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Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 19.05.2013
(Unverändert gültig seit: 13.05.2013)
Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise - Coronavirus
Aktuelle Hinweise
Aufgrund wiederholter Grenzzwischenfälle an der syrisch-jordanischen Grenze wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet (insbesondere in den Bereich Ramtha/Al-Jabir/Mafrak) dringend abgeraten.
In den vergangenen Wochen ist eine deutliche Zunahmen bei sogenannter „Campus Violence“ an verschiedenen Universitäten des Landes zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen teilweise größeren Gruppen von Studierenden unterschiedlicher Stammeszugehörigkeit. Ursache hierfür sind in der Mehrzahl der Fälle Streitigkeiten zwischen Studenten, die in der Folge zwischen den Mitgliedern der Familien/Stämme auf dem Universitätsgelände, manchmal aber auch außerhalb, ausgetragen werden. Da diese Auseinandersetzungen spontan aufflammen, lassen sich keine Vorhersagen hierzu machen. Es wird grundsätzlich geraten, Menschenansammlungen zu meiden, diese nicht zu fotografieren und die laufende Medienberichterstattung zu verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Jordanien kommt es regelmäßig sowohl in Amman als auch in verschiedenen Städten und Ortschaften des Landes an den Wochenenden zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen gegenüber der jordanischen Regierung oder staatlichen Institutionen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer und blieben bisher zum weitaus größten Teil friedlich. Es wird dennoch geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen und Demonstrationen fernzuhalten und diese auch nicht zu fotografieren sowie die laufende Medienberichterstattung zu verfolgen.
Allgemein besteht eine grundsätzliche Gefahr von Terroranschlägen in Jordanien und eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak und Syrien.
Personen irakischer und palästinensischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Diesen Personen wird geraten, ggf. Visa nicht erst bei Einreise am Flughafen, sondern bereits vor Abflug in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Es empfiehlt sich, einen EU-Führerschein mit sich zu führen.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (nur mit Lichtbild)
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten/Erwachsenen reisen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Ein Visum zur einmaligen Einreise wird auch an der Grenze ausgestellt (die Gebühr beträgt 20 Jordanische Dinar), außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich.
Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Sonstiges
Bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich.
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Bargeld (Devisen und der jordanische Dinar - JD) darf bis zum einem Gegenwert i.H.v. 15.000,- JD ins Land gebracht werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
Pkw
Bei Einfuhr eines Pkw werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
Medizinische Hinweise
Aktuell
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 8.5.2013 unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.ecdc.europa.eu ).
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jordanien vor, die Inzidenz ist allerdings sehr gering (< 0,01% der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasi, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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