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Menschenrechtsbeauftragte zur Verurteilung eines Menschenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien

14.03.2017 - Pressemitteilung

Anlässlich der Meldungen über die erneute Verurteilung eines Menschenrechtsaktivisten in Saudi Arabien erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (14.03.):

Die erneute Verurteilung eines Mitglieds der Saudi Civil and Political Rights Association (ACPRA), Issa al-Hamid, zu einer langjährigen Haftstrafe schockiert mich. Es darf nicht sein, dass Menschen inhaftiert werden, weil sie ihre politische Meinung äußern.

Ich fordere die saudi-arabische Regierung dazu auf, das Recht ihrer Bürgerinnen und Bürger auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Ein freier Dialog mit den verschiedenen Gruppen der Zivilgesellschaft stellt kein Risiko für die Sicherheit des Landes dar. Im Gegenteil: Freie Meinungsäußerung stärkt eine Gesellschaft und macht sie widerstandsfähiger gegenüber Extremisten.

Hintergrund:

Ein Sonderstrafgericht in Riad hat den saudi-arabischen Menschrechtsaktivisten Issa al-Hamid zu elf Jahren Gefängnis und einem elfjährigen Ausreiseverbot verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Issa al-Hamid ist Gründungsmitglied der Saudi Civil and Political Rights Association (ACPRA). Nachdem die Organisation vor mehr als drei Jahren verboten worden war, sind viele Gründungsmitglieder verhaftet und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Den Aktivisten werden unter anderem kritische Äußerungen gegenüber der Regierung, der Aufruf zu Demonstrationen und die Mitgliedschaft in einer nicht genehmigten Organisation vorgeworfen.

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