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Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 19.05.2013
(Unverändert gültig seit: 15.05.2013)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Nach der Präsidentschaftswahl vom 14. April 2013 hat die Wahlbehörde CNE den Kandidaten der sozialistischen Partei PSUV Nicolás Maduro zum Sieger erklärt. Er hat sein Amt mit der Vereidigung am 19. April 2013 angetreten.
Das Wahlergebnis wird jedoch derzeit vom Oppositionskandidaten Henrique Capriles Radonski vor dem Obersten Gerichtshof angefochten. Dieser Prozess könnte sich über Monate hinziehen und die gegenwärtigen politischen Spannungen entsprechend anhalten. Es wird daher dringend geraten, sich von Menschenansammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Eine deutliche Gefährdung sowohl für Individual- als auch für Gruppenreisende stellt die hohe Kriminalitätsrate in Venezuela dar. Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas, ist unvermindert hoch. Auch außerhalb der Städte ist mit Gewaltkriminalität zu rechnen.
In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts immer noch eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.
Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten. Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg. Vorübergehende Schließungen der Grenze zu Kolumbien können - wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen - nicht ausgeschlossen und jederzeit kurzfristig verfügt werden. Grenzschließungen ziehen erfahrungsgemäß teilweise extrem lange Wartezeiten nach sich.
Bei Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, und selbst am Flughafen sind in der Vergangenheit Reisende von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genötigt worden. Händigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Möglichkeit nur eine Kopie Ihres Passes und nicht das Originaldokument aus.
Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle, auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten Gruppenexkursionen.
Als besonders gefährlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Küstenorte Playa El Agua und El Yaque.
Es wird dringend geraten:
- Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen möglichst zu vermeiden.
- Kein Camping und keine Reisen per Anhalter durchzuführen.
- Sich vor Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind.
- Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig zu verhalten; es häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Geländewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar --vor-- der Ankunftshalle warten.
- Besonders während der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfällen gekommen. Die Botschaft rät deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen.
- Bei der Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu wählen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.
- Auf keinen Fall Widerstand zu leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen.
- Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern zu tauschen.
- Keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzuführen; dieser Rat gilt auch für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen zwecks Abreise.
Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhöhte Vorsicht angebracht, da es immer wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.
Allgemeine Reiseinformationen
Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind wenig verbreitet.
Reisen per Flugzeug
In letzter Zeit wurde des öfteren über technische Probleme bei venezolanischen Inlandsflügen berichtet, die die venezolanische Luftfahrtaufsichtsbehörde dazu veranlasst haben, eine außerordentliche Kontrolle aller Fluglinien und des verwendeten Fluggeräts anzuordnen.
Inlandsflüge sind häufig überbucht und es kann vorkommen, dass trotz Vorausbezahlung der gewünschte Flug nicht zur Verfügung steht.
Kontrollen an den venezolanischen Flughäfen gehen über das allgemein an internationalen Flughäfen übliche Maß hinaus:
Bei der Ausreise aus Venezuela sowie beim Flughafentransit kann es zu zeitaufwändigen Kontrollen kommen, da die venezolanischen Behörden zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels umfassende Kontrollen von Gepäck und Personen durchführen. Reisende werden daher gebeten, bereits drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Reisende und ihr Gepäck werden sehr genau und mehrfach durch Einheiten der Nationalgarde kontrolliert, deren Angehörige in aller Regel nur Spanisch sprechen. Am Flughafen Maiquetia (Caracas) werden mitunter aufgegebene Gepäckstücke zur Drogenkontrolle durchstochen. Beschädigungen von Gepäck und ggf. auch von Gegenständen, die sich in den Koffern befinden, sind die Folge. Kontrollen von Reise- und Handgepäck an den Flughäfen sollten Sie vorsorglich mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und hierbei persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, nicht aus den Augen lassen. Geben Sie Wertgegenstände oder elektronische Artikel (z.B. Laptops) nicht in Ihr Fluggepäck, sondern behalten Sie diese im Handgepäck bei sich und unter Ihrer ständigen Aufsicht.
