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„Pragmatische Lösung zu beidseitigem Nutzen“ Deutschland und Niederlande unterzeichnen Ems-Dollart-Vertrag

24.10.2014 - Pressemitteilung

Heute Mittag (24.10.) haben Außenminister Steinmeier und sein niederländischer Amtskollege Bert Koenders auf der „Neuwerk“, einem Schiff der deutschen Küstenwache, den Ems-Dollart-Vertrag unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand auf einer grenzüberschreitenden Fahrt von Emden ins niederländische Delfzijl über die Emsmündung statt. Der Ems-Dollart-Vertrag regelt zwischen Deutschland und den Niederlanden die Zuständigkeiten und Nutzungsrechte in dem dortigen Küstenmeer zwischen drei und zwölf Seemeilen.

Anlässlich der Unterzeichnung erklärte Außenminister Steinmeier:

Heute konnten wir einen Schlussstrich unter einen alten Konflikt zwischen Deutschland und den Niederlanden ziehen.

Der Ems-Dollart-Vertrag bietet der maritimen Wirtschaft zu beiden Seiten der Emsmündung Rechtssicherheit. Das fördert Investitionen und Wachstum in der Region.

Statt uns mit Fragen der Grenzziehung aufzuhalten, bieten wir der Schifffahrt, Windparkbauern und der Hafenindustrie pragmatische Lösungen zu beidseitigem Nutzen.

Hier in der Emsmündung sieht man ganz konkret, wie Zusammenarbeit statt Abgrenzung zu besseren Ergebnissen führt, auf beiden Seiten. Deutschland und die Niederlande zeigen, wie Konflikte gutnachbarschaftlich gelöst werden können.

Ergänzende Hintergrundinformationen:

Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen Deutschland und den Niederlanden in der Emsmündung ist historisch umstritten. Für den küstennahen Teil des Küstenmeers - zwischen null und drei Seemeilen - wurden alle praktischen Fragen bereits durch den Ems-Dollart-Vertrag von 1960 und ergänzende Instrumente geregelt.

Diese Regeln beziehen sich jedoch nicht auf das Küstenmeer zwischen 3 und 12 Seemeilen. Besonders infolge des Baus eines Offshore-Windparks in dem umstrittenen Seegebiet führte diese Lücke zu Problemen.

Nach vorbereitenden Gesprächen in den Jahren 2011-2013 wurde im August 2013 bei einem Treffen der Verhandlungsführer in Delfzijl ein pragmatischer Kompromiss gefunden. In fünf Verhandlungsrunden in Berlin und Den Haag wurde dieser politische Kompromiss dann in einen völkerrechtlichen Vertrag umgesetzt. Heute ist er von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und dem niederländischen Außenminister Bert Koenders unterzeichnet worden.

Offene Fragen und neu sich stellende Herausforderungen des Alltags werden in gemeinsamen, grenzüberschreitenden Formen der Zusammenarbeit wie z.B. der Westeremskommission beraten und entschieden.

Der Ems-Dollart-Vertrag fixiert die wesentlichen und für die Praxis besonders bedeutsamen Punkte:

· Der Bau des Windparks „Riffgat“ wird auf eine sichere völkerrechtliche Grundlage gestellt.

· Die Abgrenzung von Genehmigungszuständigkeiten für Seekabel, Rohrleitungen, Windenergieanlagen sowie Ausbeutungs- und Nutzungsrechten erfolgt entlang der Linie des deutsch-niederländischen Festlandsockelgrenzvertrags von 1964.

· Der Zugang zur hohen See von den Häfen Emden, der ein wichtiger Umschlagplatz für die deutsche Autoindustrie ist, sowie Delfzijl und Eemshaven bleibt ungehindert erhalten.

· Das gesamte Verkehrsmanagement für den Schiffsverkehr wird in eine Hand gelegt und nach gemeinsam vereinbarten Grundsätzen durch eine gemeinsame Verkehrszentrale wahrgenommen.

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