</a></span> auf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.</p>

<p>Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflicht-versicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche "Strafschadensersatz" ("punitive damages"), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu "Strafschadensersatz" können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten - stets möglich.</p>
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<a name="doc335722bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja, Visum erforderlich</p>

<p><strong>Personalausweis:</strong> Nein, für US-Reisen nicht zugelassen</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, Visum erforderlich</p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Anmerkungen</strong>: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.<br/>
Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. <strong><br class="underline"/>
</strong></p>

<p><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong><span class="underline">Faustregel:</span></strong>Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum..</p>

<p class="MsoPlainText">Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur visumfreien Einreise, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Bei einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.</p>

<p class="MsoPlainText">Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://germany.usembassy.gov/visa/vwp/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://germany.usembassy.gov/visa/vwp/</a></p>

<p class="MsoNormal"><em>US Visa Waiver Programm</em></p>

<p class="MsoBodyText">Deutsche Staatsangehörige nehmen am <em>Visa Waiver</em><em>-</em>Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:</p>

<ul><li>im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,</li><li>mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,</li><li>ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und</li><li><strong>im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind</strong> („<em>Electronic System for Travel Authorization</em>“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.</p>

<p class="MsoBodyText">Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „<em>Visa Waiver</em>“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.</p>

<p class="MsoBodyText">Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:</p>

<ul><li>vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),</li><li>den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),</li><li>an einem Austauschprogramm teilnehmen,</li><li>eine Forschungsarbeit durchführen,</li><li>in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,</li><li>nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)</li><li>keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Electronic System for Travel Authorization (ESTA)</em></p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Seit dem 12. Januar 2009</strong> müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise <strong>zwingend</strong> via Internet unter<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://esta.cbp.dhs.gov/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>https://esta.cbp.dhs.gov</a><br/>
eine <strong>elektronische Einreiseerlaubnis</strong> („<em>Electronic System for Travel Authorization</em>“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.</p>

<p class="MsoBodyText">Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.</p>

<p class="MsoBodyText">Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „<em>Travel Authorization</em>“ beantragt werden:</p>

<ul><li>Wechsel des Reisepasses</li><li>Änderung des Namen</li><li>Wechsel des Geschlechts</li><li>Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular:</strong> Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.</p>

<p>Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung</p>

<p><a class="underline" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://esta.cbp.dhs.gov/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>https://esta.cbp.dhs.gov</a></p>

<p>direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.</p>

<p>Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link.</p>

<p>Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter<br/>
<a class="underline" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta</a></p>

<p>und<br/>
<span class="underline"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs</a></span></p>

<p><em>Weitere Hinweise</em></p>

<p><strong>Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin:</strong></p>

<p class="western"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/</a></p>

<p class="MsoBodyText">Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das <em>Department of Homeland Security</em> wenden. Das DHS hat ein <em>„Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“</em> unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov/trip"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dhs.gov/trip</a> eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.</p>

<p class="western">Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ice.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ice.gov</a></p>

<p class="western"><strong>Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht.</strong></p>

<p class="western">Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.</p>

<p class="western">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc335722bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cbp.gov</a></span></p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc335722bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.</p>

<p>Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden).</p>

<p>Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:</p>

<p><em>Rauschmittel</em></p>

<p>Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.</p>

<p><em>Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis</em></p>

<p>Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.</p>

<p><em>Alkoholgenuss</em></p>

<p>in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.</p>

<p><em>Rauchverbote</em></p>

<p>werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.</p>

<p><em>Nacktbaden</em></p>

<p>Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als "indecent exposure" unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.</p>

<p><em>Kinderpornographie und -missbrauch</em></p>

<p>Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.</p>

<p><em>Sexuelle Handlungen an Minderjährigen</em></p>

<p>Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.</p>

<p><em>Öffentliches Stillen</em></p>

<p>Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden.</p>

<p><em>Verletzung der Aufsichtspflicht</em></p>

<p>In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.</p>

<p><em>Prostitution</em></p>

<p>In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.</p>

<p><em>Stalking</em></p>

<p>In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, "Stalking" genannt, strafbar.</p>

<p><em>... und zu guter Letzt</em></p>

<p>Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben.. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.</p>

<p>Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.</p>
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<a name="doc335722bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.</p>

<p>Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.</p>

<p>Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.</p>

<p><em>West-Nil-Fieber (West Nile Virus)</em></p>

<p class="MsoNormal">ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Für den Aufenthalt im Freien wird die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. </p>

<p><em>Hantavirus</em></p>

<p>Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.<br/>
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (<strong>hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom,</strong> <span class="acronym">HFRS</span> oder <strong>kardio-pulmonales Syndrom,</strong> <span class="acronym">HPS</span> bzw. <span class="acronym">HCPS</span>).<br/>
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.<br/>
Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.</p>

<p>Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cdc.gov</a></span></p>

<p>In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Mon, 17 Jun 2013 13:15:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UngarnSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552224/normal/175820/Ungarn.jpg" title="Ungarn" alt="Ungarn" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 15.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358886bodyText1">Landesspezifischer Sicherheitshinweis</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358886bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358886bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358886bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358886bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358886bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise - Hochwasser gelöscht</p>
</div><a name="doc358886bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</strong></h3>

<p>Für Ungarn besteht kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
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<a name="doc358886bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Bei Reisen nach Ungarn sollte man die gleichen Vorsichtsregeln walten lassen wie bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Die gegen Reisende gerichtete Kriminalität in Ungarn übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Maß. Die Zahl der Autodiebstähle ist seit Mitte der 1990er Jahre zurückgegangen. Trotzdem sind Autos von Touristen, vor allem neue, weiterhin begehrte Objekte von Autodieben. Beliebte Fabrikate sind Mercedes, BMW, Audi und VW, sowie Geländewagen jedweder Herkunft. Auch elektronische Wegfahrsperren bieten hier keinen sicheren Schutz. Es wird empfohlen, sein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.</p>

<p>Außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen sollte man bei Polizeikontrollen Umsicht walten lassen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte“ Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség“ (Polizei). Jeder ungarische Polizist trägt zudem eine Plakette mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer, die an der linken Uniformbrusttasche getragen wird, und besitzt einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat.</p>

<p>Auch sollte man sich vor „freundlichen Helfern“ in Acht nehmen, welche auf einen – meist nicht vorhandenen - Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und somit den Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.</p>

<p>Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.</p>

<p>Einladungen in der Budapester Innenstadt zu einem gemeinsamen Gaststättenbesuch, zumeist von Frauen ausgesprochen, sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt werden und diese auch rigoros eingetrieben werden.</p>

<p>Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind, vor allem rund um den Balaton (Plattensee), leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen längeren Zeitraum keine wichtigen Papiere, Pässe, Bargeld etc. zurückgelassen werden.</p>

<p></p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweis für Autofahrer mit deutschen Kurzzeitkennzeichen</em></p>

<p class="MsoNormal">Nachdem seit 1.7.2012 vermehrt Autofahrern mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn verweigert wurde oder gar die Nummernschilder abgenommen wurden, rät die Botschaft dringend davon ab, bei Reisen nach oder durch Ungarn auf die Duldung des deutschen Kurzzeitkennzeichens seitens der ungarischen Behörden zu vertrauen. Zwar regt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 14.02.2007 die Mitgliedstaaten dazu an, ausländische Kurzzeitkennzeichen gegenseitig anzuerkennen, Ungarn hat seine Zustimmung hierzu jedoch bisher nicht erteilt. <strong>Zu beachten ist, dass ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung der jeweiligen Zulassungen für Kraftfahrzeuge in den einzelnen Mitgliedstaaten nach derzeitigem Rechtsstand nicht besteht.</strong></p>

<p class="western"><strong>Halter sollten daher bei Reisen nach oder durch Ungarn bis auf weiteres auf ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen („rotes Kennzeichen“) zurückgreifen.</strong></p>

<p><em>Reisen über Land</em><br/>
Zum 1. Juli 2011 wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Ab sofort können von der Polizei bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) an Ort und Stelle erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.<br/>
Die Polizei behält in diesem Fall den Zulassungsschein ein; der Fahrer bekommt eine Quittung und eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs. Erst wenn die Strafe beglichen ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.</p>

<p class="MsoNormal">Seit dem 1. Januar 2011 gilt ein neues generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht mehr überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen. Mit verstärkter Ahndung und Verhängung von Geldbußen aufgrund der neuen Verordnung durch die ungarische Polizei ist zu rechnen.</p>

<p class="MsoNormal">Autoreisende sollten bei einer Panne kontrollieren, ob der Pannendienst auch wirklich vom ungarischen Automobilclub kommt oder ein Partner des Clubs ist (z.B. über die ADAC-Notrufzentrale).</p>

<p class="MsoNormal">Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Die Strafen bei Verstößen sind hoch, sofortiger Führerscheinentzug ist häufig. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht einschalten. Autobahnvignetten können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr lang. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch. Sie erhalten beim Kauf nur einen Kassenbeleg, den Sie zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahren sollten. Aktuelle Preise können unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.autobahn.hu/Gebuhren/Gebuhrentabelle-2013/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.autobahn.hu/</a>  abgefragt werden. Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.<br/>
<br/>
Autoreisenden wird dringend empfohlen vor Einreise nach Ungarn ihre TÜV Plakette auf Gültigkeit zu prüfen. Einreisende mit abgelaufener TÜV-Plakette müssen damit rechnen, dass die ungarische Polizei ihr Fahrzeug stilllegt und die Zulassung einzieht. Die ungarische Polizei geht in diesen Fällen von fehlender Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs aus.</p>

<p><em>Geld</em></p>

<p>Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann man sich Bargeld problemlos an EC-Karten-Automaten besorgen.</p>
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<a name="doc358886bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Das Reisedokument muss gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Hinweise für Transitreisende</em></p>

<p>Bei Reisen durch mehrere Länder wird dringend empfohlen, die jeweiligen Einreise- und Zollvorschriften zu beachten. Wichtig sind insbesondere gültige Grenzübertrittsdokumente und die unterschiedlichen Regelungen zur Mitnahme von Tabakwaren. Bei der Wiedereinreise nach Ungarn sind pro Person ab 16 Jahren nur zwei Päckchen (40 Stück) Zigaretten erlaubt.</p>

<p>An der ungarisch-serbischen Grenze kommt es in der Hauptreisesaison in beiden Richtungen regelmäßig zu Staus und längeren Wartezeiten. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Röszke (Ungarn) – Horgos (Serbien), den an Wochenenden täglich bis zu 50.000 Reisende nutzen.</p>

<p>Die ungarische Polizei empfiehlt, bei der Reiseplanung weniger stark frequentierte Grenzübergänge zu nutzen, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien). Dieser ist von der Hauptroute aus (Autobahn M5 Budapest – Szeged) von Kecskemét über die Landstraßen Nr. 54 und 53 oder von Kiskunfélegyháza über Kiskunmajsa und Kiskunhalas zu erreichen. Nächste größere Stadt auf serbischer Seite ist Szabadka/Subotica.</p>

<p><em>Einreise mit Tieren</em></p>

<p class="MsoNormal">Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).</p>

<p class="MsoNormal Standardeinzug1">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes</p>
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<a name="doc358886bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (Kroatien (bis 30.06.2013), Ukraine, Serbien) gelten seit dem 01.01.2009 neue Zollvorschriften. Pro Person ab 16 Jahren dürfen nur noch 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen bleibt es bei den bisherigen Freimengen.</p>

<p>Aufgrund der Neuregelung ist mit eingehenden Gepäckkontrollen des ungarischen Zolls und entsprechend längeren Abfertigungszeiten an den Grenzen zu rechnen. Bei Überschreitung der Freimengen werden außerdem empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls, unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://en.nav.gov.hu/intormation_on_customs_matters/General_Customs_Information/Information_concerning_reliefs_from_customs_duty_for_personal_luggage.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://en.nav.gov.hu/</a></p>

<p>Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80,- Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc358886bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.</p>
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<a name="doc358886bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Pflichtimpfungen für die Einreise nach Ungarn sind nicht vorgeschrieben.</p>

<p class="MsoNormal">Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Tollwut</em></p>

<p class="MsoNormal">Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.</p>

<p class="MsoNormal">Eine prophylaktische Impfung sollte daher nur bei besonderem Risikoprofil erwogen werden, jedoch ist nach erfolgtem relevantem Tierbiss umgehend eine post-expositionelle Impfung durchzuführen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>FSME, Borreliose</em></p>

<p class="MsoNormal">Landesweit, insbesondere um den Balaton,  kann es von April-Okotober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen, weshalb eine Impfung bei entsprechender Exposition empfohlen wird.</p>

<p class="MsoNormal">Über denselben Weg kann die Borreliose übertragen werden, gegen die nicht geimpft werden kann.</p>

<p class="MsoNormal">Seltene, durch Zecken übertragene Krankheiten sind das Krim-Kongo hämorrhagische Fieber (CCHM) und das West-Nile-Fieber, die von April-Oktober bzw. im Sommer auftreten können. Auch hier steht kein Impfstoff zur Verfügung.</p>

<p class="MsoNormal">Auf eine frühzeitige und vollständige Zeckenentfernung sowie einen ausreichenden Schutz gegen Insektenstiche sollte geachtet werden, z.B. lange Kleidung in der Dämmerung und ggf. Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln zur Anwendung an unbedeckten Hautstellen, sog. Repellents.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Influenza</em></p>

<p class="MsoNormal">Sowohl die saisonale Influenza (sog. „Wintergrippe“) als auch die pandemische Neue Influenza (sog. „Schweinegrippe“) treten in Ungarn auf. Hierzu gelten u.a. die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. Es gibt in den großen Städten private Krankenhäuser, die eine ordentliche medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.</p>

<p class="MsoNormal">Der Abschluss einer Rückholversicherung sollte überlegt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Krankenversicherung</em></p>