Zur Kontrolle von Personen kommen in den Flughäfen regelmäßig so genannte Ganzkörperscanner zum Einsatz. Es ist aber nicht auszuschließen, dass in nicht vorhersehbaren Einzelfällen eine Röntgenkontrolle in einem Krankenhaus in der Umgebung des Flughafens erfolgt. Der Transport zum Krankenhaus erfolgt dabei mit Militärtransportfahrzeugen in Begleitung von venezolanischen Armeeangehörigen, die in der Regel ebenfalls nur Spanisch sprechen. Die Einhaltung üblicher medizinischer Standards bei Erstellung der Röntgenaufnahme (z.B. Schutz durch Bleischürze) ist dabei oft nicht gewährleistet. Das Auswärtige Amt hat diese Praxis bereits mehrfach bei den zuständigen Behörden in Venezuela beanstandet. Ziel des Ganzkörperscans als auch des Röntgens ist die Überprüfung, ob im Körperinneren Drogen befördert werden. Drogenkuriere müssen nach Verschärfung der Strafbestimmungen je nach gefundener Menge und Art mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 8 Jahren bis zu 18 Jahren rechnen. Drogenstraftätern werden keine Hafterleichterungen mehr gewährt.
Reisen über Land
Individualtouristen sollten beachten, dass Venezuela über keine ausgeprägte touristische Infrastruktur verfügt.
In der Regenzeit ist regelmäßig mit der Unterbrechung von Straßenverbindungen durch Erdrutsche oder Unterspülungen zu rechnen. Besonders betroffen sind die Straßenverbindungen über die Anden, wie z.B. die Landverbindung nach Kolumbien und die Passstrecken zu beliebten Feriengebieten wie Merida und Choroni.
Geld / Kreditkarten
Landeswährung ist der Bolivar. Zum Jahresbeginn 2008 wurde als Konsequenz extrem hoher Inflationsraten ein "neuer" Bolivar (umgangssprachlich in Venezuela als Bolivar Fuerte bezeichnet) eingeführt. Die „alten“ Bolivares sind nicht mehr gültig und werden auch nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert.
Das Abheben von Geld mit EC- und Kreditkarten in Venezuela kann nicht garantiert werden(vielfach ist neben dem PIN die Eingabe der venezolanischen Personalausweis-Nr. erforderlich). Bezahlung mit Kreditkarten in größeren Geschäften, Restaurants und Hotels ist möglich. Der Umtausch erfolgt zum staatlich festgelegten festen Kurs zum US-Dollar. Der Tausch von ausländischer Währung auf einem Parallelmarkt ist gesetzlich verboten und darf daher nur in offiziellen Wechselstuben erfolgen. Vor der Annahme von Angeboten von inoffiziellen Händlern, schon direkt am Flughafen oder auf der Straße, wird dringend abgeraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Touristenkarte DEX-2 im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. Falls Ihnen bei der Einreise auch ein Doppel der Touristenkarte DEX-2 ausgehändigt wurde, sollten Sie dieses gut aufbewahren – für den eher seltenen Fall, dass Sie bei der Ausreise oder bei anderen Kontrollen danach gefragt werden. In Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen können.
Die visumfreie Einreise gilt grundsätzlich auch auf anderen Einreisewegen, vorausgesetzt, dass Sie nicht mit einem privaten Transportmittel einreisen und bei der Einreisekontrolle die Touristenkarte DEX-2 erhalten. Dies dürfte bei Einreise auf dem Land/Seeweg besonders schwierig sein.
Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.
Ausreisesteuer
Bei der Ausreise per Flugzeug ist die Ausreisesteuer von z.Zt. 235,00 Bolivares (ca. 55,00 US-Dollar) bereits im Flugticketpreis enthalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Beachten Sie, dass venezolanische Sicherheitskräfte konsequent gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen. Bei Verstößen gegen das Rauschgiftgesetz muss mit Gefängnisstrafen von 8 bis zu 20 Jahren gerechnet werden.
Päckchen von Fremden sollten keinesfalls angenommen werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Gebiete außer der Nordküste und den Inseln empfohlen. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft sie, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht in den südlichen Regenwaldgebieten, insbesondere in den Provinzen Bolivar und Amazonas. Ein mittleres Risiko besteht in den Provinzen Delta Amacuro mit dem Orinoco-Delta und Sucre. Ein geringes Risiko besteht herdförmig im Nordwesten. Malariafrei sind die mittleren Küstenabschnitte, die Höhenlagen, die Inseln und die Stadtgebiete.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
- Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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