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EU-Perspektive für Bosnien und Herzegowina

Wie für alle andere Staaten des Westlichen Balkans besteht auch für Bosnien und Herzegowina die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union – das hat der Europäische Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 ausdrücklich festgestellt. Im Zusammenhang mit der Bildung der neuen bosnischen Regierung im Februar 2012 sind dem Land erste wichtige Schritte auf dem Weg der Annäherung an die Europäische Union gelungen.

Neben Kosovo ist Bosnien und Herzegowina der einzige Staat des Westlichen Balkans, der noch keinen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt hat. Bereits jetzt unterstützt die Europäische Union das Land im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses bei seiner Annäherung an die europäischen Strukturen. 

Ein wichtiger Meilenstein dabei war die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina am 16. Juni 2008 in Brüssel. Das Abkommen war bereits im Dezember 2007 paraphiert worden. Die EU bestand jedoch vor einer Unterzeichnung darauf, dass Bosnien und Herzegowina wichtige Reformbedingungen erfüllt. Mit der Verabschiedung zweier Gesetze für eine Polizeireform am 16. April 2008 war die wichtigste Vorbedingung erfüllt und das Abkommen konnte unterzeichnet werden. Inzwischen haben alle EU-Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert.

Bazar in Sarajewo

Bazar in Sarajewo
© picture alliance / dpa

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Bazar in Sarajewo

Bevor es in Kraft treten kann, muss Bosnien und Herzegowina jedoch weitere entscheidende politische Reformen durchführen. Zwei der vom Rat der EU am 21. März 2011 aufgestellten Vorbedingungen – die Verabschiedung eines Gesetzes zur Volkszählung und eines Gesetzes über Staatsbeihilfen – konnten am 3. Februar 2012 erfüllt werden. Nun kommt es entscheidend darauf an, dass auch die vom Rat verlangte glaubwürdige Anstrengung zur Anpassung der bosnischen Verfassung an die Europäische Menschenrechtskonvention bald unternommen wird.

Die Europäische Union unterstützt Bosnien und Herzegowina durch ihren EU-Sonderbeauftragten Peter Sørensen bei den für die weitere EU-Annäherung nötigen Reformschritten. Peter Sørensen ist zugleich Leiter der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina.

Fortschrittsbericht der EU-Kommission zu Bosnien und Herzegowina, 10.10.2012 (Englisch) (PDF, 349 KB)

Mehr zur Heranführung Bosniens und Herzegowinas an die EU auf den Seiten der EU-Kommission

Operation ALTHEA

Seit 2004 wird der militärische Schutz in Bosnien und Herzegowina von der Europäischen Union gewährleistet. Wichtigstes Ziel der Mission EUFOR - ALTHEA ist es, die bosnische Regierung bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds in Bosnien und Herzegowina zu unterstützen. Gegenwärtig umfasst die Mission noch etwa 1.300 Soldaten.

Die Bundesregierung hat ein wesentliches Interesse an der Stabilisierung Bosnien und Herzegowinas auf dem Weg zu einem friedlichen und demokratischen Rechtsstaat. Seit November 2004 nimmt die Bundeswehr an der Operation ALTHEA teil.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in Resolution 2019 (2011) vom 16. November 2011 die Mitgliedstaaten für weitere zwölf Monate zur Fortführung von ALTHEA autorisiert, der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung mit großer Mehrheit die weitere Beteiligung deutscher Soldaten an ALTHEA am 1. Dezember 2011 beschlossen.

Deutschland stellt derzeit vor allem noch ein rund 500 Soldaten starkes Reservebataillon für ALTHEA. Mittelfristig könnte die Operation ALTHEA in eine reine Ausbildungs- und Trainingsmission umgewandelt werden.

Mehr zu ALTHEA

Annäherung an die NATO

Neben der Mitgliedschaft in der EU ist der Beitritt zur NATO das zweite prioritäre außenpolitische Ziel von Bosnien und Herzegowina. Am 14. Dezember 2006 trat Bosnien und Herzegowina dem NATO-Programm "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) bei, nachdem der NATO-Gipfel in Riga im November 2006 aufgrund der Fortschritte bei der Umsetzung der Verteidigungsreform und der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien in Den Haag eine entsprechende Einladung ausgesprochen hatte.

Als weiterer Annäherungsschritt wurde Bosnien und Herzegowina gemeinsam mit Montenegro beim NATO-Gipfel in Bukarest im März 2008 zum so genannten "Intensivierten Dialog" eingeladen. Am 23. April 2010 haben die NATO-Außenminister die Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina im Rahmen eines Aktionsplans für die Mitgliedschaft (MAP) eröffnet. Das nationale Jahresprogramm, das das wichtigste Element dieses MAP-Status bildet, wird vom NATO-Rat jedoch erst angenommen werden, wenn Bosnien und Herzegowina offene Fragen im Zusammenhang mit der Zuordnung von militärischen Liegenschaften regelt.

Der Hohe Repräsentant

Die internationale Gemeinschaft ist seit dem Ende des Bosnien-Kriegs 1995 auch mit einem Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina vertreten. Das Amt des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina wurde durch Anhang 10, Artikel II des Dayton-Abkommens vom 21. November 1995 geschaffen. Der Hohe Repräsentant überwacht mit dem ihm unterstellten Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) die Durchführung der zivilen Aspekte des Dayton-Friedensabkommens. Amtsinhaber ist seit dem 13. März 2009 der österreichische Diplomat Valentin Inzko.

www.ohr.int


Stand 21.12.2012

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