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Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung
Internationale Atomenergie Organisation (IAEO)
Die IAEO ist die wichtigste internationale Organisation für die globale nukleare Zusammenarbeit. Sie setzt sich zum Ziel, den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der Welt zu erhöhen („Atoms for Peace“). In diesem Rahmen fördert sie Maßnahmen zur Erhöhung der (Betriebs-) Sicherheit und des Schutzes kerntechnischer Anlagen und Materialien sowie Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit. MehrInternationale Atomenergie Organisation (IAEO)
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verpflichtet die Kernwaffenstaaten auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. Im Gegenzug verzichten die Nichtkernwaffenstaaten auf Nuklearwaffen. Der NVV schreibt die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie fest. MehrVertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)
Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
Über 2.000 Atomwaffentests wurden bislang weltweit durchgeführt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die von Nordkorea 2006, 2009 und zuletzt am 12. Februar 2013 durchgeführten Tests die letzten ihrer Art bleiben und Atomtests weltweit verboten werden. Dies ist das Ziel des Umfassenden Teststoppvertrags (Comprehensive Test-Ban Treaty, CTBT) der aber noch nicht in Kraft getreten ist.
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