<p class="MsoNormal">Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Sat, 15 Jun 2013 11:00:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UngarnSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Salomonen: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SalomonenSicherheit.html</link>
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      <img src="/cae/servlet/contentblob/552142/normal/175730/Salomonen.jpg" title="Salomonen" alt="Salomonen" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Salomonen: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392474bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392474bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392474bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392474bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392474bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392474bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><p><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div></p>
<a name="doc392474bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Der Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte unter australischer Führung („RAMSI“) hat die Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes deutlich verbessert. Insbesondere in der Hauptstadt Honiara kann es jedoch vereinzelt zu politischen Spannungen kommen. Besuchern wird geraten, Versammlungen zu meiden, da die Möglichkeit gewalttätiger Unruhen besteht. Der Wiederaufbau einer verlässlichen staatlichen Verwaltung nach Jahren der politischen und wirtschaftlichen Zerrüttung ist eine langfristige Aufgabe. Dies gilt auch für die Reorganisation der Sicherheits- und Polizeikräfte, so dass nur mit eingeschränkter Hilfe in einer Notlage gerechnet werden kann.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Auf den Inseln Guadalcanal (einschließlich der Hauptstadt Honiara) und Malaita besteht Gefahr von kriminellen Übergriffen und Diebstählen. Es wird dazu geraten, insbesondere in Honiara nach Einbruch der Dunkelheit von Spaziergängen und Radtouren abzusehen. Es wird dazu geraten, Kundgebungen, Demonstrationen und ähnliche Versammlungen zu meiden, da es zu Spannungen zwischen rivalisierenden Gruppen kommen kann. Auch bei Sportveranstaltungen kann es zu Zwischenfällen kommen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392474bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Alle Deutschen, die auf die Salomonen reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit auf den Salomonen leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a></p>

<p>Auf den Salomonen gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra /Australien.</p>

<p><em>Adresse</em>:<br/>
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br/>
119 Empire Circuit<br/>
Yarralumla ACT 2600<br/>
Australien<br/>
Tel.: +61 2 6270 1911<br/>
Fax: +61 2 6270 1951<br/>
E-Mail:info@canberra.diplo.de<br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.canberra.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.canberra.diplo.de</a></p>

<p>In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Honiara/Salomonen um Unterstützung gebeten werden.</p>

<p></p>

<p><em>Adresse</em>:<br/>
Herr Gerald Stenzel<br/>
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland<br/>
c/o Tradco Shipping Ltd<br/>
City Centre Building, Medana Avenue<br/>
P.O. Box 114<br/>
Honiara<br/>
Salomonen<br/>
Tel.: +677 2 14 02 (Büro)<br/>
+677 2 03 63 (privat)<br/>
Fax: +677 2 38 87<br/>
E-Mail: tradco@solomon.com.sb</p>

<p>Die Salomonen unterhalten keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die salomonische Botschaft in Brüssel/Belgien.</p>

<p><em>Adresse</em>:<br/>
Botschaft der Salomonen<br/>
Avenue Edouard Lacomble, 17<br/>
1040 Bruxelles<br/>
Belgien<br/>
Tel.: +32 2 732 70 85<br/>
Fax: +32 2 732 68 85</p>

<p></p>

<p><em>Infrastruktur</em></p>

<p>Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Auf den Salomonen herrscht Linksverkehr. Straßen und Fahrzeuge befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es gibt nur wenige asphaltierte Straßen, die meisten davon auf den Inseln Guadalcanal und Malaita. In einigen Gegenden sind Brücken eingebrochen. Wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn sowie wegen fehlender Straßenbeleuchtung sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.</p>

<p>Über Inlandsflüge und Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Diese Verkehrsmittel sind jedoch unzuverlässig und entsprechen nicht den in Europa gewohnten Sicherheitsstandards. Der einzige internationale Flughafen und gleichzeitig einziger Flughafen mit beleuchteter Start- und Landebahn befindet sich in Honiara.</p>

<p><em>Währung</em></p>

<p>Landeswährung ist der salomonische Dollar (SBD). 100 SBD entspricht derzeit etwa 10,30 EUR.</p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>Das gesamte Inselgebiet der Salomonen ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt weit unter dem europäischer Staaten.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392474bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Nicht bekannt</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Nicht bekannt</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen sechs Monate nach Einreise gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Für deutsche Staatsangehörige ist ein Visum erforderlich, das bei Einreise am Flughafen unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets beantragt werden kann. Das Visum wird für 3 Monate erteilt, kann aber verlängert werden. Die zuständigen Behörden achten auf genaue Einhaltung der Einreisebestimmungen und bestrafen Verstöße.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392474bodyText4"></a><h3>Besondere Zollvorschriften</h3>

<p>Derzeit dürfen 200 Zigaretten oder 250g Tabak und 2 Liter alkoholhaltige Getränke zollfrei ein- oder ausgeführt werden. Waren im Wert von mehr als 500 SBD (das entspricht etwa 50 EUR) unterliegen der Zollpflicht.</p>

<p>Besucher sollten sich mit den salomonischen Zollbehörden oder der salomonischen Botschaft in Brüssel in Verbindung setzen, soweit andere Güter ein- oder ausgeführt werden sollen. Ausfuhrverbote können sich insbesondere aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale, historische Kulturgüter) ergeben. Die Ausfuhr jeglicher Militärrelikte ist verboten.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392474bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden.</p>

<p>Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material ist nicht erlaubt und kann mit Geldstrafen geahndet werden.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392474bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p>Die medizinische Versorgung auf den Salomonen ist rudimentär, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht vorhanden. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar. Die nächstgelegene moderne medizinische Versorgung befindet sich in Australien und Neuseeland. </p>

<p>Die Salomonen haben eine der höchsten Malaria-Infektionsraten der Welt. Daneben besteht  Typhus- und Hepatitis A-Gefahr. In letzter Zeit wurde zudem von Fällen von Dengue-Fieber berichtet. HIV/AIDS ist ebenfalls ein Problem. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen, vor allem Malaria, sollte bereits mehrere Wochen vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.</p>

<p>Taucher sollten beachten, dass es auf den Salomonen keine Dekompressionskammern gibt. Die nächstgelegenen Dekompressionskammern befinden sich in Australien und Neuseeland.</p>

<p>Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien oder Neuseeland erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Daher sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung (einschl. Rückholung) abgeschlossen werden. Mit dem Versicherer ist auch zu klären, ob Krankentransporte zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort abgedeckt werden und ob der Versicherte für Rechnungen in Vorlage treten muss.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 15:26:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SalomonenSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Vanuatu: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VanuatuSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552232/normal/175828/Vanuatu.jpg" title="Vanuatu" alt="Vanuatu" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Vanuatu: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
<ul class="linklist">
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc391810bodyText1">Landesspezifischer Sicherheitshinweis</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc391810bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc391810bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc391810bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc391810bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc391810bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderungen: Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc391810bodyText1"></a><h3>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</h3>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Kriminalitätsrate in Vanuatu ist generell niedrig. Vereinzelt werden Überfälle, Diebstahl und sexuelle Belästigung gemeldet. Bei Fortbewegung in der Dunkelheit, zu Fuß oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ist verstärkte Aufmerksamkeit geboten.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc391810bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Deutschland unterhält keine Botschaft in Vanuatu. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra, Australien.</p>

<p>Alle Deutschen, die nach Vanuatu reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Vanuatu leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung:<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span><span class="standardLink">http://service.diplo.de</span></a></p>

<p></p>

<p><em>Adresse</em>:<br/>
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br/>
119 Empire Circuit<br/>
Yarralumla  ACT  2600<br/>
Australia<br/>
Tel.: +61 2 6270 1911<br/>
Fax: +61 2 6270 1951<br/>
E-mail: <a href="mailto:info@canberra.diplo.de">info@canberra.diplo.de</a><br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.canberra.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.canberra.diplo.de</a><br/>
</p>

<p></p>

<p>Vanuatu unterhält weder eine diplomatische Vertretung in Deutschland, noch verfügt es hier über einen Honorarkonsul. Die nächstgelegene Vertretung Vanuatus ist die Botschaft in Brüssel:</p>

<p>Embassy of the Republic of Vanuatu<br/>
3/125 Avenue Paul Hymans<br/>
1200 Brussels<br/>
Tel: +32 2 736 9093<br/>
Fax: +32 2 732 1711</p>

<p></p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>Die Inselgruppe Vanuatu ist Teil eines aktiven Vulkangürtels („Ring of Fire“). Vulkanische Aktivität und dadurch verursachte Erdbeben sind jederzeit möglich, dies gilt auch für den bei Touristen beliebten Vulkan Mount Yasur auf der Insel Tanna. Anweisungen der örtlichen Behörden, insbesondere Zutrittsbeschränkungen für die Gefahrenzone, sollten unbedingt beachtet werden. Allgemein wird geraten, sich vor Reisen zum Mount Manaro (Ambae), Mount Bembow (Ambrym), Mount Gharet (Gaua / Santa Maria) und Mount Yasur (Tanna) mit dem <em>Vanuatu Tourism Office</em> in Verbindung zu setzen und Vulkane nur aus sicherer Entfernung zu beobachten.</p>

<p>Das gesamte Inselgebiet Vanuatus ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt unter dem mitteleuropäischer Staaten.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geldversorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Währung in Vanuatu ist der Vatu. 100 Vatu (VUT) entsprechen etwa 0,80 EUR. Geldautomaten gibt es nur in Port Vila sowie in Luganville.</p>

<p><em>Verkehrsinfrastruktur</em></p>

<p>Vanuatu verfügt über Tiefseehäfen in Forari, Port Vila (Efate) und Luganville (Espiritu Santo) sowie über weitere 8 kleinere Häfen für den Verkehr zwischen den Inseln. Die Straßen sind größtenteils unbefestigt. Insbesondere nach starken Regenfällen oder längeren Trockenperioden können die Straßen meist nur unter größter Vorsicht befahren werden. Auf den kleineren Inseln bestehen oft nur Fußwege zwischen den Dörfern. Fahrzeuge befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Mehrere internationale Fluggesellschaften verbinden Vanuatu u.a. mit Australien, Neuseeland, den Fidschi-Inseln und Neukaledonien. Über Inlandsflüge oder Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Flugzeuge oder Boote verkehren jedoch nur in unregelmäßigen Abständen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc391810bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Nicht bekannt</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Nicht bekannt</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Nicht bekannt</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Nach der Einreise kann gegebenenfalls eine Verlängerung der erlaubten maximalen Aufenthaltsdauer auf bis zu vier Monaten beantragt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc391810bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Besucher über 15 Jahre dürfen maximal 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren zollfrei einführen. Überdies ist es gestattet, 1,5 Liter Alkohol, 2 Liter Wein, 0,025 Liter Eau de Toilette oder 0,010 Liter Parfüm einzuführen. Bei der Einreise dürfen maximal Güter im Wert von 50.000 Vatu (etwa 360 Euro) in das Land gebracht werden. Persönliche Gegenstände sind bei der Einreise zollfrei. Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten.</p>

<p>Ausfuhrverbote können sich allgemein aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben. Bei beabsichtigter Ausfuhr von Gütern, die unter diese Bestimmungen fallen könnten, sollten sich Besucher mit den örtlichen Zollbehörden in Verbindung setzen.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc391810bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Drogendelikte werden in der Regel mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Der Besitz, die Produktion und der Vertrieb von pornographischem Material sind strafbar.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc391810bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p>Trinkwasserversorgung und Trinkwasserqualität sind größtenteils mangelhaft. Vor allem außerhalb der touristisch erschlossenen Gebiete und der Städte ist von einem allgemein hohen Infektionsrisiko auszugehen. Gegenwärtig sind offiziell drei Fälle von HIV-Infektion oder AIDS bekannt. Malaria-Erkrankungen sind in letzter Zeit zurückgegangen und auf bestimmte Inseln beschränkt.</p>

<p>Die medizinische Grundversorgung in touristisch erschlossenen Gebieten ist gewährleistet. Einfach ausgestattete Krankenhäuser existieren in Port Vila auf der Insel Efate und in Luganville auf der Insel Espiritu Santo. Taucher sollten beachten, dass es in Vanuatu nur eine einzige Dekompressionskammer in Port Vila gibt. Für schwierigere medizinische Behandlungen empfiehlt sich eine Ausreise nach Australien oder Neuseeland. Reisende sollten in jedem Fall sicherstellen, dass sie über ausreichenden Versicherungsschutz für medizinische oder sonstige Notfälle verfügen (einschl. Rückholung oder Rettungsflug zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort bei schwereren Verletzungen oder Erkrankungen).</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p></p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 14:11:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VanuatuSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NauruSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552098/normal/175684/Nauru.jpg" title="Nauru" alt="Nauru" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392120bodyText1">Landesspezifischer Sicherheitshinweis</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392120bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392120bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392120bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392120bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392120bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><a name="doc392120bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</strong></h3>

<p>Für Nauru besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc392120bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>In Nauru gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/Australien.</p>

<p>Alle Deutschen, die nach Nauru reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Nauru leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben.</p>

<p>Zur Registrierung: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a></p>

<p><em>Adresse</em>:</p>

<p>Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br/>
119 Empire Circuit<br/>
Yarralumla ACT 2600<br/>
Australien<br/>
Tel.: +61 2 62 70 19 11<br/>
Fax: +61 2 62 70 19 51<br/>
E-Mail: <a href="mailto:info@canberra.diplo.de">info@canberra.diplo.de</a><br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.canberra.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.canberra.diplo.de</a></p>

<p>Nauru unterhält keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Auskünfte erteilt das nauruische Generalkonsulat in Brisbane/Australien.</p>

