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Menschenrechtsbeauftragte fordert faire Verfahren für 23 Menschenrechtsverteidiger in China
Vor einem Jahr, am 9. Juli 2015, führten die chinesischen Sicherheitsbehörden landesweit einen Schlag gegen Anwälte und andere Menschenrechtsverteidiger durch. Von insgesamt über 300 betroffenen Personen befinden sich 23 weiterhin in Haft, größtenteils unter dem Vorwurf der Subversion beziehungsweise Anstiftung zur Subversion. Bis heute haben die Verhafteten keinen Zugang zu ihren Anwälten erhalten, frei gewählte Anwälte wurden durch behördenseitig festgelegte Anwälte ersetzt. Die Klageerhebung gegen sie wurde mehrfach über die gesetzliche Frist hinaus verlängert.
Die Betroffenen haben sich im Rahmen ihrer Anwaltsberufe und auf Grundlage der geltenden chinesischen Gesetze für mehr Rechtsstaatlichkeit eingesetzt. Das Vorgehen der Behörden verstößt auch gegen die eigene Rechtsordnung und rechtsstaatliche Grundsätze und bleibt Anlass zu tiefer Besorgnis.
Ich fordere die chinesische Führung daher auf, die Angeklagten baldmöglichst einem öffentlichen und rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren zu unterstellen. Das schließt auch die Zulassung ausländischer Botschaftsvertreter zur Prozessbeobachtung ein.