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"Working Holiday"-Programm mit Neuseeland erneuert

Am 11. Mai  ist das seit zwölf Jahren bestehende „Working Holiday“-Programm zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland erneuert worden. Die konsolidierte Neufassung der bilateralen Absprachen wurde vom neuseeländischen Botschafter in Deutschland, Peter Rider, und dem Leiter der Abteilung für Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt, Werner Wnendt, unterzeichnet.

Das "Working Holiday"-Programm wird seit dem Jahr 2000 erfolgreich durchgeführt und richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Während eines einjährigen Aufenthalts in Neuseeland können Ferienjobs ausgeübt und Aus- und Fortbildungskurse belegt werden. Damit wird den Teilnehmern ermöglicht, wertvolle Erfahrungen über die Kultur und das Alltagsleben in Neuseeland zu sammeln und ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen. Im vergangenen Jahr haben knapp 8.000 junge Deutsche an dem Programm teilgenommen.

Werner Wnendt und Peter Rider

Werner Wnendt und Peter Rider
© AA

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Werner Wnendt, Leiter der Abteilung für Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt, und Peter Rider, neuseeländischen Botschafter in Deutschland (v.l.n.r.)

Werner Wnendt, Leiter der Abteilung für Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt, und Peter Rider, neuseeländischen Botschafter in Deutschland (v.l.n.r.)

Werner Wnendt und Peter Rider

Das Programm ist auf Gegenseitigkeit angelegt. So können auch junge Menschen aus Neuseeland nach Deutschland kommen. Das dazu erhältliche Visum ist für ein Jahr gültig und beinhaltet schon die Arbeitserlaubnis. Visaanträge von deutschen Staatsangehörigen können online unter www.immigration.govt.nz oder bei der Botschaft von Neuseeland gestellt werden. Nähere Informationen zur Visaerteilung hält die Website der neuseeländischen Botschaft in Berlin bereit (www.nzembassy.com).

Weitere "Working Holiday"-Programme bestehen mit Australien, Japan, Südkorea, Hongkong und Taiwan - außerdem besteht ein vergleichbares "Experience Canada"-Programm.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier auf der Website des Auswärtigen Amts.


Stand 11.05.2012