<p><em>Adresse</em>:</p>

<p>Consulate General of the Republic of Nauru<br/>
Level 3, 99 Creek Street<br/>
Brisbane QLD 4000<br/>
Tel.: +61 7 3220 3044<br/>
E-Mail: <a href="mailto:nauru_aust@optusnet.com.au">nauru_aust@optusnet.com.au</a></p>

<p>In Einzelfällen kann auch der nauruische Honorarkonsul in London/Großbritannien um Auskunft gebeten werden.</p>

<p></p>

<p><em>Adresse</em>:</p>

<p>Nauru Government Office<br/>
Martin Weston, Representative<br/>
Romshed Farm<br/>
Underriver, Near Sevenoaks, Kent<br/>
TN15OSD<br/>
United Kingdom<br/>
Tel.: +44 1732 746-061<br/>
Fax: +44 1732 454 136<br/>
E-Mail: <a href="mailto:nauru@weald.co.uk">nauru@weald.co.uk</a></p>

<p><em>Infrastruktur</em></p>

<p>Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Es herrscht Linksverkehr, öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht. Die einzige asphaltierte Straße ist die rund um die Insel führende Ringstraße. Autofahrer sollten wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn erhöhte Vorsicht walten lassen.</p>

<p>Währung in Nauru ist der australische Dollar (AUD). 100 AUD entsprechen derzeit etwa 72,00 EUR. Generell wird in bar bezahlt; Kreditkarten werden kaum akzeptiert. Es gibt keine Banken oder Geldautomaten in Nauru.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc392120bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Nicht bekannt</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Nicht bekannt</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Nicht bekannt</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei Vorlage eines gültigen Rückflugtickets und einer Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person kann bei Einreise ein Touristenvisum für 30 Tage ausgestellt werden. Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien in Verbindung zu setzen (Kontaktinformationen siehe oben).</p>

<p class="MsoNormal">Für Geschäftsreisende ist ein Visum erforderlich, für das eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) eines dort ansässigen Unternehmens oder einer in Nauru wohnhaften Person vorzulegen ist. Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><span spelling-errorlanguage="de-de">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</span></p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392120bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Derzeit sind keine besonderen Zollvorschriften bekannt. Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jeder Art wird mit harten Strafen geahndet.</p>

<p>Besucher sollten sich direkt mit den nauruischen Zollbehörden oder einer der oben genannten Auslandsvertretungen der Republik Nauru in Verbindung setzen, soweit sie andere Güter als kleine Geschenke ein- oder ausführen möchten. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tiere und pornographisches Material. Generelle Ausfuhrverbote können sich aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392120bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jedweder Art wird mit harten Strafen geahndet.</p>

<p>Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können strafrechtlich verfolgt werden.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
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<a name="doc392120bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p>Die medizinischen Einrichtungen auf Nauru sind ausreichend für alltägliche gesundheitliche Probleme. Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar.</p>

<p>Reisende sollten daher eine angemessene Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abschließen. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 14:10:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NauruSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PapuaNeuguineaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552124/normal/175712/PapuaNeuguinea.jpg" title="Papua-Neuguinea" alt="Papua-Neuguinea" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392246bodyText1">Landesspezfische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392246bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392246bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392246bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392246bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc392246bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung<br/>
<br/>
</p>
</div><a name="doc392246bodyText1"></a><h3>Landesspezfische Sicherheitshinweise</h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Kriminalitätsrate in Papua-Neuguinea ist sehr hoch. Besondere Vorsicht wird bei Aufenthalten in der Hauptstadt Port Moresby, in Lae, im Hochland, in Mount Hagen und auf der Insel Bougainville (siehe unten) empfohlen. Insbesondere im Hochland kann es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Clans kommen. Im Mai 2009 kam es in mehreren Städten zu Plünderungen asiatischer Geschäfte. Demonstrationen und Versammlungen sollten gemieden werden, da die Möglichkeit gewaltsamer Ausschreitungen besteht. Es muss damit gerechnet werden, dass in einer Notlage Hilfe durch Sicherheitskräfte nur eingeschränkt zur Verfügung steht.</p>

<p class="MsoNormal">Bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche, bei denen die Täter eine hohe Gewaltbereitschaft zeigen, sind häufig. Vor allem an Geldautomaten ist Umsicht geboten, wo selbst Ortskundige bereits beraubt und getötet wurden. Für alleinreisende Frauen besteht erhöhte Gefahr.</p>

<p class="MsoNormal">Auf Grund der Gefahr einer Ansteckung mit HIV/AIDS sollten Opfer von Gewaltverbrechen, insbesondere Vergewaltigung, unverzüglich einen Arzt aufsuchen - siehe auch Abschnitt "Medizinische Hinweise".</p>

<p class="MsoNormal">Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich außerhalb bewachter Anlagen (z.B. Hotels, Restaurants) nicht zu Fuß fortbewegen und auf Überlandfahrten verzichten. Die Fenster des Fahrzeuges sollten geschlossen und die Türen verriegelt sein. Nachdrücklich wird empfohlen, auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis zu verzichten und stattdessen auf die Transportmittel der Hotels beziehungsweise Reiseveranstalter zurückzugreifen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Bougainville</em></p>

<p class="MsoNormal">In der autonomen Provinz Bougainville ist mit einer höheren Kriminalitätsrate als in anderen Landesteilen zu rechnen. Insbesondere betroffen ist der Süden der Insel, der von mehreren Rebellengruppen kontrolliert wird. Das Bergland in Zentralbougainville um die Panguna-Mine ist eine verbotene Zone. Es wird dringend davon abgeraten, dieses Gebiet ohne offizielle Genehmigung zu betreten. Reisende nach Bougainville müssen sich grundsätzlich vor Reiseantritt mit der Provinzverwaltung von Bougainville in Verbindung setzen (Telefon: +675 973 9798) und die Provinzverwaltung bei Ankunft nochmals kontaktieren.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisen über Land - Straßen- und Schiffsverkehr<br/>
</em></p>

<p class="MsoNormal">Organisierte Gruppenreisen mit ortskundiger Begleitung sind gegenüber Einzelreisen in jedem Fall vorzuziehen. Bei Überlandfahrten muss mit einem schlechten Straßenzustand gerechnet werden. Stellen, an denen Hindernisse (z.B. Erdrutsch, beschädigte Brücke) zum Anhalten zwingen, bieten Wegelagerern eine ideale Gelegenheit zum Überfall.</p>

<p class="MsoNormal">Die Sicherheitsstandards auf Fähr- und Küstenschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards.</p>

<p></p>
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<a name="doc392246bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Deutschland unterhält keine Botschaft in Papua-Neuguinea. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra / Australien.</p>

<p class="MsoNormal">Alle Deutschen, die nach Papua-Neuguinea reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Papua-Neuguinea leben, können in eine <strong>Krisenvorsorgeliste</strong> aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die für Papua-Neuguinea zuständige Deutsche Botschaft in Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.</p>

<p class="MsoNormal">Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Für nach Papua-Neuguinea entsandte Mitarbeiter kirchlicher oder sonstiger Organisationen bietet es sich wegen der oft unzureichenden Internetverbindung in Papua-Neuguinea an, die Anmeldung von Deutschland aus <strong>vor</strong> der Ausreise durchzuführen. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a></p>

<p class="MsoNormal"><em>Adresse:<br/>
</em>Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br/>
119 Empire Circuit<br/>
Yarralumla ACT 2600<br/>
Australia<br/>
Tel.: +612 6270 1911<br/>
Fax: +61 2 6270 1951<br/>
E-Mail: <a href="mailto:info@canberra.diplo.de">info@canberra.diplo.de</a><br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.canberra.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.canberra.diplo.de</a></p>

<p class="MsoNormal">In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Port Moresby / Papua-Neuguinea um Unterstützung gebeten werden.</p>

<p></p>

<p class="MsoNormal"><em>Adresse:<br/>
</em>Honorary Consul of the Federal Republic of Germany<br/>
Herr Eberhard Pfeiffer<br/>
Angu Drive<br/>
P.O. Box 4278<br/>
Port Moresby, Boroko/NCD<br/>
Papua New Guinea<br/>
Tel.: +675 325 7558 oder +675 325 2808<br/>
Fax: +675 325 7879<br/>
E-Mail: <a href="mailto:sogeripa@online.net.pg">sogeripa@online.net.pg</a></p>

<p class="MsoNormal">Papua-Neuguinea verfügt über keine Botschaft in Deutschland. Die papua-neuguineische Botschaft in Brüssel ist auch für Deutschland zuständig.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Adresse</em>:<br/>
Botschaft des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea<br/>
430, Avenue de Tervuren<br/>
1150 Bruxelles<br/>
Belgien<br/>
Tel.: +32 2 77 90 609<br/>
Fax: +32 2 77 27 088<br/>
E-Mail: <a href="mailto:kundu.brussels@skynet.be">kundu.brussels@skynet.be</a><br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Anfragen können ferner an den papua-neuguineischen Honorarkonsul in Deutschland gerichtet werden:</p>

<p class="MsoNormal"><em>Adresse</em>:<br/>
Honorarkonsul des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea<br/>
Herr Horst Joachim Hörtelmann<br/>
Mattentwiete 5<br/>
20457 Hamburg<br/>
Tel.: +49 40 30 38 02 43<br/>
Fax: +49 40 30 38 02 45<br/>
E-Mail: <a href="mailto:hoertelmann@t-online.de">hoertelmann@t-online.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Das Klima Papua-Neuguineas weist aufgrund der extrem unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten große Unterschiede auf. Weite Teile des Landes sind kaum erschlossen und daher für Reisende fast unzugänglich. Die bestehende Infrastruktur befindet sich häufig in schlechtem Zustand (siehe auch „Landesspezifische Sicherheitshinweise“ und „Medizinische Hinweise“).</p>

<p class="MsoNormal">Landeswährung in Papua-Neuguinea ist der Kina (PGK). 100 PGK entspricht etwa 33,40 Euro.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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<a name="doc392246bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: J</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Nicht bekannt</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise als Touristen am Flughafen von Port Moresby ein Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen erhalten. Für einen anderen als touristischen Aufenthalt ist die vorherige Einholung eines Visums bei der Botschaft Papua-Neuguineas unerlässlich. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Antikörperbefund vorgelegt werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet verlangt.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392246bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Die Zollvorschriften beinhalten eine Begrenzung für Alkohol und Tabakwaren, die der deutschen vergleichbar ist. Die Quarantänebestimmungen verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art, wovon Konserven nicht betroffen sind.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen. </p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392246bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Dies gilt auch für Ehebruch bzw. sexuellen Verkehr mit einer verheirateten Person. Für Mord, Piraterie und Landesverrat ist im Strafgesetz die Todesstrafe noch vorgesehen; sie wurde seit 1950 jedoch weder verhängt noch vollstreckt.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc392246bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p>Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. </p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung liegt weit unter europäischem Niveau mit häufig mangelhafter Ausstattung und Hygiene. Oft fehlen gut ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss. </p>

<p>Es wird empfohlen, sich vor einer Reise nach Papua-Neuguinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen- oder Reisemediziner beraten zu lassen, siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> </p>

<p>Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.</p>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></p>

<p>Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Keuchhusten), Poliomyelitis sowie Hepatitis A und B, bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten auch gegen Japanische Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> sollten auf aktuellem Stand sein.</p>

<p><em>Dengue-Fieber</em></p>

<p>Denguefieber kommt in Papua-Neuguinea gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung von Malaria erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Mücken. Das Risiko besteht ganzjährig, besonders in der Regenzeit (Februar/März und Oktober/November). Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten (unterhalb 1.800m) und in Ost-Sepik im Norden. Im Stadtgebiet von Port Moresby in der Trockenzeit ist das Malariarisiko gering.</p>

<p>Besonders bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und ggf. Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Die vivax Malaria (ca. 40 % der Fälle) kann mit dieser Prophylaxe allerdings nicht verhindert werden, lediglich die gefährliche falciparum Malaria, die unbehandelt bei nicht-immunen Europäern häufig zum Tod führen kann. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p>Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.</p>

<p>In der Morobe-Provinz ist es zu mehreren Fällen von Durchfallerkrankungen, u.a. Cholera, gekommen. Besonders betroffen ist die Provinzhauptstadt Lae; es werden auch Cholerafälle aus Port Moresby gemeldet. Reisenden in die betroffenen Gebiete wird geraten, strikt auf Hygiene zu achten, insbesondere auf häufiges und sorgfältiges Händewaschen. Gechlortes, abgekochtes oder industriell abgefülltes Wasser ist in jedem Fall vorzuziehen; es wird geraten, im Zweifel auf Eiswürfel und frisches Gemüse zu verzichten.</p>

<p><em>Grundregeln</em></p>

<p>Es wird empfohlen:</p>

<ul><li>ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,</li><li>im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,</li><li>unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,</li><li>Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,</li><li>Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,</li><li>sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,</li><li>Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.</li></ul>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>Nach aktuellen Schätzungen sind, mit steigender Tendenz, 1-3% der Bevölkerung von HIV/AIDS betroffen. HIV/AIDS stellen eine große Gefahr für alle dar, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Benutzung von Kondomen wird in jedem Fall, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p><em>Schlangen</em></p>

<p><em>Schlangenbisse kommen besonders in ländlichen Gebieten häufig vor. Sie können, wenn Gegenmittel nicht verfügbar sind, tödlich verlaufen.</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Krankenhäuser</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei akuten Erkrankungen/ Unfällen können in Port Moresby, unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ausgangslage, folgende Krankenhäuser aufgesucht werden:</p>

