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Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 15.03.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

In Kopenhagen kam es 2023 mehrfach zu Fällen von Koranverbrennungen. Die dänische Regierung sieht u.a. in diesem Zusammenhang eine erhöhte Bedrohungslage. Das zuständige dänische Zentrum für Terroranalyse stuft die terroristische Bedrohung für Dänemark als „signifikant“ ein.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie stets aktuelle Hinweise und Anweisungen lokaler Behörden.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt insbesondere in den größeren Städten vor. In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen, insbesondere an beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, Haltestelle der Fernbusse, Rathausplatz, Museen und bei der Wachablösung vor Schloss Amalienborg.

Die Kopenhagener Polizei hat in und um den „Freistaat Christiania“ eine sogenannte strengere Strafzone eingerichtet, in der härtere Strafen mit doppeltem Strafmaß für den Kauf und Verkauf – auch geringer Mengen - illegaler Drogen verhängt werden können. Die Maßnahme gilt vorläufig sechs Monate bis zum 10. Juli 2024.

Im „Freistaat Christiania“ und im Stadtteil Nørrebro kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Schießereien zwischen Banden.

  • Seien Sie in den Stadtteilen Christiania und Nørrebro von Kopenhagen besonders aufmerksam und zurückhaltend.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von „Christiania“ das Fotografieren ausdrücklich verbitten und Geräte, mit denen fotografiert wird, ggf. einbehalten werden.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der S-Bahn, in der Metro und im Bus, besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab.

Grönland

Von Individualreisen außerhalb der größeren Städte wird abgeraten. Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.
Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall.

  • Machen Sie sich für Reisen außerhalb geschlossener Ortschaften vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut.
  • Nehmen Sie ein GPS-Gerät und Satellitentelefon mit.
  • Achten Sie darauf, dass bei der Buchung einer Bootstour der Bootsführer über eine Genehmigung für den kommerziellen Passagiertransport verfügt.

Natur und Klima

In Dänemark und auf den Färöer herrscht atlantisches Klima.
Die Küsten Dänemarks können von Überflutungen betroffen sein.

Grönland hat ein arktisches Extremklima. An und vor den Küsten sind zudem seismische Aktivitäten wie Erd- und Seebeben und damit auch Flutwellen möglich.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich für Grönland mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Dänemark führt stichprobenartige Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Sofern Fahrzeuginsassen keine gültigen Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, müssen Fahrer des Autos mit einer Inhaftierung und Anklage und Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Menschenschmuggels rechnen.

  • Führen Sie auch bei Reisen nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ggf. einen Nachweis eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels, der zum Aufenthalt in Dänemark berechtigt, mit.
  • Nehmen Sie keine Anhalter oder andere Ihnen unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenze nach Dänemark mit.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Fährverkehr. Der öffentliche Nahverkehr in Städten ist gut ausgebaut.

Auf Autobahnen in Dänemark dürfen Pkws bis zu 130 km/h fahren. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Auf dänischen Landstraßen gilt für Pkws eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h; innerorts liegt das Tempolimit bei 50 km/h.

Es muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen wird – ebenso wie falsches Parken – mit hohen Bußgeldern geahndet.

Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen Parkplätzen) und Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Die deutsche Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 stellt keine gültige Fahrerlaubnis für Dänemark dar.

Besondere Verhaltenshinweise

Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein ist nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Daher sollte man z. B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen aufbewahren.

Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.

Das Sprühen von Graffiti wird als Straftat (Vandalismus) bewertet und mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 1,5 Jahren bestraft.

Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

In Dänemark gilt ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). In Dänemark werden auch Kleinstbeträge mit Debit- oder Kreditkarte oder mit mobilen Geräten bzw. Wallets (z.B. Apple Pay) gezahlt. An Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Debitkarte (Girocard) wird empfohlen. Die weit verbreitete Bezahlmöglichkeit mit der MobilePay-App kann nur von Inhabern einer dänischen Personenidentifikationsnummer (CPR-Nummer) genutzt werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Dänemarks sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.

Reisedokumente

Die Einreise nach Dänemark ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisende müssen im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Einreise nach Grönland

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Einreise in die Färöer

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Bei Reisen nach Grönland und in die Färöer müssen alle Reisenden im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein, s. auch Einreise und Zoll - Heimtiere.

Grönland und die Färöer sind nicht Mitglieder der EU und des Schengenraums, obwohl sie Teil der dänischen Reichsgemeinschaft sind. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis notwendig.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Waffen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder das Dänische Justizministerium nicht eingeführt werden.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen bieten die dänische Botschaft in Berlin und die dänische Behörde für Ernährung. „Fødevarestyrelsen“.

Besondere Regelungen für die Färöer und für Grönland

Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Informationen bietet die dänische Botschaft in Berlin.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME bei Aufenthalt auf der Insel Bornholm und im Norden der Insel Seeland sowie gegen Hepatitis B bei Reisen nach Grönland empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

In Dänemark kommt es vereinzelt auf der Insel Bornholm zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.

  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.

Deutsche wie auch alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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