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Aserbaidschan

Innenpolitik

Stand: März 2013

Staatsaufbau

Aserbaidschan ist ein säkularer Staat mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit. Die Verfassung von 1995 etablierte ein Präsidialsystem, das dem für 5 Jahre gewählten Präsidenten weitreichende Vollmachten einräumt. Mit Referendum vom 18.03.2009 wurde die Begrenzung der Wiederwahl des Präsidenten aufgehoben. Der Präsident ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind. Er ist dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich, kann jedoch wegen schwerer Amtsvergehen auf Initiative des Verfassungsgerichts vom Parlament entlassen werden. Er kann Rechtsverordnungen erlassen und das Parlament auflösen. Der Präsident besitzt das Vorschlagsrecht für die Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs und des Wirtschaftsgerichts durch das Parlament sowie die Ernennung der übrigen Richter.

Die letzten Präsidentschaftswahlen am 15.10.2008 hat Amtsinhaber Ilham Aliyev offiziell mit knapp 89 Prozent gewonnen. Große Oppositionsparteien boykottierten die Wahl. Die nächsten Präsidentschaftswahlen sind für den 16.10.2013 vorgesehen. Dieses Mal plant die Opposition teilzunehmen.

Aserbaidschan ist ein Zentralstaat. Die Verwaltungschefs der 66 Provinzen (Rayons) werden vom Präsidenten eingesetzt, ebenso die Kommunalverwaltungen. Die Bedeutung der 1999 eingeführten Kommunalwahlen, bei denen die Gemeinderäte gewählt werden, bleibt daher vergleichsweise gering. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 26.12.2009 statt (Nachwahlen am 30.11.2011). Die Exklave Nachitschewan hat den Status einer Autonomen Republik mit eigener Verfassung und eigenem Parlament.


Verfassungsorgane

Die Nationalversammlung („Milli Mejlis“) ist ein Einkammerparlament mit 125 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts gewählt werden. Nach den letzten Parlamentswahlen am 07.11.2010 verfügt die regierende Partei "Neues Aserbaidschan" (YAP) mit 72 Sitzen über die Mehrheit der Sitze im Parlament. Eine echte parlamentarische Opposition existiert nicht, da die anderen im Parlament vertretenen Parteien sowie die parteilosen Abgeordneten zumeist vorbehaltlos die Regierungspolitik unterstützen. Der Einfluss des Parlaments auf die Politikgestaltung ist gering.

Das Verfassungsgericht, das am 04.07.1998 gegründet wurde, besteht aus neun Richtern. Es besteht die Möglichkeit der Individualklage.

Neben dem Parlament haben auch der Präsident und das Oberste Gericht Gesetzesinitiativrecht. Der Staatshaushalt wird dem Parlament vom Staatspräsidenten zur Zustimmung vorgelegt.


Menschenrechte

Die aserbaidschanische Verfassung enthält einen umfassenden Menschenrechtskatalog. Die Todesstrafe wurde 1998 abgeschafft. Das Land ist einer Reihe internationaler Abkommen zum Schutz von Menschenrechten beigetreten, unter anderem der Europäischen Menschenrechtskonvention. Am 27.12.2011 wurde ein nationales Aktionsprogramm zur Verbesserung der Menschenrechtslage verabschiedet.

Gleichwohl unterliegen Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit erheblichen Einschränkungen. Demonstrationen im Stadtzentrum von Baku werden grundsätzlich nicht genehmigt. Anfang 2013 wurden die Bußgelder für die Teilnahme an ungenehmigten Demonstrationen drastisch erhöht. Im Januar protestierten ca. 3.000 Einwohner der Stadt Ismayilli gegen rechtloses Verhalten der lokalen Autoritäten. Zwei Vertreter der Opposition wurden unter dem Vorwurf verhaftet, die Aufstände angezettelt zu haben, nachdem sie am Tag nach deren Ausbruch in die Stadt fuhren, um sich über die Lage zu informieren.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat am 23.01.2013 mit großer Mehrheit (196:13:16) die Resolution 1917 (2013) verabschiedet. Die Resolution enthält eine Reihe von Kritikpunkten betreffend Demokratie, Rechtswesen, Korruption, politische Gefangene, Folter, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen ist seit einer Gesetzesänderung von 2011 neuen Restriktionen unterworfen. Einer Reihe regierungskritischer NGOs wird unter Hinweis auf formale Versäumnisse eine Registrierung versagt. Dennoch sind zahlreiche Organisationen weiterhin in Aserbaidschan tätig.

Eine rechtliche Diskriminierung von Frauen besteht nicht. Gleichwohl sind Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert. Die Rolle der Frau ist durch ein starkes Stadt-Land-Gefälle gekennzeichnet. 


Binnenvertriebene und Flüchtlinge

Die rund 586.000 Binnenvertriebenen aus Bergkarabach und den umliegenden, seit 1993 von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebieten sowie die 250.000 aserbaidschanischen Flüchtlinge aus Armenien sind eine schwere wirtschaftliche, soziale und politische Belastung für das Land. Die aserbaidschanische Regierung hat in den letzten Jahren Anstrengungen für eine Verbesserung der Lage der Flüchtlinge unternommen.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.