<ul><li>Port Moresby General Hospital, Vavai Avenue &amp; Mavaru Street, Boroko, Tel. +675-325 6633</li><li>Pacific International Hospital, nahe 4 Mile Bus Stop, Boroko , Tel. +675-323 4400</li><li>Paradise Private Hospital, Taurama Road (gegenüber General Hospital), Tel. +675-325 6022</li><li>St. Mary's Medical Centre, Sir Hubert Murray Highway, Tel. +675-323 2266</li></ul>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="MsoNormal">Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 14:08:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PapuaNeuguineaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Indien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IndienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551976/normal/175563/Indien.jpg" title="Indien" alt="Indien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Indien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346804bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346804bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346804bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346804bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346804bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346804bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><p class="MsoNormal"><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise - Anschläge auf Reisezüge</p>
</div> </p>
<a name="doc346804bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><em>Terrorismus / Reisen über Land</em></p>

<p>Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. <strong>Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, </strong><strong>insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen (auch z.B. Wahlkampfveranstaltungen) sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.</strong> <strong>Die Anschläge der letzten Jahre</strong> <strong>(zuletzt 21.02.2013 Doppelanschlag in Hyderabad) bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten</strong>.</p>

<p class="MsoBodyText">In den Bundesstaaten Westbengalen, Jharkhand, Chattisgarh und Bihar wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 13. Juni 2013 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.</p>

<p>Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, vor allem Frauen, sollten sich - insbesondere vor dem Hintergrund zuletzt vermehrt berichteter sexueller Übergriffe - stets von Vorsicht leiten lassen.</p>

<p>In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.<br/>
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden. Ferner sind Touristen - besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.</p>

<p><em>Bundesstaat Jammu und Kaschmir</em></p>

<ul><li><em>Landesteil Kaschmir<br/>
</em><strong>Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten.</strong> Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.<br/>
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt und Ausländer waren bisher nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. Dennoch können auch gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.</li><li><em>Landesteil Jammu<br/>
</em>In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.</li><li><em>Landesteil Ladakh<br/>
</em>Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. <strong>Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.<br/>
</strong>Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.</li></ul>

<p><em>Nordosten</em></p>

<p>In den nordöstlichen  Bundesstaaten  Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.</p>

<p>Die Bundesstaaten Bihar, Westbengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. <strong>Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten.</strong> Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Andere Regionen</em></p>

<p>Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc346804bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.</p>

<p><em>Leihmutterschaft</em></p>

<p>Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/06-Leihmutterschaft.html?nn=332718"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a></span>.</p>
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<a name="doc346804bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, mit Foto</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts: ja, mit Foto. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p></p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em><em><br/>
</em></p>

<p class="MsoNormal">Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.</p>

<p></p>

<p class="MsoPlainText">Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die bisherige Regelung, die nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst wieder nach zwei Monaten vorsah, ist nach offizieller Verlautbarung des indischen Innenministeriums seit Anfang Dezember 2012 aufgehoben. Die Änderung gilt gemäß Auskunft der indischen Behörden auch für bereits ausgestellte Visa, die noch einen Hinweis auf die alte Regelung erhalten.</p>

<p></p>

<p>Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.<br/>
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt.</p>

<p>Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mha.nic.in"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mha.nic.in</a></span> und <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.immigrationindia.nic.in"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.immigrationindia.nic.in</a></span></p>

<p>Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.</p>

<p class="MsoNormal">Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim <em>FRO</em> und <em>Ministry of Home Affairs</em> (nur in Delhi) sind die Regel.</p>

<p class="MsoNormal">Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit. </p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc346804bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.</p>

<p>Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.</p>

<p>Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.</p>

<p>Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.</p>

<p>Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.</p>

<p>Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a></span> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc346804bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.</p>

<p>Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden. </p>

<p class="MsoNormal">Der Besitz und die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien verboten.</p>
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<a name="doc346804bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><strong>Aktuell wird darauf hingewiesen, dass im Norden des Landes, besonders auch in der Hauptstadt New Delhi, in der Presse vermehrt über schwere Verläufe von Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) berichtet wird, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Gemessen an der Einwohnerzahl sind die gemeldeten Fälle äußerst gering, eine Epidemie liegt nicht vor. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten. Gefährdete Reisende sollten gemäß den STIKO Impfempfehlungen einen aktuellen Impfschutz haben.</strong></p>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span>) anlässlich einer  Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.<br/>
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.<br/>
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></span>). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. <br/>
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY, und Japanische Encephalitis empfohlen. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.</p>

<p class="MsoNormal">Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf. </p>

<p class="MsoNormal">Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in der letzten Saison zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen. Auch in Rajasthan gab es 2010 überdurchschnittlich viele Malaria Fälle. </p>

<p class="MsoNormal">Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica. </p>

<p class="MsoNormal">Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung. <br/>
·        <span dir="ltr">Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,<br/>
</span>·        <span dir="ltr">Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und<br/>
</span>·        <span dir="ltr">Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder<br/>
</span>·        <span dir="ltr">Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)</span>vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span>) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfall- und Darmerkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Oberflächengewässer sind häufig mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.</p>

<p class="MsoNormal">Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel für Touristen und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Tollwut</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Indien eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Tuberkulose</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Dengue Fieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 1500 Metern vor.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Chikungunya</em></p>

<p class="MsoNormal">Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Japanische Encephalitis</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem kleinen Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Grippe (Saisonale Influenza)</em></p>

<p class="MsoNormal">Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span>). Im März und April 2010 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) Fällen, vor allem in den Bundesstaaten Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan. Da große Menschenansammlungen in Indien nur schwer zu vermeiden sind, sind persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen etc.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Vogelgrippe (Influenza A H5N1)</em></p>

<p class="MsoNormal">In Indien sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Betroffen war zuletzt im Herbst 2011 der Bundesstaat West-Bengalen. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></span>).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geographisch bedingte Erkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei kommerziell organisierten Touren ist der zeitliche Rahmen mitunter knapp bemessen und der Gruppenzwang hoch. Das kann bei Einzelnen die notwendige Anpassung an zunehmende Höhen erschweren oder verhindern und zu den verschiedenen Formen von Höhenkrankheit führen.</p>

<p class="MsoNormal">Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.</p>

<p class="MsoNormal">Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.</p>

<p class="MsoNormal">Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.</p>

<p class="MsoNormal">Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.</p>

<p class="MsoNormal">Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.</p>

<p class="MsoNormal">Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung im Süden des Landes, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen: auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weitere Gesundheitsgefahren</em></p>

<p class="MsoNormal">Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.</p>

<p class="MsoNormal">Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.</p>

<p class="MsoNormal">Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.</p>

<p class="MsoNormal">Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. <strong class="underline">Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.</strong> Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></span>). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.</p>

<p class="MsoNormal">Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.</p>

<p class="MsoNormal">Die Deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unseren generellen Haftungsausschluss den folgenden Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 12:27:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IndienSicherheit.html</guid>
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 <title>Russische F&#246;deration: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RussischeFoederationSicherheit.html</link>
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    </div></div><h1 >Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335990bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335990bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335990bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335990bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335990bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335990bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise  - Kriminalität – Löschen des Hinweises auf St. Petersburg</p>
</div>
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</p>
<a name="doc335990bodyText1"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p><strong><em>Reisebeschränkungen</em></strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.</strong></p>

<p class="MsoNormal">In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko.</p>

<p class="MsoNormal">Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der Botschaft Moskau rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.</p>

<p class="MsoNormal">Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der Georgischen Heerstraße (A 301), die Nordossetien (Russland) mit Georgien verbindet sowie der Grenzübergang Samur an der Grenze zwischen Dagestan (Russland) und Aserbaidschan sind inzwischen wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Allerdings können erhebliche Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere sind jedoch die Reisehinweise für den Nordkaukasus zu beachten, s. o.</p>

<p class="MsoNormal">Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet. Anderes gilt nur in besonders geregelten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung.</p>

<p>Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GeorgienSicherheit.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a></p>

<p><em>Terrorismus / Kriminalität</em></p>

<p>Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen. Ein Terroranschlag auf dem Moskauer Flughafen Domodedowo forderte am 24. Januar 2011 Dutzende Menschenleben, über 100 wurden verletzt. Am 29. März 2010 ereigneten sich in der Moskauer Metro zwei Sprengstoffexplosionen, dabei wurden Dutzende Menschen getötet.</p>

<p>Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.</p>
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<a name="doc335990bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Hinweise für Pkw-Reisende</em></p>

<p>Seit dem 1. Januar 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.</p>

<p>Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf Weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen.</p>

<p>Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen können.</p>

<p>Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befinden, können mit einem ausländischen internationalen oder nationalen Führerschein fahren. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.</p>

<p>Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.</p>

<p>Ein ausländischer Führerschein verliert 60 Tage nach Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für die Russische Föderation seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich daher, möglichst umgehend eine Umschreibung des ausländischen in einen russischen Führerschein zu beantragen. Die Umschreibung erfolgt nach Ablegung einer theoretischen Prüfung.</p>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Es gibt in der Russischen Föderation eine Vielzahl von Gemeinden und Gebieten, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation (z.B. zur Jagd, zum Angeln im grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige sollten sich deshalb bei Reisen in entlegene Gebiete vor Reisebeginn bei ihren Einladern ( z.B. Reisebüros) erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen.</p>

<p> <em>Zeitumstellung</em></p>

<p class="MsoNormal">Im Jahr 2011 wurde in der Russischen Föderation die Winterzeit abgeschafft. Damit erhöht sich der Zeitunterschied zwischen Deutschland und der Russischen Förderation im Winter um eine Stunde.</p>
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<a name="doc335990bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, für Kinder ab 10 Jahren ist ein Foto vorgeschrieben</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden oft auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.</p>

<p>Die Russische Föderation hat zum 1. November 2010 ihre Einreisebestimmungen dahingehend geändert, dass nunmehr mehr Unterlagen für den Visumantrag erforderlich sind als bisher.</p>

<p>Bis auf Weiteres werden seit dem 1. November neben den bislang bereits geforderten Unterlagen folgende zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung eines Visums für die Einreise in die Russische Föderation verlangt. Siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.russische-botschaft.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.russische-botschaft.de</a></p>

<ul><li><strong><em>Für die Beantragung von Visa für touristische Zwecke oder Besuchsreisen</em></strong>:<br/>
Kontoauszug oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum usw.).</li><li><strong><em>Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen</em></strong>: <br/>
<em>Bei selbständig Erwerbstätigen:</em> Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma. <br/>
<em>Bei Angestellten oder Arbeitern:</em> Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.</li></ul>

<p class="MsoNormal"><em>Krankenversicherungspflicht</em></p>

<p class="MsoNormal">Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Russischen Botschaft in Berlin <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.russische-botschaft.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.russische-botschaft.de</a></p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen</em></p>

<p>Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visafrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.</p>

<p><em>Ausreise</em></p>

<p>Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur im Ausnahmefall möglich (z.B. bei Passverlust). Im Falle eines Passverlustes innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums während der Reise muss bei der Ausreise ein von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestelltes Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und das Protokoll der zuständigen russischen Polizeidienststelle (Miliz) vorgelegt werden.</p>

<p>Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss außerdem (in der Regel unter Beteiligung der „einladenden Organisation“) ein Ausreisevisum bei der zuständigen russischen Innenbehörde (FMS) am Aufenthaltsort beantragt werden.</p>

<p><em>Migrationskarte / Registrierung</em></p>

<p>Es besteht eine Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den Einlader/ Gastgeber (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros) erfolgen, der das Visum beschafft hat (unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt). Der Einlader/Gastgeber darf durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlosen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, sowie durch juristische Personen und ihre Tochterunternehmen mit Sitz am Ort, an dem der Ausländer aktuell wohnhaft ist oder arbeitet, vertreten werden. Dem Einlader/Gastgeber ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen.</p>

<p>Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des FMS oder übersendet es per Post. Für die Registrierung wird vom Staat keine Gebühr erhoben. Lässt sich der Ausländer in einem Hotel, Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung nieder, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Registrierung zuständig. Eventueller Verwaltungsaufwand darf dem Ausländer nicht in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Möglich ist seit dem 15.01.2007 eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An- / Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars wird gestempelt und verbleibt als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller, er muss ihn stets mit sich führen. Die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine Gebühr von (zurzeit) 180 Rubel. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen russischen Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren möglicherweise nicht in jeder Postfiliale angeboten wird.</p>

<p>Für den Fall, dass der Ausländer nachweisbare entschuldigende Gründe vorweisen kann, die den Einlader/Gastgeber an der Übermittlung des Anmeldungsformulars hindern, darf er seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.</p>

<p>Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 – verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahren für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.</p>

<p>Zwecks Nachweis, dass der Ausländer die Regeln für die Registrierung befolgt hat, ist es – insbesondere für den Fall, dass der Ausländer seine Dokumente verliert – ratsam, Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren.</p>

<p>Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.</p>

<p>In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.</p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc335990bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p><em>Kraftfahrzeuge</em></p>

<p>Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt, als in der Gültigkeit angegeben, geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen.</p>

<p><em>Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen</em></p>

<p>Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,- USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.</p>

<p>Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden.</p>

<p>Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks (American Express, VISA, EURO, MASTER) und durch Überweisungen sowie Bargeldtransfers (MoneyGram, Western Union) ist problemlos möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen auch in Devisen (USD oder Euro) ausgezahlt. In Moskau existieren ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von EC-Karten und Kreditkarten gekommen: mehrere russische Geldautomaten wurden derart manipuliert, dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc335990bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung  kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.</p>

<p>Bei einigen technischen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Homosexualität ist in Russland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.<br/>
Das russische Parlament (Staatsduma) hat am 11. Juni 2013 ein föderales Gesetz gegen "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" beschlossen. Durch das Gesetz drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen, öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 Rubel (rund 2.300 Euro), bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Damit das Gesetz offiziell in Kraft tritt, muss es noch vom Föderationsrat (Oberhaus) angenommen und vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden.<br/>
In den russischen Regionen St. Petersburg, Leningrader Gebiet, Kostroma, Archangelsk, Rjasan Magadan, Nowosibirsk, Krasnodar, Samara, Baschkortostan und Kaliningrad bestehen bereits Gesetze, wonach die öffentliche Demonstration und Unterstützung von Homosexualität, sogenannte "Propaganda für Homosexualität", mit Geldstrafen geahndet werden kann.</p>

