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Suriname

Suriname: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 22.05.2013
(Unverändert gültig seit: 03.05.2013)

Letzte Änderung:
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Im Februar 2012 brachten Piraten insgesamt fünf Fischkutter vor der Küste Surinames auf, von denen einer entwendet wurde. Die Küstengewässer Surinames sollten daher bis auf Weiteres gemieden werden.


Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache ist niederländisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet, jedoch kann man sich recht gut auf englisch verständigen.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.

Infrastruktur

Die touristische Infrastruktur in Suriname befindet sich noch im Aufbau.

Flugverkehr

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.

Geld / Kreditkarten

In Suriname können gängige Währungen in Hotels, Wechselstuben und in den meisten Banken getauscht werden. Von Umtausch auf der Straße wird wegen der Betrugsgefahr abgeraten. Einige Banken wechseln nur USD. Traveller Cheques werden von den meisten Banken akzeptiert. Zahlung per Kreditkarte (z.B. Mastercard, Visa) ist zumindest in der Hauptstadt in den größeren Hotels, Restaurants, Reisebüros und einigen Geschäften möglich. Maestro-Karten zur Zahlung im Onlineverfahren unter Einsatz der PIN direkt im Geschäft werden selten akzeptiert. In Abhängigkeit vom aufstellenden Kreditinstitut akzeptieren nicht alle Geldautomaten gängige Kreditkarten / sonstige Bankkarten.

Straßenverkehr

Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist nur teilweise ausgebaut, die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil kurvenreich. Wegen der vielen Sandstrassen, Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Relativ preisgünstige Taxis stehen in der Hauptstadt Paramaribo zur Verfügung.

Zum Fahren von Kfz wird ein internationaler Führerschein benötigt.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja  

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

Visum

Für die Einreise nach Suriname benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Das Visum kann bei den Botschaften von Suriname in Den Haag (Alexander Gogelweg 2, 2517 Den Haag, tel: +31 070  3650844)  oder in Brüssel (Avenue Louise 379,1050 Brüssel, Tel.: +32 2 6401172) sowie beim Konsulat in Amsterdam (De Cuser Straat 11, 1681 CK Amsterdam, Tel.: +31 20 6426137) beantragt werden. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Touristen können ebenfalls eine sogenannte „Tourist card“ bei den oben genannten Behörden beantragen sowie am „Tourist card counter“, am Schiphol Flughafen oder bei Ankunft am Johan Adolf Pengel International Airport. Die Tourist card gilt ausdrücklich nicht für Geschäftsreisen und ist nur gültig für eine Einreise.

Hinweise für die Einreise von Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA (www.diplo.de/sicherreisen).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. 

Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Suriname sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein.

Für Kurzreisen nach Suriname empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Malaria

Im Landesinneren besteht Malariagefahr. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Denguefieber

Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt ebenfalls auf.

HIV/ Aids

In Suriname ist HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).

Hygiene

Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Das Leitungswasser in Suriname ist als Trinkwasser nicht geeignet.

Medizinische Versorgung

Aufgrund der unzuverlässigen medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000


Weltweite Terrorwarnung

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

Reisemedizinische Hinweise

FAQ

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema "Sicherheitshinweise"

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