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Auswärtiges Amt zu israelischen Siedlungsplänen in Ost-Jerusalem und dem Westjordanland

27.07.2016 - Pressemitteilung

Zu jüngsten israelischen Ankündigungen, Siedlungspläne in Ost-Jerusalem und daran angrenzenden Teilen des Westjordanlands voranzutreiben, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (27.07.):

Die israelischen Ankündigungen der letzten Tage, die Entwicklung von insgesamt über 1000 Wohneinheiten in Siedlungen in Ost-Jerusalem und den daran angrenzenden Teilen des Westjordanlands voranzutreiben, betrachten wir mit größter Sorge.

Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt immer wieder klar zum Ausdruck gebracht: Der Siedlungsbau in den besetzten Gebieten verstößt gegen Völkerrecht. Siedlungen behindern die Möglichkeit eines Friedensprozesses zusätzlich und gefährden die Grundlagen der Zweistaatenlösung.

Erst kürzlich hat das auch das Nahost-Quartett in seinem Bericht betont. Wir nehmen die Empfehlungen des Berichts sehr ernst und erwarten von den Parteien, dass sie Maßnahmen unterlassen, die die Zweistaatenlösung untergraben.

Hintergrund:

Am 21. Juli 2016 wurde ein Plan für 770 Wohneinheiten in der Siedlung Gilo zur öffentlichen Einsicht hinterlegt. Damit werden Teile eines älteren Plans vorangetrieben, der die Siedlung Gilo im Süden Ost-Jerusalems weiter ausdehnen würde. Die Siedlung befindet sich in der Nähe des christlichen Klosters Cremisan, in dessen Umgebung auf palästinensischem Gebiet an der Sperranlage weitergebaut wird. Am 27. Juli 2016 veröffentlichten die israelischen Behörden vier Ausschreibungen für insgesamt 323 Wohneinheiten in den Siedlungen Gilo, Har Homa, Pisgat Ze’ev und Neve Ya’akov. Alle betroffenen Siedlungen befinden sich in oder direkt angrenzend an Ost-Jerusalem.

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