<p class="MsoNormal">Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.</p>

<p>Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer: Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die„grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Gleiches gilt für die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. 4 km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.</p>
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<a name="doc335990bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt  empfiehlt Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, FSME.</p>

<p>Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> sollten auf aktuellem Stand sein.</p>

<p><em>HIV/ AIDS</em></p>

<p>2007 wurden von den lokalen Behörden 314.000 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische Föderation gemeldet.</p>

<p>Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Die lokalen Behörden verlangen gelegentlich von Ausländern einen HIV-Test (in Regel nur bei Aufenthaltsdauer über drei Monaten).</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p>Die Russische Föderation ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühjahr-Sommermeningoenzephalitis (FSME / RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME- Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante.</p>

<p>Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. In jüngster Zeit ist es in der Umgebung von Moskau zu mehreren menschlichen Tollwutfällen  durch Tierbisse (hauptsächlich durch Füchse) gekommen. Eine Tollwutimpfung wird empfohlen.</p>

<p><em>Radioaktive Risiken</em></p>

<p>Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) noch 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein, von dem Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird dringend abgeraten.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.</p>

<p>Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden.</p>

<p>In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. In der Vergangenheit sind für größere Eingriffe bis zu 4.000 € Vorleistung verlangt worden. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden.</p>

<p>Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.</p>

<p>Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtig Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.</p>

<p>Der Abschluss einer Auslandskranken- und Flugrettungsversicherung (z.B. bei der Deutschen Rettungsflugwacht) wird dringend empfohlen.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise in die Russische Föderation durch eine medizinische Beratungsstelle/einen /Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 09:35:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RussischeFoederationSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Belize: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BelizeSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
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    </div></div><h1 >Belize: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393062bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393062bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393062bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393062bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393062bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393062bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
nur Datumsaktualisierung; keine inhaltliche Änderung</p>
</div><a name="doc393062bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Die Kriminalität ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine große Rolle. Auch Touristen können von Gewaltkriminalität, einschließlich bewaffneter Überfälle und Diebstähle, betroffen sein.</p>

<p>Besonders in Belize City und nach Einbruch der Dunkelheit ist Vorsicht geboten. Auch in Touristenzentren ist es ratsam, Wertgegenstände im Hotelsafe zu verwahren und keinen Schmuck zu tragen . Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei TPU ( +501 227 1440) um Hilfe gebeten werden.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc393062bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.</p>

<p>Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter  <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.nhc.noaa.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.nhc.noaa.gov</a></span> abrufbar.</p>

<p><em>Infrastruktur</em></p>

<p>Belize ist ein Entwicklungsland. Die Fremdenverkehrseinrichtungen sind zum Teil sehr einfach, doch gibt es auch Hotels der Luxusklasse.</p>

<p><em>Sprachen</em></p>

<p>Offizielle Landessprache ist Englisch, obwohl in einigen Gegenden der spanische Einfluss der Nachbarländer deutlich zu spüren ist. Außerdem wird ein Patois gesprochen, das auch für den Ausländer mit guten Englischkenntnissen schwer verständlich ist. Die einheimische Bevölkerung verfügt nicht über deutsche Sprach­kenntnisse.</p>

<p><em>Geld/Kreditkarten</em></p>

<p>Die meisten Kreditkarten werden in Belize anerkannt. Mit Karten der Gesellschaften Visa, Master Card, Plus und Cirrus kann Geld von Bankautomaten abgehoben werden. Bevorzugtes Zahlungsmittel ist der US-Dollar. Auch Banken nehmen in der Regel keine Euro an. Ausländische Währungen können bei den zugelassenen Wechselstellen (Domestic Commercial Banks, Postmaster General, Accountant General und Belize Global Travel Services) in belizische Währung getauscht werden. Geldtausch bei nicht zugelassenen Stellen ist eine strafbare Handlung unter dem Wechselgesetz und kann eine Verurteilung bis zu $ 10.000 und/oder eine Gefängnisstrafe bis zu 12 Monaten nach sich ziehen.</p>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p>In Belize herrscht Rechtsverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind zweispurig und in einem relativ guten Zustand. Entlegene Gegenden sind nur über ungepflasterte Wege zu erreichen. Das Verhalten von Fußgängern, Fahrradfahrern und herumstreunenden Tieren im Straßenverkehr erfordert besonders umsichtiges und defensives Fahrverhalten. Das Fahren über Land nach Einbruch der Dunkelheit sollte möglichst vermieden werden. An den beiden Hauptstraßen, die Belize City mit Mexiko bzw. Guatemala verbinden, befinden sich Tank­stellen in angemessener Entfernung voneinander. Sonst gibt es Tankstellen nur in den größeren Städten. Eine Pannenhilfe gibt es nicht und öffentliche Fernsprecher sind nur dünn gesät. Allerdings ist das Mobilfunknetz inzwischen gut ausgebaut.</p>

<p>Es wird davon abgeraten, unterwegs anzuhalten, um anderen Reisenden, die vermeintlich mit einer Panne liegen geblieben sind, Hilfestellung zu leisten.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc393062bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</strong>: Nicht bekannt</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Visum</em></p>

<p>Ein Visum zur Einreise nach Belize für einen Besuch bis zu einem Monat ist nicht erforderlich; bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt bis zu sieben Monaten wird jedoch eine Genehmigung benötigt, die vor Ort beim Immigration Office des betreffenden Distrikts für derzeitig USD 25,- pro Monat beantragt werden kann.</p>

<p>Ein Rück- bzw. Weiterflugticket sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (50 USD/Tag) müssen bei der Einreise vorgelegt werden.</p>

<p><em>Ausreisegebühr</em></p>

<p>Die Ausreisegebühr beträgt derzeit USD 19,- für die Ausreise über Land und USD 37,50 für die Ausreise mit einem Flugzeug. Eine Einreisegebühr wird aktuell nicht verlangt.</p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc393062bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p>Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a>  einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc393062bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Es ist strengstens untersagt, in Belize Waffen und Munition ohne Schein zu besitzen. Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen und, im Wiederholungsfall, mit Gefängnis geahndet. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, danach bei Schuldspruch Verurteilung zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnisstrafe mit anschließender Abschiebung).</p>
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<a name="doc393062bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Für Belize sind keine Impfungen vorgeschrieben. Nur bei Einreise aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach Belize muss eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden.</p>

<p>Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es gelegentlich der Fall sein, dass auch ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land erfolgt, in dem Cholera vorkommt oder man außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt einreist.</p>

<p>Für den Kurzaufenthalt in Belize empfehlen sich Impfungen gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Sollte man sich längere Zeit im Gastland aufhalten, könnten auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggf. auch Tollwut sinnvoll sein. Hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner vor der Ausreise konsultiert werden.</p>

<p><em>Malaria, Denguefieber</em></p>

<p>Malaria kommt in ländlichen Gebieten Belizes vor. In jüngster Zeit werden verstärkt Denguefieber-Erkrankungen registriert, die ebenfalls von Stechmücken übertragen werden. Aus diesem Grunde sollte man sich allgemein gegen Mückenstiche, z. B. durch Moskitonetze oder auch Verwendung von mückenabwehrenden Mitteln schützen. Eine Malariaprophylaxe kann bei Besuch ländlicher Gebiete notwendig sein; auch hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner beratend hinzugezogen werden.</p>

<p>Während des Aufenthalts in Belize und nach der Rückkehr aus Belize sollte beim Auftreten einer fieberhaften Erkrankung stets an eine Malariainfektion gedacht werden, da diese unbehandelt u. U. tödlich verlaufen kann.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung in Belize ist beschränkt. Ärzte und Krankenhäuser erwarten in der Regel sofortige Bezahlung. Es ist zu empfehlen, eine für Belize gültige Reise­versicherung in Deutschland abzuschließen, die eine Kranken- bzw. eine Rücktransport­versicherung beinhaltet.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 09:31:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BelizeSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GuatemalaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551960/normal/175547/Guatemala.jpg" title="Guatemala" alt="Guatemala" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 14.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc394894bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc394894bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc394894bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige </a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc394894bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc394894bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc394894bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><p class="MsoPlainText"><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div></p>
<a name="doc394894bodyText1"></a><h3 class="MsoPlainText"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">In Guatemala besteht eine erhöhte Gefährdung Reisender durch Kriminalität. Erpressungen, Entführungen und besonders bewaffnete Raubüberfälle sind weit verbreitet. Die Mordrate gehört – trotz eines leichten Rückgangs in den letzten Jahren – immer noch zu den höchsten der Welt. Überfälle werden außer auf Einzelpersonen auch auf öffentliche Busse und gelegentlich auf die vielfach angebotenen privaten Shuttle-Transporte zwischen den touristischen Zentren verübt. Gelegentlich werden Straftaten auch durch uniformierte Sicherheitskräfte bzw. Personen in Uniform begangen.</p>

<p class="MsoNormal">Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala zunehmend Schauplatz von gewaltsamen Auseinandersetzungen unter Drogenkartellen sowie zwischen Drogenkartellen und den staatlichen Sicherheitskräften, bei denen es immer wieder auch zivile Opfer gibt. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist sehr niedrig. Informieren Sie sich jeweils lokal, ob es in der Gegend Orte gibt, die nicht aufgesucht werden sollten.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Reisen in allen Landesteilen Guatemalas ist besondere Vorsicht angeraten (nächtliche Reisen vermeiden, nicht alleine reisen, abgelegene Strecken meiden, Vorsicht bei Geldautomaten, beim Tanken und beim Verlassen von Supermärkten, Banken und Einkaufszentren). Das höchste Risiko besteht in Guatemala-Stadt, aber auch in kleineren Städten und in den Touristenzentren wie Flores, Tikal und am Atitlán-See ist erhöhte Vorsicht geboten. Antigua und Quetzaltenango gelten als relativ sicher, aber auch hier kommt es zu Überfällen. Die Vulkane Acatenango, Santa Maria und Agua sind immer wieder Schauplätze krimineller Übergriffe auf Touristengruppen. Bei der Polizeistation in Antigua kann Polizeibegleitung für die Besteigung dieser Vulkane angefordert werden, was empfohlen wird.</p>

<p class="MsoNormal">Waffen sind weit verbreitet. Grundsätzlich muss von der Bereitschaft zum Waffeneinsatz ohne Vorwarnung ausgegangen werden. Der Täter sollte daher nicht durch Widerstand herausgefordert werden. Die geforderten Gegenstände (Handys, Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) sollten zügig und ruhige herausgegeben werden. Ratsam ist es auch, stets einen kleineren Geldbetrag mit sich zu führen.</p>

<p>Landesweit kommt es vermehrt zu Kredit- und EC-Kartenbetrug, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte beim Abheben vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln. In jedem Fall sollte sich der Betroffene zuerst mit seiner Bank in Verbindung setzen. Beim Bezahlen sollte die Kreditkarte nur vor den Augen des Inhabers benutzt werden. Es wird zudem empfohlen, regelmäßig die Kontobewegungen zu überprüfen. Bei den meisten Banken kann eine Versicherung zur Erstattung des Geldbetrages bei Kartenmissbrauch abgeschlossen werden. Im Betrugsfall ist eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei und der Staatsanwaltschaft angebracht.</p>

<p class="MsoNormal">In Bars und Discotheken kommt es gelegentlich zur Anwendung von K.O.-Tropfen in offenen Getränken, um die handlungsunfähige Person anschließend auszurauben.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets u. ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, Tickets etc.) zu fertigen, um sich ggfs. ausweisen zu können.</p>

<p class="MsoNormal">Die Deutsche Botschaft empfiehlt dringend, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente (Pass, Flugschein, Reisekrankenversicherung) und Kontaktdaten von Familie oder Freunden in Deutschland an die Deutsche Botschaft (Fax: +502  23652270, E-Mail: <a href="mailto:info@guat.auswaertiges-amt.de">info@guat.auswaertiges-amt.de</a> ) zu senden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Guatemala-Stadt</em></p>

<p>Von der Benutzung der  roten Stadtbusse und den Bussen "Transurbano“ wird dringend abgeraten. Die Benutzung der grünen Stadtbusse („Transmetro“) gilt als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden immer wieder Überfälle verübt. Dutzende von Busfahrern, aber auch Passagiere, haben im vergangenen Jahr dabei ihr Leben verloren. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden auch am helllichten Tag statt, oft sogar im dichten Berufsverkehr und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Auch das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva“, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht sicher. Mehrere Banden haben sich auf den Raub von Mobiltelefonen spezialisiert. Auch beim Abheben von Geld in Banken und an Bankautomaten ist besondere Vorsicht angezeigt.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisen über Land</em></p>

<p class="MsoNormal">Überlandbusse sind vermehrt das Ziel bewaffneter Banden geworden. Die öffentlichen Busse sind zumeist in schlechtem technischem Zustand, so dass beträchtliche Unfallgefahr besteht. Sie sollten während der Reise in Überlandbussen und in den Busbahnhöfen ständig auf Ihr Gepäck achten und es möglichst nicht auf das Dach des Busses verladen lassen. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse im Rahmen der von Reisebüros organisierten Touren, aber auch auf diese Busse werden Überfälle verübt. Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch im eigenen PKW oder Mietwagen, wird abgeraten, nicht nur wegen der Kriminalität, sondern auch wegen erhöhter Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge oder Hindernisse auf der Straße.</p>

