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Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 24.05.2013
(Unverändert gültig seit: 05.03.2013)
Letzte Änderung:
Vollständige Überarbeitung
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Polizeistatistik des uruguayischen Innenministeriums weist für Montevideo einen deutlichen Anstieg der Kriminalität in den letzten Jahren aus. Das Gewaltniveau liegt dabei allerdings noch unter dem der Nachbarländer. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten zunehmend mit Waffengewalt. Neuralgisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, besonders außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten, sowie die weitläufigen Armenwohnviertel im Norden der Stadt. Während der Hauptreisezeit (Dezember bis März), zu der zahlreiche Kreuzfahrtschiffe die Häfen von Punta del Este und Montevideo anlaufen, hat die Regierung eine spezielle „Touristenpolizei“ mit verstärkter Präsenz in den einschlägigen Straßen aufgeboten. Generell jedoch sollte man sich zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen bewegen, Handtaschen, Fotogerät und Schmuck etc. möglichst nicht oder zumindest nicht sichtbar tragen. Kleinere Gassen abseits der Hauptwege sollten auch tagsüber gemieden werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Uruguay hat ca. 3,25 Mio. Einwohner, von denen fast die Hälfte in der Hauptstadt Montevideo leben. Das Inland ist sehr dünn besiedelt. Die meisten Touristen, vor allem aus Argentinien und Brasilien, zieht es an die Seebäder der Küste. Während der Hauptreisezeit sind die Hotels oft ausgebucht und verlangen Saisonzuschläge.
Geld / Kreditkarten
Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kreditkarten (und PIN-Nr.) sowie einigen (nicht allen) ec-Bankkarten kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Der US-Dollar und der Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden. Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge für den Überlandverkehr verfügen. Nach Buenos Aires werden - neben Flugverbindungen - ca. dreistündige Überfahrten in Schnellschiffen ("Buquebus") angeboten.
Die Autoanmietung für Fahrten in Uruguay ist unproblematisch. Die Voraussetzungen: Deutscher Führerschein, Mindestalter 23 Jahre, internationale Kreditkarte. Uruguayische Fahrzeughalter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die jedoch nur Personenschäden abdeckt. Angesichts der Tatsache, dass noch nicht alle Verkehrsteilnehmer über solche Versicherungen verfügen, sollte daher neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung sowie eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen (Obergrenze: 0,3 Promille) durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen Geldstrafen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum.
Einreisedokument
An der Grenzstelle erhält der Einreisende ein Einreisedokument in Form eines Zettels, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Dieser Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei direkter Einreise, insbesondere aus einem Nachbarland, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass von den Grenzbeamten ein Einreisezettel ausgehändigt und der Reisepass mit Einreisestempel versehen wird, da ansonsten bei Verdacht auf einen illegalen Aufenthalt die Grenzbehörden die Ausreise verweigern und/oder eine Geldstrafe verhängen können. Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Vor Drogenkonsum und -handel wird ausdrücklich gewarnt. Selbst für kleinste Mengen drohen mehrjährige Gefängnisstrafen, die in Uruguay verbüßt werden müssen. Keine "Gefälligkeitsmitnahme" von Päckchen, da Gefahr der Ausnutzung als Drogenkurier besteht.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation ist eine gültige Impfung gegen Gelbfieber bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Weitere Infektionskrankheiten
Brucellose, Echinokokkose, Chagas-Krankheit (in ländlichen Gebieten).
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung ist in Montevideo gut und in den größeren Städten des Inlands ausreichend. In Montevideo gibt es Krankenhäuser und deutschsprachige Ärzte. Besondere gesundheitliche Vorsichtsmaßnahmen sind nicht zu treffen. Eine internationale Krankenschutzversicherung, die auch einen evtl. Krankenambulanzflug nach Deutschland einschließt, sollte wegen der hohen Behandlungskosten abgeschlossen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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