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Hinweise zum Ablauf des Auswahlverfahrens

11.04.2024 - Artikel

Hinweise rund um Inhalt und Ablauf des Auswahlverfahrens.

Ihre Bewerbung

Das Auswärtige Amt nimmt jedes Jahr in der Regel zwischen Januar und April Bewerbungen für den mittleren Auswärtigen Dienst im Online-Verfahren entgegen. Der nächste Bewerbungszeitraum geht von Anfang Februar bis Anfang April 2024. Die Bewerbung gilt immer für die Einstellung im darauf folgenden Jahr.

Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt ausschließlich Bewerbungen entgegen nimmt, die innerhalb des Bewerbungszeitraums online über INTERAMT eingehen.

Aufgrund der vorgelegten Bewerbungsunterlagen entscheidet der Auswahlausschuss für den mittleren Auswärtigen Dienst über die Zulassung zum Auswahlverfahren. Nach der gegenwärtigen Praxis werden grundsätzlich alle Bewerber*innen, die die Grundvoraussetzungen erfüllen und sich frist- und formgerecht beworben haben, zum ersten Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.

Ausnahmen werden in der Rubrik Häufig gestellte Fragen genannt. Nur Eignung und Leistung entscheiden über eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Männer und Frauen haben die gleichen Chancen. Schwerbehinderte Bewerber*innen erhalten Erleichterungen wie Zeitverlängerung.

Qualifizierungsmaßnahme für Beamt*innen im Verwaltungsdienst

Ab 2024 (Einstellung 2025) bietet das Auswärtige Amt für Beamt*innen im mittleren Verwaltungsdienst eine Qualifizierungsmaßnahme für die Sonderlaufbahn mittlerer Auswärtiger Dienst an. Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich ausschließlich an bereits auf Lebenszeit verbeamtete Personen des mittleren Verwaltungsdienstes der Statusämter A6-A7, die ihre Laufbahnbefähigung durch eine Ausbildung in einer Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes erworben haben.

Interessent*innen nehmen am jährlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teil (Bewerbungszeitraum: Januar-März). Bei erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren werden Sie mit dem Ziel der Versetzung zum Auswärtigen Amt abgeordnet und durchlaufen - wie alle anderen Bewerber*innen - den gesamten zweijähren Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst. Die abgebende Behörde entscheidet über die Dauer der Abordnung (in der Regel 3 oder 6 Monate). Vor Ablauf dieser Abordnungszeit, d.h. noch während der Qualifizierungsmaßnahme, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie dauerhaft zum Auswärtigen Amt wechseln wollen. Für die Dauer der zweijährigen Qualifizierungsmaßnahme verbleiben Sie in Ihrem bisherigen Statusamt und Ihrer Erfahrungsstufe, es ändert sich lediglich Ihre Dienstbezeichnung. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme stehen Ihnen die weiteren Statusämter bis A9 nach den geltenden Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes für Beförderungsentscheidungen im Sinne einer Bestenauslese offen.

Das schriftliche Auswahlverfahren

Der erste Abschnitt besteht aus einem schriftlichen Auswahlverfahren, das aus Eignungstests in den Bereichen intellektuelle Leistungen, Arbeitsverhalten, Merkfähigkeit, Rechtschreibung, Allgemeinwissen und IT-Kenntnissen sowie einer schriftlichen Sprachprüfung in Englisch. Die Sprachprüfung erfolgt in Form grammatikalisch-lexikalischer Tests und entspricht in etwa der Stufe B1+/B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Informationen zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen finden Sie hier: www.europaeischer-referenzrahmen.de

Zur Vorbereitung empfiehlt sich eine Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik und Wortschatz, z. B. anhand der Lektüre englischsprachiger Zeitungen.

Das schriftliche Auswahlverfahren findet im Zeitraum 14.-15. Mai 2024 online statt. Innerhalb eines 48-Stunden-Zeitraums können die zugelassenen Bewerber*innen den Testzeitpunkt frei wählen.

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zu
Tipps zur Vorbereitung auf das schriftliche Auswahlverfahren

Das mündliche Auswahlverfahren

Nach Bestehen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden die besten Bewerber*innen zu einem eintägigen mündlichen Auswahlverfahren in das ehemalige Empfangsgebäude für Staatsgäste am Flughafen Berlin-Tegel eingeladen (September/Oktober). Es besteht aus einem Einzelvorstellungsgespräch, einem Rollenspiel, einer Gruppenaufgabe und einem Einzelgespräch mit einem beratenden Psychologen. Der Prüfungstag beginnt um 8 Uhr und endet um etwa 17 Uhr.

Im mündlichen Auswahlverfahren möchte der Auswahlausschuss Sie als Person kennenlernen. Alle Bewerber*innen starten hierbei wieder von der „Grundlinie“, es gibt also keine Vorteile aus den Ergebnissen des schriftlichen Auswahlverfahrens.

In der 20-minütigen Einzelvorstellung verschafft sich der Auswahlausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation Ihrer Bewerbung für den mittleren Auswärtigen Dienst. Neben den allgemeinen Fragen zum Auswärtigen Dienst werden Ihnen auch sogenannte situative Fragen gestellt, also Situationen aus dem Arbeitsalltag.

Im ca. 10-minütigen Rollenspiel zu einer typischen Situation aus dem Berufsalltag können Sie Ihr Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kund*innen oder Kolleg*innen unter Beweis stellen. In der Gruppenaufgabe gilt es als Team eine vorgegebene Aufgabe zu lösen.

Diese Art des Personalauswahlverfahrens bezeichnet man auch als Assessment-Center.

Informationen für schwerbehinderte Bewerber*innen

Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerber*innen. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen, nichtbehinderten Bewerber*innen.

Das Auswärtige Amt lädt schwerbehinderte Bewerber*innen gemäß § 82 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht im vorausgehenden schriftlichen Teil ihre offensichtliche Nichteignung für den mittleren Auswärtigen Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien „überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit“ und „gute Sprachkenntnisse“ sind ein psychologischer Eignungstest sowie ein Sprachtest. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 82 SGB IX liegt dann vor, wenn im psychologischen Eignungstest keine höhere Einstufung als „ungeeignet“ und im Sprachtest kein besseres Ergebnis als „ungenügend“ erzielt wird.

Interessierten schwerbehinderten Bewerber*innen stehen die Mitarbeiter*innen der Akademie Auswärtiger Dienst sowie des Gesundheitsdienstes gern zu einem ausführlichen Informationsgespräch zur Verfügung.

Nach dem Auswahlverfahren - so geht es weiter

Sofern Sie auch das mündliche Auswahlverfahren bestehen und zur Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie eine entsprechende Einstellungszusage (i.d.R. im November). Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die noch durchzuführende Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfung positiv verlaufen.

Informationen zur Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfung finden Sie in den „Häufig gestellten Fragen“.

Die Einstellung und Vereidigung zu Beamt*innen auf Widerruf erfolgt im darauffolgenden Jahr Anfang April.

Auf unserer Webseite finden Sie die genaue Terminplanung für das laufende Bewerbungsjahr.


Wenn Sie noch Fragen haben: Pirmin Gerhards

030 5000 2975

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Weitere Informationen

Unsere Kolleg*innen beantworten gerne Ihre Fragen zum Auswahlverfahren oder zum Berufsbild des mittleren Auswärtigen Dienstes auf einer unserer Informationsveranstaltungen. Besuchen Sie uns vor Ort und sprechen Sie persönlich mit uns!

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