<p class="MsoNormal">Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT (Tel. +502 2421 2810) ihre Reiseroute abklären und Sicherheitsbegleitung gegen Übernahme der Unkosten anfordern. Auch Alleinreisende können sich jederzeit an INGUAT wenden, die in allen größeren touristischen Orten Büros hat und deren Mitarbeiter in der Regel sehr hilfsbereit sind.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstige Hinweise</em></p>

<p class="MsoNormal">Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschließen. Im Rahmen von Demonstrationen kommt es gelegentlich – auch auf dem Land – zu Straßenblockaden.</p>

<p class="MsoNormal">Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevölkerung (Mayas) sollte man sich der Zustimmung der abzubildenden Personen versichern. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p class="MsoNormal">Vulkane sollten nur mit landeskundiger Begleitung und/oder in Gruppen bestiegen werden. Bei der guatemaltekischen Tourismusbehörde INGUAT (Tel.: +502 2421 2810) kann hierfür Polizeischutz angefordert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis November).</p>
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<a name="doc394894bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal">Allgemeine Reiseinformationen</h3>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p class="MsoNormal">Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Traveller-Schecks, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen bestimmten Geldautomaten abgehoben werden. Die Gefahr von Datenmissbrauch ist dabei hoch.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Mietwagen</em></p>

<p class="MsoNormal">Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt!</p>

<p class="MsoNormal"><em>Taxis</em></p>

<p>Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten gemieden werden. In der Hauptstadt sollten nach Möglichkeit die gelben „Funktaxis“ (Taxi Amarillo), die nur über Telefon angefordert werden können, genutzt werden.<br/>
Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis“ an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Unterkunft</em></p>

<p class="MsoNormal">Es wird empfohlen, nur Hotels mit einem gewissen Mindeststandard zu wählen. Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr zurückkehren wollen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Verhalten bei Unfällen</em></p>

<p class="MsoNormal">Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen. Eigene Vorsorge ist daher wichtig. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. Fahren Sie besser weiter und informieren die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.</p>
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<a name="doc394894bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong> </h3>

<p class="MsoNormal"><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</strong>: Ja, nur mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Alle Reisedokumente müssen gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. "CA-4"- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.  </p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.</p>

<p><em>Reisen über die USA</em></p>

<p>Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA unter: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a></p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc394894bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc394894bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Die gualtematekische Drogengesetzgebung ("Ley Antidrogas") sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.</p>

<p>Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc394894bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Für einen Kurzaufenthalt empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt könnten Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angebracht sein.</p>

<p><em>Malaria/ Denguefieber</em></p>

<p>In den ländlichen Gebieten Guatemalas gibt es ein mittleres Malariarisiko. Auch das durch Insekten übertragenen Denguefieber tritt verstärkt auf. Aus diesem Grunde sollte man sich gegen Insektenstiche durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln (z.B. Autan, NoBite) schützen.</p>

<p>Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p><em>Hygiene</em></p>

<p>Auf folgende hygienische Maßnahmen wird besonders hingewiesen:</p>

<ul><li>als Trinkwasser nur absolut sauberes Wasser (agua pura) verwenden, Leitungswasser nur abgekocht,</li><li>gekochte und gut durchgegarte Speisen sind unbedenklich, rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischen Standard verzehrt werden.</li></ul>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 09:30:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GuatemalaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Panama: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PanamaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552122/normal/175710/Panama.jpg" title="Panama" alt="Panama" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Panama: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 13.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347594bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347594bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347594bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347594bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347594bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347594bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderungen:<br/>
Landesspezifische sicherheitshinweise - Kriminalität</p>
</div><a name="doc347594bodyText1"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>In Panama-Stadt muss in einigen Stadtteilen mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Reisende sollten auf offener Straße keinen auffälligen Schmuck tragen, wenig Bargeld und höchstens eine Kreditkarte bei sich haben. Ein großes Risiko von Raubüberfällen besteht in <span lang="IT" xml:lang="IT">Panama-Stadt, in den Bereichen</span> <span lang="IT" xml:lang="IT">Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre,</span> <span lang="IT" xml:lang="IT">El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und</span> <span lang="IT" xml:lang="IT">Pacora</span> <span lang="IT" xml:lang="IT">sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas</span> Colon (auch tagsüber). Wer nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß geht, setzt sich einem höheren Risiko aus.</p>

<p>Auch in als sicherer geltenden Stadtteilen  von Panama-Stadt oder an anderen bei Touristen beliebten Orten kann es zu Diebstahl oder Überfällen kommen. Es ist daher stets Vorsicht zu wahren - auch bei harmlos erscheinenden Kontaktaufnahmen. Es besteht das - außerhalb der genannten Stadtteile seltene - Risiko, zufälliges Opfer von Bandenauseinandersetzungen im Zusammenhang mit Rauschgifthandel zu werden.</p>

<p>Waffen sind verbreitet und es kommt gelegentlich zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden.<br/>
Widerstand des Opfers kann Täter zusätzlich provozieren und das Risiko für Leib und Leben erhöhen. Ruhige Herausgabe der vom Täter geforderten Wertgegenstände oder Geldbeträge kann die Gefahr reduzieren.<br/>
Es ist ratsam, stets einen kleineren Geldbetrag mit sich zu führen.</p>

<p>Seit August 2008 gilt Ausweispflicht für Ausländer. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass – zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht - mit sich zu führen.</p>

<p>Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sollte man am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierte Taxis und auch in der Stadt ausschließlich registrierte Funktaxis anfordern. Taxi-Anhalten an der Straße birgt Risiken.</p>

<p>Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Es wird dringend davon abgeraten, sich dort aufzuhalten. Abgesehen von der prekären Gesundheitslage (Denguefieber, Cholera, Gelbfieber) gibt es weiterhin Einfälle von illegalen bewaffneten Gruppen aus Kolumbien. Polizeiliche Zugangssperren sollten respektiert werden.</p>

<p><em>Naturkatastrophen<br/>
</em>Panama kann in der Wirbelsturm-Saison (Juni bis November) von Ausläufern der Stürme heimgesucht werden. Zu starken Überschwemmungen kam es in den Provinzen Chiriqui und Bocas del Toro (November 2008) sowie in den Provinzen Panama, Colon und Darien (Dezember 2010). In Panama kann es auf Grund der regionalen Plattentektonik zu Erdbeben kommen, die in den vergangenen Jahren jedoch harmlos verliefen.</p>
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<a name="doc347594bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Infrastruktur</em></p>

<p>Panamas touristische Infrastruktur erfährt in letzter Zeit eine Verbesserung. Hotels, die europäischen Ansprüchen genügen, sind hauptsächlich in Panama-Stadt und an einzelnen Stränden anzutreffen. Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.</p>

<p><em>Sprachen</em></p>

<p>Die Landessprache ist Spanisch. Mit Englisch kommt man in der Hauptstadt nur mäßig, im Landesinneren eher schlecht über die Runden. Ein Grundwortschatz im Spanischen ist empfehlenswert.</p>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa, der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Reiseschecks werden nur vereinzelt akzeptiert und auch nur bis maximal 500,- Dollar pro Reisescheck. Der Einsatz von EC (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.<br/>
</p>

<p>Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über "<em>Western Union</em>" veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.</p>

<p><em>Reisen über Land / Verkehrsverbindungen</em></p>

<p>Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.</p>

<p>Demonstrationen/Proteste aus innenpolitischen Anlässen führten wiederholt auch zu Gewaltanwendung (Protestieren und Polizei) und Straßenblockaden durch gesellschaftliche Organisationen. Solche Gelegenheiten wurden auch von kriminellen Elementen für die Beraubung von Autofahrern und Plünderungen genutzt.</p>

<p>Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden. Ohne diesen Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen, bis hin zu Inhaftierung oder Rücksendung an die costa-ricanische Grenze auf eigene Kosten.</p>

<p>Eine Reise von Panama nach Kolumbien auf dem Landweg ist nicht möglich, es gibt keinen Grenzübergang, über den die Ausreise aus Panama gestattet wäre. Entgegen den Angaben auf verschiedenen Landkarten gibt es auch keine Straßenverbindung nach Kolumbien, die Reise auf der Panamericana von Alaska nach Feuerland muss in Panama unterbrochen werden.</p>

<p>Die in vielen Reiseführern erwähnte Schiffs-/Fährverbindung („Crucero Express“) zwischen Colon (Panama) und Cartagena (Kolumbien) wurde im Herbst 1996 ersatzlos eingestellt. 2012 wurde für wenige Wochen eine neue Fähre eingerichtet, die ihre Arbeit jedoch schnell wieder eingestellt hat. Einzige Möglichkeit, ein Kfz weiterzutransportieren, ist die aufwendige (und kostspielige) Verschiffung bzw. Luftverfrachtung, wozu in jedem Falle eine Spedition eingeschaltet werden muss.</p>
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<a name="doc347594bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, mit Foto</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Nicht bekannt</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Es muss entweder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg und gültiges Visum) in ein Nachbarland oder ein Rückflugticket nach Deutschland vorgelegt werden.</p>

<p>Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen finden Sie auch auf der Website der Migrationsbehörde von Panama: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.migracion.gob.pa/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.migracion.gob.pa/</a></p>

<p class="MsoNormal">Sollte es trotz der Erfüllung der Voraussetzungen Probleme bei der Einreise auf dem Land- oder Luftweg geben, wird geraten, sich telefonisch an die panamaische Einreisebehörde und/oder an die Deutsche Botschaft zu wenden.</p>

<p class="MsoNormal">Ansprechpartner "Migración" (Einreisebehörde): Tel.: +507 507 1827; +507 507 1970. "Migración" Internationaler Flughafen Tocumen (Panama-Stadt): Tel.: +507  238 4133.</p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Botschaft Panama-Stadt: Tel.: +507  263 7733. Bereitschaftsdienst (außerhalb der Bürozeiten): +507 6517 3200.</p>

<p><em>Reisen über die USA (gilt auch für San Juan/Puerto Rico)<br/>
</em>Bitte beachten Sie die die Einreisebestimmungen für die USA  <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>hier</a></span> . Bei Flügen über die USA ist das ESTA-Verfahren zwingend erforderlich.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc347594bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p>Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc347594bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.</p>

<p class="MsoNormal">In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtssprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen. Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.</p>

<p>Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße/öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc347594bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></span></p>

<p>Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Ganzjähriges Risiko, hauptsächlich Malaria tertiana, im Osten auch Malaria tropica (auch mit Chloroquinresistenzen). Ein mittleres Risiko besteht in den ländlichen Gebieten der Provinzen auf der Karibikseite und im Grenzgebiet zu Kolumbien, eine geringes Risiko in den tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der übrigen Provinzen. Sehr geringes oder kein Risiko in der Kanalzone und in den Stadtgebieten.</p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p>Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Selbstbehandlungsdosis notwendig. Für die Malariaprophylaxe – und Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin, Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Dosierung und die persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p><em>HIV / AIDS</em></p>

<p>Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Das Leitungswasser in Panama-Stadt ist als Trinkwasser geeignet.</p>

<p>Einige Grundregeln bei unklaren Verhältnissen: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, kein Leitungswasser außerhalb der Stadt. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Leishmaniasis, Chagas-Krankheit, Leptospirose</em></p>

<p>Die durch Insekten übertragene Dengue-Virusinfektionen sind häufig. Aus diesen Gründen empfiehlt sich ein Schutz gegen Moskitostiche auch tagsüber s.o.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></span></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 13 Jun 2013 17:14:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PanamaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JordanienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551998/normal/175585/Jordanien.jpg" title="Jordanien" alt="Jordanien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 13.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc386500bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc386500bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc386500bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc386500bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc386500bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc386500bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc386500bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxAdressIcon"><p>Letzte Änderung: <br/>
Aktuelle Hinweise - Ma'an</p>
</div><a name="doc386500bodyText1"></a><h3 class="MsoPlainText">Aktuelle Hinweise</h3>

<p class="MsoPlainText">Aufgrund wiederholter Grenzzwischenfälle an der syrisch-jordanischen Grenze wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet (insbesondere in den Bereich Ramtha/Al-Jabir/Mafrak) dringend abgeraten.</p>

<p class="MsoPlainText">In den vergangenen Wochen ist eine deutliche Zunahmen bei sogenannter „Campus Violence“ an verschiedenen Universitäten des Landes zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen teilweise größeren Gruppen von Studierenden unterschiedlicher Stammeszugehörigkeit. Ursache hierfür sind in der Mehrzahl der Fälle Streitigkeiten zwischen Studenten, die in der Folge zwischen den Mitgliedern der Familien/Stämme auf dem Universitätsgelände, manchmal aber auch außerhalb, ausgetragen werden. Da diese Auseinandersetzungen spontan aufflammen, lassen sich keine Vorhersagen hierzu machen. Es wird grundsätzlich geraten, Menschenansammlungen zu meiden, diese nicht zu fotografieren und die laufende Medienberichterstattung zu verfolgen.</p>

<p class="MsoPlainText">In Ma’an ist es in jüngster Vergangenheit im Gefolge gewalttätiger Auseinandersetzungen an der Al-Hussein Bin Talal University sowie nach dem Tod zweier Bewohner Ma’ans in einer Schießerei in der Nähe von Aqaba zu Protestaktionen und auch zu gelegentlichen Straßensperrungen im Stadtgebiet aber auch außerhalb durch Bewohner Ma’ans gekommen. Die Situation in der Stadt ist inzwischen weitestgehend ruhig. Polizei und Gendarmerie überwachen die Lage. Es wird in diesem Zusammenhang geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen der Polizei vor Ort Folge zu leisten.</p>

<p></p>
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<a name="doc386500bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoPlainText">In Jordanien kommt es regelmäßig sowohl in Amman als auch in verschiedenen Städten und Ortschaften des Landes an den Wochenenden zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen gegenüber der jordanischen Regierung oder staatlichen Institutionen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer und blieben bisher zum weitaus größten Teil friedlich. Es wird dennoch geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen und Demonstrationen fernzuhalten und diese auch nicht zu fotografieren sowie die laufende Medienberichterstattung zu verfolgen. </p>

