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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Tag der Menschenrechte (10.12.2016)

09.12.2016 - Pressemitteilung

Zum Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (09.12.):

Nach fast einem Jahr in diesem Amt möchte ich den Tag der Menschenrechte zum Anlass nehmen, einige der Schwerpunkte zu benennen, die sich als roter Faden durch meine Gespräche mit Zivilgesellschaft und Regierungsvertretern in Deutschland und im Ausland gezogen haben.

Die Situation der Menschenrechte hat sich verschlechtert. Der Raum, der der Zivilgesellschaft zur Verfügung steht, um sie einzufordern, wird weltweit kleiner. Fast immer, wenn ich das Schrumpfen dieses Spielraums kritisiere, wird mir entgegengehalten, es gebe unterschiedliche Ausprägungen von Menschenrechten und man könne nicht überall alle gleichermaßen verwirklichen. Dieses Argument höre ich aber nur von Regierungen, nie von den Betroffenen selbst. Sie berufen sich auf die Universalität dieser Rechte, und diesen Punkt unterstreiche auch ich immer wieder: Menschenrechte gelten vollumfänglich, überall, für alle – sie kennen keine Grenzen.

Auch deshalb wird der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung, der „NAP“ Erwartungen zur Einhaltung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht formulieren, die sich an alle deutschen Unternehmen richtet, unabhängig von ihrer Größe und dem Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Die Arbeit am Text des „NAP“ ist abgeschlossen. Nun muss er rasch ins Kabinett, damit endlich die Umsetzungsphase beginnen kann.

Ein weiterer „NAP“, der für meine Arbeit von großer Wichtigkeit ist, wurde dieses Jahr fortgeschrieben und dient der Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit.“ Denn kein Konflikt kann dauerhaft überwunden werden, wenn die Hälfte der Bevölkerung von Friedensbemühungen ausgeschlossen ist. Deshalb ist die Res. 1325 ein Meilenstein nicht nur für den Schutz und die Mitwirkung von Frauen, sondern auch für die internationale Friedenspolitik. Auch im kommenden Jahr müssen wir weiter daran arbeiten, Frauen in allen Phasen der Konfliktprävention und Konfliktbewältigung besser einzubinden.

Auch während unseres diesjährigen OSZE-Vorsitzes haben wir uns kontinuierlich für Menschenrechte und Grundfreiheiten ‎eingesetzt. Die Stärkung der Medienfreiheit, die Bekämpfung von Diskriminierung, die Stärkung der Rechte von nationalen Minderheiten und die Förderung von Rechtstaatlichkeit war uns besonders wichtig, ebenso die Einbindung der Zivilgesellschaft und die Rolle von Frauen in Friedensprozessen.

Als Beauftragte für humanitäre Hilfe habe ich mich in diesem Jahr immer wieder mit Berichten über gezielte Angriffe auf medizinische Infrastruktur auseinandersetzen müssen. Vor allem in Syrien, aber auch in Jemen. Diese Angriffe müssen aufhören. Wenn schon Kriege nicht beendet werden, dann muss zumindest das humanitäre Völkerrecht eingehalten werden.

Ebenso wie die Menschenrechte ist auch das humanitäre Völkerrecht ein elementarer Bestandteil des Werterahmens der Völkergemeinschaft.

Ich habe viele Wünsche für das neue Jahr, aber dies ist kein Wunsch, sondern eine klare Forderung: Das Kriegsvölkerrecht muss eingehalten werden – als eine Mindestvoraussetzung der Menschlichkeit.

Hintergrund:

Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Zwei Jahre später beschloss die Generalversammlung, den 10. Dezember als Gedenktag für die Menschenrechte einzurichten.

Die Resolution 1325 wurde am 31.10.2000 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommen. Sie bekräftigt die wichtige Rolle von Frauen bei der Verhinderung und Lösung von Konflikten, Friedensverhandlungen, Friedenskonsolidierung, Friedensmissionen, Humanitärer Hilfe und in Post-Konfliktsituationen. Zudem ruft sie zur Beteiligung von Frauen auf und zur Berücksichtigung von Gender-Gesichtspunkten bei allen Bemühungen der Vereinten Nationen um Frieden und Sicherheit.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte will die Bundesregierung die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar machen.

Zum Weiterlesen

Schutz der Menschenrechte

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