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"Working Holiday"-Programm mit Neuseeland erneuert
Am 11. Mai ist das seit zwölf Jahren bestehende „Working Holiday“-Programm zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland erneuert worden. Die konsolidierte Neufassung der bilateralen Absprachen wurde vom neuseeländischen Botschafter in Deutschland, Peter Rider, und dem Leiter der Abteilung für Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt, Werner Wnendt, unterzeichnet.
Werner Wnendt und Peter Rider bei der Unterzeichnung
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Das "Working Holiday"-Programm wird seit dem Jahr 2000 erfolgreich durchgeführt und richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Während eines einjährigen Aufenthalts in Neuseeland können Ferienjobs ausgeübt und Aus- und Fortbildungskurse belegt werden. Damit wird den Teilnehmern ermöglicht, wertvolle Erfahrungen über die Kultur und das Alltagsleben in Neuseeland zu sammeln und ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen. Im vergangenen Jahr haben knapp 8.000 junge Deutsche an dem Programm teilgenommen.
Werner Wnendt und Peter Rider
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Das Programm ist auf Gegenseitigkeit angelegt. So können auch junge Menschen aus Neuseeland nach Deutschland kommen. Das dazu erhältliche Visum ist für ein Jahr gültig und beinhaltet schon die Arbeitserlaubnis. Visaanträge von deutschen Staatsangehörigen können online unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigration.govt.nz oder bei der Botschaft von Neuseeland gestellt werden. Nähere Informationen zur Visaerteilung hält die Website der neuseeländischen Botschaft in Berlin bereit (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nzembassy.com).
Weitere "Working Holiday"-Programme bestehen mit Australien, Japan, Südkorea, Hongkong und Taiwan - außerdem besteht ein vergleichbares "Experience Canada"-Programm.
Zusätzliche Informationen finden Sie Externer Link, öffnet in neuem Fensterhier auf der Website des Auswärtigen Amts.
Stand 11.05.2012