<p class="MsoNormal">Allgemein besteht eine grundsätzliche Gefahr von Terroranschlägen in Jordanien und eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.</p>

<p class="MsoNormal">Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak und Syrien.</p>

<p class="MsoNormal">Vor allem nachts erhöht sich die Unfallgefahr auf den Straßen außerhalb Ammans durch unbeleuchtete Fahrzeuge sowie Tiere und Menschen, die sich auf den Strassen befinden. Es wird daher geraten, nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit keine Überlandfahrten außerhalb Ammans zu planen.</p>

<p class="MsoNormal">Personen irakischer und palästinensischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Diesen Personen wird geraten, ggf. Visa nicht erst bei Einreise am Flughafen, sondern bereits vor Abflug in Deutschland zu beschaffen.</p>
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<a name="doc386500bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoBodyText"><em>Reisen über Land</em></p>

<p class="MsoBodyText">Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).</p>

<p class="MsoNormal">Es empfiehlt sich, einen EU-Führerschein mit sich zu führen.</p>

<p><em>Ausreisesperre in besonderen Fällen</em></p>

<p>Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.</p>
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<a name="doc386500bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja (nur mit Lichtbild)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="StandardWeb1"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten/Erwachsenen reisen.  </p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Ein Visum zur einmaligen Einreise wird auch an der Grenze ausgestellt (die Gebühr beträgt 20 Jordanische Dinar), außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.</p>

<p class="MsoNormal">Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.</p>

<p class="MsoNormal">Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.</p>

<p class="MsoNormal"> <em>Hinweise für Doppelstaater</em></p>

<p class="MsoNormal">Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich.</p>

<p class="MsoNormal"> Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstiges</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich.</p>

<p class="StandardWeb1">Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)! </p>

<p class="MsoNormal StandardWeb1">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc386500bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.</p>

<p>Bargeld (Devisen und der jordanische Dinar - JD) darf bis zum einem Gegenwert i.H.v. 15.000,- JD ins Land gebracht werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden.</p>

<p>Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.</p>

<p>Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.</p>

<p><em>Pkw</em></p>

<p>Bei Einfuhr eines Pkw werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.</p>

<p>Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.</p>

<p class="note">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="note">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc386500bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.</p>

<p>Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.</p>

<p>Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt. </p>

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<a name="doc386500bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Aktuell</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Neues Coronavirus (MERS-CoV)</em></p>

<p class="MsoNormal">Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.</p>

<p class="MsoNormal">Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Corona/Corona.html?cms_lv2=3223664&amp;cms_box=1&amp;cms_current=Coronavirus-Infektionen"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a>.</p>

<p class="MsoNormal">Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 17.5.2013 unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ecdc.europa.eu/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.ecdc.europa.eu</a> ).</p>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>

<p>Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a></span>).</p>

<p>Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p>

<p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jordanien vor, die Inzidenz ist allerdings sehr gering (&lt; 0,01% der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p>Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasi, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></span></p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="note">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 13 Jun 2013 15:54:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JordanienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Singapur: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SingapurSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552168/normal/175756/Singapur.jpg" title="Singapur" alt="Singapur" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Singapur: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 13.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc400070bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc400070bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc400070bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc400070bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc400070bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc400070bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Für Singapur besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
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<a name="doc400070bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Infrastruktur</em></p>

<p>Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommen eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, außerhalb des Zentrums aber meist überall entlang der Straße heran gewunken werden können.</p>

<p><em>Landesspezifische Gepflogenheiten</em></p>

<p>Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („<em>outrage of modesty</em>“) kann zu Festnahme, Prügelstrafe und Haftstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen.</p>

<p>Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken wie auch das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden untersagt und wird mit verhältnismäßig hohem Bußgeld geahndet.</p>

<p>Seit Januar 2009 ist das Rauchen auch in einem Abstand von weniger als 5 Meter von Ein- und Ausgängen eines Gebäudes, in Parkhäusern, auf überdachten Gehsteigen und in nicht klimatisierten Bereichen eines klimatisierten Gebäudes verboten.</p>
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<a name="doc400070bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja,</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Ausweisdokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Bitte achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien Seiten.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.  </p>

<p class="MsoNormal">In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu überschreiten, da dies unter Umständen mit hohen Geld- und im Ausnahmefall bei Männern sogar mit Prügelstrafen geahndet werden kann.</p>

<p class="MsoNormal">Aktuelle Einreisebestimmungen der singapurischen Einreisebehörden finden Sie unter</p>

<p><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.singapur.diplo.de/Vertretung/singapur/de/04/Konsularischer__Service/Konsularhilfe.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.singapur.diplo.de/</a></p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc400070bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Reisende, die nach Singapur einreisen oder ausreisen, sind ab dem 1. November 2007 verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von SGD 30.000 oder mehr anzumelden.</p>

<p>Jede Person, die älter als 18 Jahre ist und nicht von Malaysia aus einreist, kann folgende Artikel zoll- und abgabenfrei zum persönlichen Gebrauch einführen: Souvenirs, Geschenke, Lebensmittel und sonstige Artikel im Wert von bis zu 150,-- SGD (1,-- EUR = ca. 1,5725 SGD) bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden, bzw. in Höhe von 600.- SGD bei längerer Anwesenheit (für Personen unter 18 Jahren gelten die folgenden Freigrenzen: 50,-- SGD bzw. 100,-- SGD).</p>

<p>Zusätzlich dürfen von Personen über 18 Jahren je 1 Liter Wein, 1 Liter höherprozentige Getränke und 1 Liter Bier ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden.</p>

<p>Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden. Achtung: Ab 1. Januar 2009 muss jede einzelne Zigarette, die in Singapur verkauft wird, einen Zollstempel tragen. Raucher, die mit Zigaretten ohne Stempel angetroffen werden, müssen mit einer Strafe von umgerechnet 250 Euro pro Packung rechnen. Eine reguläre Packung mit 20 Zigaretten kostet in Singapur umgerechnet ca. 7 Euro. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.customs.gov.sg"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.customs.gov.sg</a></p>

<p>Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen als auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde (Health Science Authority) eingeholt werden muss, finden Sie auf der folgenden Webseite:</p>

<p><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.singapur.diplo.de/Vertretung/singapur/de/04/Konsularischer__Service/seite__einfuhr_20von_20medikamenten.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.singapur.diplo.de</a></p>

<p>Die Deutsche Botschaft Singapur kann hierzu keine weiteren Auskünfte erteilen.</p>

<p><em>Nicht eingeführt werden dürfen:</em></p>

<p>Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Spielzeugwaffen, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel.</p>

<p>Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und damit zumindest zu stundenlangen Reiseverzögerungen führen.</p>

<p>Bild- und Tonträger müssen von der Zensurbehörde gesichtet werden.</p>

<p class="MsoNormal">Aktuelle Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen finden Sie unter</p>

<p class="MsoNormal"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.customs.gov.sg/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.customs.gov.sg</a> (allgemeine Einfuhrwaren) bzw. <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ava.gov.sg/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ava.gov.sg</a> (Nahrungsmittel, Tiere, Pflanzen).</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen. </p>
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<a name="doc400070bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Einfuhr und Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist strikt verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen - bis hin zur Todesstrafe - geahndet.</p>

<p>Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z.B. obligatorische Todesstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana, bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt).</p>

<p>In Singapur sind homosexuelle Handlungen zwischen Männern nach wie vor strafbar (Section 377A Penal Code).</p>

<p>Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“) kann zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen.</p>
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<a name="doc400070bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> ) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.</p>

<p>Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung) ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.</p>

<p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a> ). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen. Bei Reisen in Nachbarländer ist auch die Tollwutimpfung ratsam.</p>

<p class="MsoNormal">Ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Reise- oder Tropenmediziner ist - besonders auch im Hinblick auf Reisen in Nachbarregionen - ratsam, siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a>.</p>

<p class="MsoNormal">Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Singapur bewusst sein (Langstreckenflug, tropisches Klima, usw.).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Denguefieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe sind nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Singapur häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden.</p>

<p><em>HIV / Aids</em></p>

<p class="MsoNormal">HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Singapur ein Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Chikungunya</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Chikungunya Virus ist eine ebenfalls über die Stechmücken übertragene, mit Fieber und Gelenkschmerzen einhergehende, tropische Infektionskrankheit. In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung komplikationsfrei und sie ist selbstlimitierend.</p>

<p class="MsoNormal">Ist der Aufenthalt nur auf Singapur beschränkt, so bestehen viele Gesundheitsrisiken wie in anderen Tropenländern - wegen der hier herrschenden strikten Hygiene und den weitgehend fehlenden Mücken aufgrund intensiv durchgeführter Mückenbekämpfung - kaum oder gar nicht. Durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellents, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Restrisiko für mückenübertragene Erkrankungen noch weiter reduziert werden. Singapur gilt als malariafrei.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hand-Fuß-Mund-Krankheit</em></p>

<p class="MsoNormal">In Singapur treten Fälle von Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit.</p>

<p class="MsoNormal">Eine Prophylaxe ist durch strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen) eingeschränkt möglich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Luftverschmutzung</em></p>

<p class="MsoNormal">Singapur ist immer wieder vom sogenannten <strong><em>Haze</em></strong> betroffen. Die aktuelle Lage und Messwerte (PSI) sind auf der Website der singapurischen Umweltbehörde (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.nea.gov.sg/psi/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.nea.gov.sg/psi/</a> ) abrufbar.</p>

<p class="MsoNormal">Beim <em>Haze</em> handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von singapurischen Medien veröffentlicht werden, täglich schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig über die aktuelle Belastung zu informieren. Soweit stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen  gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen nach Singapur einen Arzt konsultieren.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau und ist sehr teuer. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden auch wegen hoher Krankenhaus- und Arztrechnungen, die meist  sofort beglichen werden müssen, dringend empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen der singapurischen Behörden zur Gesundheit finden Sie unter</p>

<p class="MsoNormal"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.moh.gov.sg/mohcorp/default.aspx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.moh.gov.sg/mohcorp/default.aspx</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Nicht-Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen oder Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 13 Jun 2013 14:57:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SingapurSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Vietnam: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VietnamSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552238/normal/175832/Vietnam.jpg" title="Vietnam" alt="Vietnam" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Vietnam: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 19.06.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 13.06.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc383592bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc383592bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc383592bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc383592bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc383592bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc383592bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><p></p>
<div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen </p>
</div>
<p></p>
<a name="doc383592bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Für Vietnam bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.</p>

<p></p>
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<a name="doc383592bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Vietnam ist ein vergleichsweise sicheres Reiseland. Es gibt nur relativ geringe Gewaltkriminalität gegen Ausländer. In Touristengebieten, insbesondere in Ho Chi Minh Stadt, ist jedoch ein Anstieg der Diebstahlkriminalität zu beobachten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf Fahrten mit Fahrradtaxis (Cyclos) oder Motorradtaxis (Xe Om) verzichtet werden. Am Bahnhof von Hanoi kommt es häufiger zu Diebstählen v.a. bei Touristen, die mit dem Nachtzug aus Hue oder Sapa ankommen. Am Flughafen sollten nur die offiziellen Taxis benutzt werden. Die angeschriebenen Fahrpreise gelten nicht pro Person, sondern pro Fahrt. Generell wird empfohlen, nur Taxis zuverlässiger Anbieter zu benutzen. Es wurden Fälle bekannt, in denen Taxifahrer, die nicht einem als zuverlässig bekannten Unternehmen angehörten, das Taxameter manipuliert hatten und bei Fahrtende den ungerechtfertigt hohen Fahrpreis unter Gewaltandrohung einforderten.</p>

<p>Sollten Pässe, Bargeld, Reiseschecks oder sonstige Wertgegenstände abhanden kommen, ist der Verlust bei der Polizei am Tatort anzuzeigen. Weder die Ausländerpolizei in Hanoi noch andere Polizeidienststellen protokollieren nachträglich Verlustanzeigen. In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, bei denen sich die Polizei geweigert hat, Protokolle aufzunehmen, vor allem dann, wenn die Polizisten Zweifel am Hergang der Tat oder an den Wertangaben hatten.</p>

<p>In Ho-Chi-Minh-Stadt werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Jegliche Glücksspiele sind in Vietnam verboten.<br/>
</p>

<p>In Ho-Chi-Minh-Stadt, Nha Trang und Hanoi mehren sich Handtaschen- und Gepäckdiebstahl, sowohl von vorbeifahrenden Mopeds aus als auch nach Ablenkungsmanövern durch Kinderbanden, insbesondere bei Ankunft und Abreise vor dem Hotel. Außerdem kommt es verstärkt zum Diebstahl von Bargeld aus Hotelzimmern, auch aus "besseren" Hotels. Es wird daher empfohlen, Wertgegenstände im Hotelsafe zu deponieren und nur unbedingt benötigte Wertgegenstände in der Stadt oder am Strand mit sich zu führen.</p>

<p>In den letzten Monaten wurden Fälle von Kreditkartenbetrug bekannt, in denen Karten kopiert und Abbuchungen vorgenommen worden sind.</p>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Eine starke Gefährdung geht vom Straßenverkehr aus. Bei der Anzahl der Verkehrstoten (zurzeit mehr als 12.000 pro Jahr) rangiert Vietnam in der Weltstatistik ganz vorn. Auch die mittlerweile eingeführte Helmpflicht für Mopedfahrer hat daran nichts geändert, denn Gründe sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise sowie die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer. Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern. Des Weiteren ist zu beachten, dass ausländische bzw. internationale Führerscheine in Vietnam nicht anerkannt werden. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann mit einem Bußgeld oder - im Fall eines schweren Unfalls - mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden.</p>

<p>Um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, wurden ab 01.07.2009 striktere Alkoholgrenzen im Straßenverkehr eingeführt, für Fahrrad- und Motorradfahrer gelten dann 0,5 Promille, für Autofahrer 0 Promille.</p>

<p><em>Ausflüge in die Ha Long-Bucht</em></p>

<p class="MsoNormal">In jüngster Zeit mehren sich in der Ha Long Bucht Schiffsunfälle, die zum Teil tödlich verlaufen. Es wird daher dringend empfohlen, Ausflüge nur bei renommierten Unternehmen zu buchen. Vergewissern Sie sich zusätzlich selbst über die Seetüchtigkeit des Schiffs und das Vorhandensein ausreichender Rettungsmittel und Fluchtwege, insbesondere bei mehrtägigen Fahrten mit Übernachtung an Bord.</p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>In den Provinzen von Mittelvietnam und dem Mekong-Delta, aber auch in einigen Provinzen im Süden Vietnams, kann es besonders zwischen Juni und Oktober zu schweren Stürmen und großflächigen Überschwemmungen kommen, die teilweise zur Zerstörung der Infrastruktur führen. Reisende sollten deshalb bei Reisen in diesen Regionen die Wettervorhersagen beachten sowie stets einen ausreichenden Vorrat an Trinkwasser und eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bei sich führen.</p>
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<a name="doc383592bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em><em> </em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, mit Foto</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</strong>: Ja, mit Foto</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:<br/>
</strong>Das Reisedokument muss einen Monat über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein. Diese Informationen beruhen auf Angaben des vietnamesischen Außenministeriums und sind vietnamesischen Auslandsvertretungen in Drittländern nicht immer bekannt. Des Öfteren werden dort sowie auch in Ho-Chi-Minh-Stadt nicht alle erwähnten Reisedokumente anerkannt und eine Gültigkeit des Reisedokuments von 6 Monaten über die Reise hinaus gefordert. Es wird daher generell empfohlen mit einem Reisepass mit ausreichender Gültigkeit zu reisen.</p>

<p class="MsoNormal">Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p>Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Transitvisum.</p>

<p>Visa zur Einreise nach Vietnam sind zu beantragen bei der<br/>
</p>

<p>Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam<br/>
Elsenstr. 3 <br/>
12435 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 53 63 01 08<br/>
Fax: +49 30 53 63 0200</p>

<p>oder dem</p>

<p>Vietnamesischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main</p>

<p class="MsoNormal">Kennedy-Allee 49<br/>
60596 Frankfurt am Main<br/>
Tel.: +49 69 795 336 50<br/>
Fax: +49 69 795 336 511<br/>
E-Mail: <a href="mailto:gkvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn">gkvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn</a></p>

<p>und berechtigen zum Besuch des ganzen Landes.</p>

<p>Ein Touristenvisum wird in der Regel für vier Wochen zur einmaligen Einreise ausgestellt. Die Erteilung für einen längeren Zeitraum und zur zwei- oder mehrfachen Einreise ist bei entsprechender Beantragung und Vorlage weiterer Unterlagen gegen höhere Gebühr nach Auskunft der vietnamesischen Botschaft möglich.</p>

<p>Visa für Geschäftsreisende und Investoren können für die Dauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden Für diesen Personenkreis kann auch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahren ausgestellt werden. Einzelheiten dazu sollten direkt bei der vietnamesischen Botschaft erfragt werden.</p>

<p>Familienangehörige von Vietnamesen und im Ausland lebende Vietnamesen können auf Antrag von der Visumspflicht befreit werden. Darüber wird eine für 5 Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt, mit der mehrere Ein- und Ausreisen und ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch möglich ist. Nähere Informationen erteilen die vietnamesischen Auslandsvertretungen.</p>

<p>Eine Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Visums in Vietnam ist möglich, nahezu alle Reisebüros bieten diesen Service gegen oft überhöhte Gebühren an.</p>

<p>Das Visum kann nicht ohne Weiteres bei Einreise am Flughafen eingeholt werden, sondern muss vorher bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder über das Reisebüro beantragt werden.<br/>
Im Internet werden vielfach sogenannte „Visa on arrival“ angeboten. Damit ist eine Einreise nur über die internationalen Flughäfen in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und Da Nang möglich. Es wird aber grundsätzlich die vorherige Einholung des Visums bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung empfohlen, da damit die Einreise nach Vietnam an jedem offiziellen Grenzübergang (auch über den Landweg aus den Nachbarländern) möglich ist und das  „Visa on arrival“ eigentlich für Fälle der Eilbedürftigkeit, oder wenn im Aufenthaltsland keine vietnamesische Auslandsvertretung existiert, vorgesehen ist. Über die Zuverlässigkeit einzelner Internet-Anbieter können keine Aussagen getroffen werden.</p>

<p><em>Sperrgebiete</em></p>

<p>Davon ausgenommen sind militärische Sperrgebiete, die nicht immer als solche gekennzeichnet sind bzw. lediglich Schilder auf Vietnamesisch tragen, sowie das unmittelbare Grenzgebiet, das ebenfalls nicht immer ausreichend gekennzeichnet ist und dessen Ausdehnung bzw. Abstand vom tatsächlichen Grenzverlauf von den örtlichen Sicherheitsorganen oft willkürlich interpretiert wird. Bei beabsichtigten Besuchen in Grenznähe müssen gesondert zu beantragende Genehmigungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mitgeführt werden. Da diese Gebiete auch kurzfristig zu „restricted areas“ erklärt werden können, empfiehlt sich für Reisende, die abseits der üblichen Touristenziele unterwegs sind, vor Reiseantritt eine Rückfrage bei den örtlichen Volkskomitees oder Polizeibehörden.</p>

<p><em>Vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen (Autos und Motorräder)</em></p>

<p>Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die vietnamesischen Behörden möglich. Eine Erteilung an der Grenze ist nicht möglich. Die Tourismusbehörde in Vietnam stellt ebenfalls keine kurzfristigen Genehmigungen für die Einfuhr von Fahrzeugen im touristischen Reiseverkehr mehr aus. Aufgrund eines Abkommens von November 2007 gilt für in Thailand und Laos zugelassene  Fahrzeuge ein vorgeblich vereinfachtes Verfahren, das sich in der Praxis als äußerst umständlich erweist. Die Genehmigungen können  in  Thailand bzw. Laos eingeholt werden und gelten für die Einreise.</p>

<p>Zu beachten ist jedoch, dass weder internationale noch nationale ausländische Führerscheine anerkannt werden (s. auch Reisen über Land). Für Motorradfahrer kommt hinzu, dass die Einfuhr von Fahrzeugen mit mehr als 175 ccm nicht gestattet ist.</p>

<p><em>Registrierung</em></p>

<p>Es besteht Registrierungspflicht, diese wird jedoch meist vom Hotel übernommen.</p>

<p class="Standardeinzug1"><span spelling-errorlanguage="de-de">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</span></p>
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<a name="doc383592bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Bei Einreise können folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden:</p>

<p>400 Zigaretten oder<br/>
100 Zigarren oder<br/>
50 gr. Tabak</p>

<p>1,5 l Alkohol über 22% oder<br/>
2 l Alkohol unter 22%</p>

<p class="note">Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Als persönliche Gegenstände zählen solche Gegenstände, die man in angemessener Anzahl und Menge unter Berücksichtigung von Zweck und Dauer der  Reise benötigt bzw. mit sich führt. Darüber hinaus gehende Gegenstände sind zu verzollen, wenn sie den Wert von 5 Mio. Dong übersteigen.</p>

<p class="note">Gold in Barren muss bis zu 1 kg bei Einreise deklariert werden, es muss eine Genehmigung seitens der Bank vorliegen.</p>

<p class="note">Gold über 1 kg muss im Flughafenlager deponiert werden, Goldschmuck über 300 gr muss deklariert werden.</p>

<p class="note">Bargeld ausländischer Währungen im Wert über 5.000 US-Dollar und Bargeld der vietnamesischen Währung Dong im Wert über 15 Mio. Dong muss deklariert werden</p>

<p class="note">Tee kann bis zu 5 kg importiert werden, Kaffee bis zu 3 kg. Persönliche Gegenstände können eingeführt werden.</p>

<p>Die o.a. Regelungen gelten für Personen über 18 Jahre.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc383592bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und es drohen drakonische Strafen. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen; ab dem Besitz von 20kg Opium bzw. 600g Heroin droht sogar die Todesstrafe.</p>

<p>Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 400 Euro.</p>

<p>Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es drohen mindestens 12 Jahre Freiheitsentziehung, in besonders schweren Fällen Todesstrafe.</p>

<p>Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.</p>

<p>Die Todesstrafe wurde in letzter Zeit in Vietnam auch an Ausländern vollstreckt. Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Zu beklagen sind u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und dennoch unzureichende anwaltliche Verteidigung und harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit. Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen; der Betreuung deutscher Gefangener sind häufig enge Grenzen gesetzt.</p>

<p></p>
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<a name="doc383592bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></p>

<p> Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, (Keuchhusten, Masern) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Japanische Encephalitis und Typhus.Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> sollten auf aktuellem Stand sein.</p>

<p></p>

<p><em>Dengue</em></p>

<p>In den letzten Jahren ist Dengue Fieber, besonders auch in städtischen Gebieten und während und nach den Regenzeiten, immer häufiger geworden. Alle vier Dengue-Subtypen zirkulieren, die Häufigkeit nimmt vom Norden des Landes bis zum Mekong Delta zu. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.</p>

<p> </p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Malaria ist im Norden des Landes überwiegend während und nach der Regenzeit - besonders in ländlichen Gebieten - häufig, im Süden kommt Malaria unter Umständen ganzjährig vor. Noch immer ist die gefährlichere Malaria tropica die häufigste Form (ca. 70%), auch wenn in den letzten Jahren die Todesfälle in der Bevölkerung aufgrund der staatlichen Vorsorgemaßnahmen deutlich zurückgegangen sind.</p>

<p>Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Ca Mau, Bac Lieu und Tay Ninh (im Mekong-Delta sowie um HCMC) sowie in den Hochlandprovinzen Dak Lak, Gia Lai und Kon Tum unter 1.500 m und südlich des 18. Breitengrades.</p>

<p>Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Mekong-Delta und den auch Norden anschließenden Küstenregionen bis nach Nha Trang sowie nordwestlich von Hanoi (insbesondere in den Monaten Mai-September).</p>

<p>Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Stadtgebieten, der Küste nördlich von Nha Trang und im Red River-Delta.</p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Diese Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p>Je nach Reiseprofil/Reiseziel ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu erwägen, für Touristen ist sie nicht mehr unbedingt notwendig, eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ kann sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Riamet) auf dem Markt erhältlich, Lariam sollte bei zunehmenden Resistenzen weder als Prophylaxe noch als „stand by Therapie“ verwendet werden. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend des Reiseprofils (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li class="MsoNormal">körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li class="MsoNormal">ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Jährlich kommt es in Vietnam während und nach den Regenzeiten zu vermehrtem Auftreten von Durchfallerkrankungen. Eine letzte Epidemie konnte nach der Regenzeit Ende 2008 verzeichnet werden. Bei entsprechender Behandlung und frühzeitiger Diagnose können diese gut behandelt werden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Vermeiden von rohen Salaten und Gemüse sowie Trinkwasser aus den Leitungen.</p>

<p></p>

<p><em>Einige Grundregeln</em></p>

<p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, kein Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen und Eiswürfel vermeiden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p> </p>

<p><em>HIV/</em> <span class="acronym"><em>AIDS</em></span></p>

<p>Die Zahl der mit Aids infizierten Personen steigt in Vietnam weiter an. Eine vorsichtige Schätzung geht von landesweit über 300.000 Infizierten aus. Eine höhere Durchseuchung besteht in den Risikogruppen (männliche und weibliche Prostituierte, Drogenabhängige). Beispielsweise sind 40% der weiblichen Prostituierten in Haiphong drogenabhängig, 17% in Hanoi. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte sowie bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/<span class="acronym">AIDS</span>-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p>

<p> </p>

<p><em>Andere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Japanische Enzephalitis</em></p>

<p>Die meisten Fälle dieser durch Moskitos übertragenen Virusinfektion des Gehirns treten im Süden während der Regen- und der frühen Trockenzeit und im Norden im Spätsommer und Herbst auf. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten sind Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung wirksame Prophylaxemaßnahmen.</p>

<p> </p>

<p><em>Diverse Influenza Infektionen</em></p>

<p>Seit einigen Jahren ist in Vietnam die klassische Geflügelpest (aviäre Influenza A/H5N1, Vogelgrippe) bekannt. Seit den ersten Krankheitsfällen im Dezember 2003 wurden in Vietnam immer wieder Ausbrüche von H5N1 registriert.</p>

<p>Zahlenangaben der WHO zu den menschlichen Erkrankungen sowie weitere Informationen können über www.who.int sowie www.pandemicflu.gov eingesehen werden.</p>

<p>Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten. Die saisonale Influenza ist über das ganze Jahr zu unterschiedlichen Jahreszeiten verbreitet. Seit Mai 2009 wird sie von der pandemischen Neuen Influenza A/H1N1 in den meisten Landesteilen verdrängt.</p>

<p></p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Hanoi und HCMC gibt es jeweils ein franko-vietnamesisches Krankenhaus, das über einen etwas besseren Standard verfügt. Einige internationale Kliniken (Family Medical Practice, SOS International) sind oftmals erste Anlaufstellen für erkrankte Besucher bzw. Touristen.</p>

<p>Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Es muss damit gerechnet werden, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise nach Vietnam durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen- oder Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note"> </p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 13 Jun 2013 14:16:00 +0200</pubDate>
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